Schadenfreiheitsrabatt-System Musterklauseln

Schadenfreiheitsrabatt-System. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Schadenklasse
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach diesen Sonderbedingungen versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstufung im SF-System.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags. Die Regelungen des Abschnitts L der AKB gelten entsprechend. Die Regelungen des Abschnitts N der AKB gelten entsprechend.
Schadenfreiheitsrabatt-System. 11.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelas- teter Verlauf?
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach dieser Sondervereinbarung versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kfz-Haftpflichtversi- cherung gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstufung im Scha- denfreiheitsrabatt-System nach den Regelungen in I.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Diese Bedingungen gelten neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung von gewerblich genutzten Fahrzeugen (AKB-G 2014) und ergänzen diese entsprechend.
Schadenfreiheitsrabatt-System. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen), Klasse 0 und Malus-Klasse (M/S)
Schadenfreiheitsrabatt-System. I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- (SF-Klassen), Scha- denklassen S (Schadenklasse) und M (Malusklasse) sowie Klasse 0
Schadenfreiheitsrabatt-System. Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF) Einstufungsmodifikationen