Was ist versichert? Musterklauseln

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen in Ver- fahren vor Arbeitsgerichten. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens 2.1.1. Kosten der Mediation durch einen eingetragenen Mediator gemäß ZivMediatG (vgl. Artikel 6.6.8), in Fällen, in denen das dem Konflikt zugrunde liegende Arbeits- oder Lehrverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Deckungsan- spruches unstreitig aufrecht besteht bzw. in der nach einseitiger Auflösung des Rechtsverhältnisses eine Anfechtung mit dem Ziel der Fortführung auf unbestimmte Zeit erfolgt; 2.1.2. Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis maximal 2 Prozent der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit dadurch endgültig beendet ist, und Mediation nicht in Anspruch genommen wurde. Bei Insolvenz des Arbeitgebers erstreckt sich der Versicherungsschutz des versicherten Arbeitnehmers auch auf die Anmeldung seiner Forderung und der Geltendmachung bestrittener Forderungen vor dem Konkurs- bzw. Ausgleichsge- richt sowie auf den Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld. 2.2. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie abweichend von Artikel 7.3.6. auch für Diszipli- narverfahren. Werden für die Verfahren 1. und 2. Instanz keine Kosten verzeichnet übernimmt der Versicherer die Kosten einer Beschwerde an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof.
Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (o...
Was ist versichert?. Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Was ist versichert?. Wer ist versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Was ist versichert?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs a Personen verletzt oder getötet werden,
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers 2.1. in gerichtlichen Verfahren mit Sozialversicherungsträgern wegen sozialversicherungs-rechtlicher Leistungssachen. 2.2. in Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsbe- rechtigung, des Beginns oder Endes der Sozialversicherung sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zu- schläge.
Was ist versichert?. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsvertreter. Diese Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, beziehen. Bezieht sich die gewünschte Beratung auf beim selben Versicherer bestehende Versicherungsverträge, übernimmt der Versicherer die Kosten eines vom Versicherungsnehmer frei gewählten Rechtsanwaltes, der seinen Sitz am allgemeinen Gerichtsstand des Versicherungsnehmers hat. Eine Beratung kann vom Versicherungsnehmer höchstens einmal monatlich in Anspruch genommen werden.