Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen in Ver- fahren vor Arbeitsgerichten. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
2.1.1. Kosten der Mediation durch einen eingetragenen Mediator gemäß ZivMediatG (vgl. Artikel 6.6.8), in Fällen, in denen das dem Konflikt zugrunde liegende Arbeits- oder Lehrverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Deckungsan- spruches unstreitig aufrecht besteht bzw. in der nach einseitiger Auflösung des Rechtsverhältnisses eine Anfechtung mit dem Ziel der Fortführung auf unbestimmte Zeit erfolgt;
2.1.2. Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis maximal 2 Prozent der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit dadurch endgültig beendet ist, und Mediation nicht in Anspruch genommen wurde. Bei Insolvenz des Arbeitgebers erstreckt sich der Versicherungsschutz des versicherten Arbeitnehmers auch auf die Anmeldung seiner Forderung und der Geltendmachung bestrittener Forderungen vor dem Konkurs- bzw. Ausgleichsge- richt sowie auf den Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld.
2.2. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie abweichend von Artikel 7.3.6. auch für Diszipli- narverfahren. Werden für die Verfahren 1. und 2. Instanz keine Kosten verzeichnet übernimmt der Versicherer die Kosten einer Beschwerde an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof.
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst
Was ist versichert?. 1.1. Eine Stornoversicherung beinhaltet eine Reisestornoversicherung, eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung.
1.2. Der Versicherte kann für einen Zuschlag die Stornoversicherung ohne Selbstbehalt vereinbaren.
1.3. Im Sinne der Reisestornoversicherung bezeichnet ein Versicherungsfall die verbindliche Zahlung von Stornogebühren durch den Versicherten wegen der Stornierung einer Pauschalreise oder einer einzelnen Reiseleistung, die vorab gekauft wurde, selbst wenn diese separat gekauft wurde, und wenn dies auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
a) den Todesfall des Versicherten, eines Angehörigen, oder einer Person, die gemeinsam mit dem Versicherten verreisen hätte sollen, vorausgesetzt, dass dieser Grund während des aufrechter Versicherungsschutzes und weniger als 60 Tage vor dem Reiseantrittsdatum eintritt;
b) eine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall des Versicherten, oder einer Person, die gemeinsam mit dem Versicherten verreisen hätte sollen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann;
c) eine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall eines Angehörigen, eines Vertreters des Versicherten in der Arbeit oder im Unternehmen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann;
d) die Beschädigung von Vermögensgegenständen des Versicherten, welche durch eine Naturkatastrophe oder eine von Dritten begangene Straftat verursacht wurde. Dies gilt nur für Ereignisse, die während des Versicherungszeitraums und höchstens 10 Tage vor Reiseantritt eintreten und von der Polizei oder einer Versicherungsgesellschaft die Anwesenheit des Versicherten am Wohnort erfordern;
e) die Schwangerschaft des Versicherten, wenn die Schwangerschaft festgestellt wurde, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde und nach der Buchung der Reise oder Reiseleistungen;
f) bei Eintritt einer Frühgeburt bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche;
g) das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten oder einer Person, die mit dem Versicherten verreist, wird unerwartet vom Arbeitgeber während der Laufzeit der Versicherung, jedoch nicht mehr als 60 Tage vor dem geplanten Reiseantrittsdatum aus Organisationsgründen oder wegen Insolvenz oder Liquidation des Arbeitgebers gekündigt;
h) vom E...
Was ist versichert?. Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Was ist versichert?. Wer ist versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Was ist versichert?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs a Personen verletzt oder getötet werden,
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers
2.1. in gerichtlichen Verfahren mit Sozialversicherungsträgern wegen sozialversicherungs-rechtlicher Leistungssachen.
2.2. in Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsbe- rechtigung, des Beginns oder Endes der Sozialversicherung sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zu- schläge.
Was ist versichert?. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsvertreter. Diese Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, beziehen. Bezieht sich die gewünschte Beratung auf beim selben Versicherer bestehende Versicherungsverträge, übernimmt der Versicherer die Kosten eines vom Versicherungsnehmer frei gewählten Rechtsanwaltes, der seinen Sitz am allgemeinen Gerichtsstand des Versicherungsnehmers hat. Eine Beratung kann vom Versicherungsnehmer höchstens einmal monatlich in Anspruch genommen werden.