STOP-WORK-AUTHORITY Musterklauseln

STOP-WORK-AUTHORITY. Durch die sogenannte Stop Work Authority ist jeder Mitarbeiter, gleich ob Angestellter oder Auf- tragnehmer, an jedem Eni-Standort berechtigt, die Arbeit bei gefährlichen Situationen oder Hand- lungen zu unterbrechen. Verletzungen aufgrund vorhersehbarer Ursachen oder unsicherer Hand- lungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Daher muss bei jeder erkannten Ge- fahr die Arbeit zunächst unterbrochen und anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen ge- troffen werden.