Stromlieferung STADTWERK AM SEE Ladestationen. 2.1 Das STADTWERK AM SEE beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen STADTWERK AM SEE Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach STADTWERK AM SEE Stromprodukt gemäß den Allgemeinen Stromlieferbedingungen erfolgt ist.