Unterstützte Programme. Die GESELLSCHAFT gewährt dem KUNDEN nach Maßgabe dieser Bedingungen ausschließlich für die folgenden Releases Softwarepflegeleistungen: a) Das jeweils aktuelle Major Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme b) Das jeweils aktuelle Minor Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme, allerdings nur bis zum Erscheinen eines aufwärtskompatiblen Minor Releases c) Das dem jeweils aktuellen Major Release unmittelbar vorausgehende Minor Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Programmreleases d) Das unmittelbar vorausgehende Major Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Releases. Nach den in lit. c) und d) genannten Zeitpunkten wird die GESELLSCHAFT für ältere Releases Softwarepflegeleistungen nur nach Maßgabe gesonderter Dienstleistungsvereinbarungen und zu den üblicherweise berechneten Kosten für derartige Leistungen erbringen. Der Begriff Major Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Vorpunktreleasenummer (z.B. 3.x; 4.x etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Minor Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Nachpunktreleasenummer (x.1; x.2; etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Release meint sowohl Major Releases als auch Minor Releases.
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Samples: Hotline Service Agreement, Hotline Service Agreement
Unterstützte Programme. Die GESELLSCHAFT Gesellschaft gewährt dem KUNDEN Kunden nach Maßgabe dieser Bedingungen ausschließlich für die folgenden Releases Softwarepflegeleistungen:
a) Das jeweils aktuelle Major Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme.
b) Das jeweils aktuelle Minor Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme, allerdings nur bis zum Erscheinen eines aufwärtskompatiblen Minor Releases.
c) Das dem jeweils aktuellen Major Release unmittelbar vorausgehende Minor Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Programmreleases.
d) Das unmittelbar vorausgehende Major Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Releases. Nach den in lit. c) und d) genannten Zeitpunkten wird die GESELLSCHAFT Gesellschaft für ältere Releases Softwarepflegeleistungen nur nach Maßgabe gesonderter Dienstleistungsvereinbarungen und zu den üblicherweise berechneten Kosten für derartige Leistungen erbringen. Der Begriff Major Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Vorpunktreleasenummer (z.B. 3.x; 4.x etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Minor Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Nachpunktreleasenummer (x.1; x.2; etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Release meint sowohl Major Releases als auch Minor Releases.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Unterstützte Programme. Die GESELLSCHAFT gewährt dem KUNDEN nach Maßgabe dieser Bedingungen ausschließlich für die folgenden Releases Softwarepflegeleistungen:
a) Das jeweils aktuelle Major Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme
b) Das jeweils aktuelle Minor Release der in den Einzelverträgen aufgeführten Programme, allerdings nur bis zum Erscheinen eines aufwärtskompatiblen Minor Releases
c) Das dem jeweils aktuellen Major Release unmittelbar vorausgehende Minor Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 3 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Programmreleases
d) Das unmittelbar vorausgehende Major Release eines Programmes, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 3 Monaten nach Erscheinen des dann gültigen allgemein verfügbaren Major Releases. .
e) Nach den in lit. c) und d) genannten Zeitpunkten wird die GESELLSCHAFT für ältere Releases Softwarepflegeleistungen nur nach Maßgabe gesonderter Dienstleistungsvereinbarungen und zu den üblicherweise berechneten Kosten für derartige Leistungen erbringen. Der Begriff Major Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Vorpunktreleasenummer (z.B. 3.x; 4.x etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Minor Release meint jedes durch die Gesellschaft als solches durch die Angabe einer Nachpunktreleasenummer (x.1; x.2; etc.) bezeichnetes Release. Der Begriff Release meint sowohl Major Releases als auch Minor Releases.
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Samples: Software License Agreement