Weitere Vertragsbedingungen. 1. Die Berechnung der Kreditkosten ist darauf abgestellt, dass der Karteninhaber/Kredit- nehmer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für ausbleibende Zahlungen werden Mahnkosten, die nach der Regelung in Ziffer 29 dieser AGB geändert werden können, berechnet. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Karteninhaber/Kreditnehmer haben (z. B. vorzeitige Fälligstellung des Kredits) und die Erlangung künftiger Kredite erschweren.
2. Die Zinsberechnung erfolgt auf den Tag genau ab Inanspruchnahme, sofern die monatlich abgerechneten Beträge nicht unmittelbar vollständig ausgeglichen werden.
3. Der Karteninhaber/Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Weitere Vertragsbedingungen. 10.1 Alle Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die PHONEKOM. Auch die Aufhebung der Schriftformerforder- nisse bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung durch beide Parteien.
10.2 Die PHONEKOM kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten übertragen. Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Eine eventuelle Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Erforderlichenfalls werden die Vertragspartner eine rechtlich wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahe kommt.
10.3 Eine eventuelle Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Erforderlichenfalls werden die Vertragspartner eine rechtlich wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahe kommt.
10.4 Gerichtsstand ist Erfurt.
Weitere Vertragsbedingungen. 1. Der Besitzesantritt mit Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr auf den jewei - ligen Erwerber erfolgt mit der Grundbucheintragung des Tausches.
2. Die amtlichen Kosten und Gebühren, welche im Zusammenhang mit der Ausfertigung und der öffentlichen Beurkundung dieses Vorvertrages und des definitiven Tauschvertrages entstehen, bezahlen die Parteien je zur Hälfte. Die Grundbuchgebühren bezüglich der Eintragung des definitiven Tauschvertrages sowie die Geometer- und Vermarkungskosten für das Tauschgrundstück gemäss vorstehender Ziffer B.2.b. werden von den Parteien ebenfalls hälftig geteilt.
3. Die Gebäude, welche sich auf dem Grundstück Nr. 216 befinden, werden vom Kanton Zug auf seine Kosten abgebrochen und entsorgt.
Weitere Vertragsbedingungen. 10.1 Alle Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TDK GmbH. Auch die Aufhebung der Schriftformerforder- nisse bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung durch beide Parteien.
10.2 Die TDK GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten übertragen. Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Eine eventuelle Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Erforderlichenfalls werden die Vertragspartner eine rechtlich wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahe kommt.
10.3 Eine eventuelle Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Erforderlichenfalls werden die Vertragspartner eine rechtlich wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahe kommt.
10.4 Gerichtsstand ist Erfurt.
Weitere Vertragsbedingungen. 4.1. Fehler bei der Ticketausstellung
Weitere Vertragsbedingungen. 5.1 Weiters gelten die nachfolgenden Bedingungen, die fester Vertragsbestandteil dieser Vereinbarung sind:
5.2 Compliance mit österreichischem Recht und den Novartis-Richtlinien
Weitere Vertragsbedingungen. 5.1 Weiters gelten die nachfolgenden Bedingungen, die fester Vertragsbestandteil dieser Vereinbarung sind:
5.2 Compliance mit österreichischem Recht und den Novartis-Richtlinien
5.2.1 Der Zuwendungsempfänger garantiert, dass er sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung • gemäß den anwendbaren österreichischen Gesetzen, insbesondere der Korruptionsstrafgesetze; • gemäß dem Pharmig Verhaltenskodex; • sowie mit hohen ethischen und moralischen Standards in Bezug auf die geschäftliche und persönliche Integrität ausüben bzw. erfüllen wird.
5.2.2 Die Novartis-Richtlinien finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Bei Änderungen oder Ergänzungen der angeschlossenen Novartis-Richtlinien (Annex A), können diese im Internet eingesehen und heruntergeladen werden. Sollte Novartis in Zukunft zusätzliche Richtlinien erlassen, die auf diese Vereinbarung anzuwenden sind, so werden auch diese zusätzlichen Richtlinien unter der angegebenen Webadresse zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Zuwendungsempfänger, die in Annex A angeschlossenen Novartis-Richtlinien gelesen und verstanden zu haben.
5.2.3 Der Zuwendungsempfänger garantiert überdies, dass die Entscheidung des Zuwendungsempfängers, ob und mit welchem Inhalt das Ansuchen gestellt wird, von dem hierfür gesetzlich und/oder nach den anwendbaren Statuten oder Organisationsvorschriften vorgesehenen Organ, ohne irgendeine Beeinflussung durch Dritte gefasst wurde.
Weitere Vertragsbedingungen. 9.1 Alle Vereinbarungen im Rahmen dieses Ver- tragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die T2 vertrieb. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung durch beide Parteien.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz von der T2 vertrieb in Lage, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Weitere Vertragsbedingungen. 9.1. Der Käufer stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Raum zur Unterbringung der Gasanlage für die Installation und den Betrieb der Gasanlage geeignet sind. Das DVGW Regelwerk und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Netzanschluss Gas der e-regio sind einzuhalten. Bei Lieferung eines Gebäudes/ Schrankes zur Unterbringung der Gasanlage durch e-regio, stellt der Käufer sicher, dass der Baugrund ausreichend tragfähig ist und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten ein Bodengutachten und Nachweise zur Prüfung der Tragfähigkeit des fertigen Planums. Soweit e-regio und/oder ein von e- regio beauftragter Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung, Angebotserstellung oder nach Vertragsschluss bis zur Errichtung Aussagen zur Statik oder bau(ordnungs-)rechtlichen oder sonstigen genehmigungsrelevanten Anforderungen getroffen hat, erfolgten diese unverbindlich. Sollte e-regio während der Projektierung oder Projektumsetzung Mängel in der Standsicherheit des Baugrundes oder Mängel am Gebäude oder des Raumes zur Unterbringung der Gasanlage feststellenfeststellen, ist e-regio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
9.2. Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung wird ebenfalls vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung, die ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Baugenehmigung) und das Tragen dafür ggf. anfallender Kosten obliegt allein dem Käufer, wird von e-regio nicht übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
9.3. Soweit zur Erbringung der geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Käufer e-regio und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Gebäudeteilen, in denen die Gasanlage und ihre Nebeneinrichtungen (z.B. Fernwirktechnik) zu installieren sind. Zudem hat der Käufer eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein ausreichend großer und sicherer Zugang zum Gebäude und den Installationsräumen besteht.
9.4. Sollten sich während der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist e-regio berechtigt, das Projekt zu unterbrechen und dem Käufer etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zu...
Weitere Vertragsbedingungen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig und in eigener Verantwortung zu organisieren. • Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Eine Reiserücktrittkostenversicherung kann sinnvoll sein und kann in einem Reisebüro abgeschlossen werden. Der Abschluss von sonstigen Versicherungen (Unfall-, Krankheits-, Reisgepäck- und Haftpflichtversicherung) bleibt den TeilnehmerInnen selbst überlassen, da MANOMAYA in keinem dieser Fälle eine Haftung übernimmt. Kinder- und Jugendkurse Zusätzliche Bedingungen für Yoga- und Entspannungskurse für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. • Der monatliche Beitrag wird zu Beginn der Mitgliedschaft über das Buchungssystem Momoyoga eingezogen. Bei Lastschriftverfahren ist das SEPA Lastschriftformular auszufüllen oder die Bankverbindung im Buchungssystem Momoyoga zu hinterlegen. Die gesetzlichen Vertreter sind dazu verpflichtet, die Zahlungsdaten zu hinterlegen und aktuell zu halten. Der Beitrag ist auch in der Ferienzeit fällig. • Die Betriebsferien liegen innerhalb der schleswig-holsteinischen Schulferien. Änderungen bleiben vorbehalten. In den schleswig-holsteinischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. • Im April und Mai ist eine Kündigung ausgeschlossen. • Es sind folgende Hinweise im Buchungssystem unter Notizen einzutragen: - Besondere Bedürfnisse, Wissenswertes - Lebensmittelunverträglichkeiten - Darf mein Kind allein vom Kurs nach Hause gehen - Kontakt im Notfall (Name, Handynummer) • Die Aufsichtspflicht erstreckt sich ausschließlich auf den besuchten Kurszeitraum im Yogaraum.