Schäden durch Explosion von Blindgängern. Explodieren während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes ab- geschossene oder abgeworfene Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben) erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Schäden durch Explosion von Blindgängern. Explodieren während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes ab- geschossene abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben) erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Schäden durch Explosion von Blindgängern. Explodieren während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion Rebel- lion oder eines Aufstandes ab- geschossene abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben) erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen ent- standenen Schäden am versicherten Hausrat kein Gebäude nicht der Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHBZiffer 1.2.1 VGB.
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Samples: Wohngebäudeversicherung