Schachtscheine, Protokolle, Sonstiges Musterklauseln

Schachtscheine, Protokolle, Sonstiges. Aufgrabegenehmigungen (Schachtscheine), sämtliche Auswertungen der Eigenüberwachungsprüfungen (Plattendruckversuche, Schichtdicken-, Ebenheitsmessungen etc.), sowie ggf. Protokolle über Abnahme von Schächten bzw. Schiebern durch die Versorgungsträger und dergleichen sind durch den AN ohne besondere Aufforderung an den AG zu übergeben. Die vorgenannten Unterlagen werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren. Bautagesberichte sind täglich entsprechend ZVB/E-StB anzufertigen und dem Auftraggeber zu übergeben. Wird dem Auftragnehmer der Empfang der Bautagesberichte bestätigt, so stellt dies keine Anerkennung der Richtigkeit der Bautagesberichte dar.