Stromlieferung STADTWERK AM SEE Ladestationen Musterklauseln

Stromlieferung STADTWERK AM SEE Ladestationen. 2.1 Das STADTWERK AM SEE beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen STADTWERK AM SEE Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach STADTWERK AM SEE Stromprodukt gemäß den Allgemeinen Stromlieferbedingungen erfolgt ist.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.