Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Musterklauseln

Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion - durch einen von uns beauftragten Arzt - durchführen zu lassen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anord- nungen befolgen und uns unterrichten. Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erfor- derlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Aus- künfte von • Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermäch- tigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durch- führen zu lassen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Blutprobe und/oder eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ergänzend zu Ziffer 7 der AUB 2016 der Continentale gilt folgende Obliegenheit: Die Reha-Leistungen müssen Sie oder die versicherte Person spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage – eines objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Berichts oder – einer Bescheinigung über die ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung bei uns geltend machen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gilt Xxxxxx 8 der AUB 2016 der Continentale entsprechend.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ergänzend zu Ziffer 7 der AUB 2016 der Continentale gilt folgende Obliegenheit: Zu Beginn der Leistungserbringung sind wir über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend zu informieren. Auch während der Leistungserbringung sind uns Veränderungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gilt Xxxxxx 8 der AUB 2016 der Continentale entsprechend.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegen- heiten?
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?. Ergänzend zu Ziffer 7 gelten folgende Obliegenheiten: