Common use of Straf-Rechtsschutz Clause in Contracts

Straf-Rechtsschutz. besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind). Sie haben jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen Versicherungs- schutz: • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. • Wird Ihnen bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Ver- halten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.: Beleidigung, Diebstahl, gefähr- liche Körperverletzung). Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie erhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.

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Sources: Rechtsschutz Versicherung

Straf-Rechtsschutz. besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind). .) Sie haben jedoch nur Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen Versicherungs- schutzVoraussetzungen: • Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Ver- haltenVerhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.: zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, gefähr- liche KörperverletzungBetrug). Dabei kommt ist es nicht darauf anegal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie erhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.

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Sources: Insurance Agreement

Straf-Rechtsschutz. besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind)) . Sie haben jedoch nur Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen Versicherungs- schutzVoraussetzungen: • das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar (z. B. leichte Körperverletzung) und • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens Ver- fahrens auf fahrlässiges Ver- haltenVerhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. ▇. ▇▇▇▇). • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.: B. Beleidigung, Diebstahl, gefähr- liche KörperverletzungBetrug). Dabei kommt ist es nicht darauf anegal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie erhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.

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Sources: Rechtsschutzversicherung Für Nichtselbstständige

Straf-Rechtsschutz. besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind). Sie haben jedoch nur Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen Versicherungs- schutzVoraussetzungen: • das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar (z. B. leichte Körperverletzung) und • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens Ver- fahrens auf fahrlässiges Ver- haltenVerhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. ▇. ▇▇▇▇). • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.: B. Beleidigung, Diebstahl, gefähr- liche KörperverletzungBetrug). Dabei kommt ist es nicht darauf anegal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie erhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.

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Sources: Rechtsschutzversicherung Für Nichtselbstständige

Straf-Rechtsschutz. besteht für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind). Sie haben jedoch nur Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen Versicherungs- schutzVoraussetzungen: • das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen bei einem Vergehen, das sowohl vorsätzlich als auch fahr- lässig begehbar ist, jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie jedoch nicht wegen dieses vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens Ver- fahrens auf fahrlässiges Ver- haltenVerhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Diese Voraussetzungen müssen zu Ihren Gunsten nicht erfüllt sein, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. ▇. ▇▇▇▇). • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.: B. Beleidigung, Diebstahl, gefähr- liche KörperverletzungBetrug). Dabei kommt ist es nicht darauf anegal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Sie erhalten Rechtsschutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.

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Sources: Rechtsschutzversicherung Für Nichtselbstständige