Rückzahlung der Unterstützung. 5.4.1 Der Zuwendungsempfänger ist zur unverzüglichen Rückzahlung der von Novartis gemäß dieser Vereinbarung gewährten Unterstützungsmittel insbesondere dann verpflichtet, wenn • die Mittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind; oder • der Zuwendungsempfänger diese Vereinbarung, insbesondere Punkt 5.2, verletzt; oder • die geplanten Maßnahmen/Projekte/Aufgaben nicht zum angegebenen Zeitpunkt umgesetzt wurden; oder • die rechtliche Organisation des Zuwendungsempfängers, ohne vorherige Zustimmung von Novartis, vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen/Projekte/Aufgaben, geändert wird.