Schadenfreiheitsrabatt-System Musterklauseln
Schadenfreiheitsrabatt-System. Inhalt dieses Abschnitts:
13.1 Wonach richtet sich die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
13.2 Für welche Fahrzeuge gelten die SF-Klassen nicht?
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach diesen Sonderbedingungen versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstufung im SF-System.
Schadenfreiheitsrabatt-System. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Schadenklasse
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach dieser Sondervereinbarung versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kfz-Haftpflichtversi- cherung gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstufung im Scha- denfreiheitsrabatt-System nach den Regelungen in I.
Schadenfreiheitsrabatt-System. I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- (SF-Klassen), Scha- denklassen S (Schadenklasse) und M (Malusklasse) sowie Klasse 0
Schadenfreiheitsrabatt-System. Diese Bedingungen gelten neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung von gewerblich genutzten Fahrzeugen (AKB-G 2014) und ergänzen diese entsprechend.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Ein nach diesen Sonderbedingungen versicherter Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, führt zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Die Bestimmungen von I der AKB finden keine Anwendung.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: – Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) – Kaskoversicherung (A.2) – Kfz-Schutzbriefversicherung (A.3) – Kfz-Unfallversicherung (A.4) – FahrerPLUS Versicherung (A.5) – FahrerPLUS Versicherung – Erweiterung Auslandsschadenschutz (A.6) – MeinTierPLUS Versicherung (A.8) Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- nehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Kommt es zu einem versicherten Schadenereignis, für das wir nach den AKB eintrittspflichtig sind, besteht Versicherungsschutz unab- hängig davon, ob der Fahrer selbst oder das Fahrzeug automatisiert oder autonom gefahren ist. Dies gilt, wenn beispielsweise aus den folgenden Gründen ein Schadenfall eintritt: – Dem Fahrer unterläuft ein Fahrfehler. – Der Autohersteller macht einen Fehler bei der Konstruktion. – Der Autohersteller verbaut defekte Teile eines Zulieferers. – Die Sensoren eines assistiert oder automatisiert fahrenden Autos versagen. – Ein Software-Update des Herstellers enthält Fehler. – Ein Hacker verändert die Software eines vernetzten Autos.
Schadenfreiheitsrabatt-System. Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF) Einstufungsmodifikationen
