Urlaubszuschuss Musterklauseln
Urlaubszuschuss a) Alle Arbeitnehmer erhalten in jedem Kalenderjahr zu ihrem gemäß Urlaubsgesetz gebührenden Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss, der bei Antritt des Urlaubs fällig ist. Wird der Urlaub in Teilen gewährt, gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Wird in einem Kalenderjahr ein Urlaub nicht konsumiert, so ist der Urlaubszuschuss am Ende des Kalenderjahres fällig.
b) Dieser Urlaubszuschuss beträgt 4,3 Wochenlöhne bzw. Lehrlingsentschädigungen.
c) Die Berechnung des Urlaubszuschusses (Wochenlohn auf Basis der betrieblich vereinbarten Arbeitszeit) erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Berechnung des Urlaubsentgeltes.
d) Arbeitnehmer, die während des Kalenderjahres eintreten, erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend der auf dieses Kalenderjahr entfallenden Dienstzeit.
e) Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor Verbrauch eines Urlaubs endet, haben Anspruch auf den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend ihrer im Kalenderjahr - Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr jedoch entsprechend ihrer im Dienstjahr - zurückgelegten Dienstzeit (je Woche 1/52).
f) Arbeitnehmer (Lehrlinge), die den Urlaubszuschuss für das laufende Kalenderjahr bereits erhalten haben, aber noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, haben den erhaltenen Urlaubszuschuss anteilsmäßig - entsprechend dem Rest des Kalenderjahres - zurückzuzahlen, wenn sie selbst kündigen oder nach § 82 GewO (RGBl. Nr. 227 vom 20. 12. 1859 in der derzeit gültigen Fassung) (ausgenommen lit. h) entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austreten.
g) Der Anspruch auf Urlaubszuschuss entfällt, wenn der Arbeitnehmer gemäß § 82 GewO (RGBl. Nr. 227 vom 20. Dezember 1859 in der derzeit gültigen Fassung) (ausgenommen lit. h) entlassen wird oder wenn er ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO (RGBl. Nr. 227 vom 20. Dezember 1859 in der derzeit gültigen Fassung) vorzeitig austritt.
h) Bestehen in Betrieben bereits Urlaubszuschüsse, so können sie von der Firmenleitung auf den kollektivvertraglichen Urlaubszuschuss angerechnet werden.
Urlaubszuschuss. Die Angestellten erhalten spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres einen Urlaubszuschuss in der Höhe des zum Zeitpunkt der Auszahlung zustehenden Monats- grundgehaltes.
Urlaubszuschuss. 1. Alle Arbeitnehmer erhalten in jedem Kalenderjahr zu ihrem gesetzlichen Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss.
2. Dieser beträgt ab 1. Mai 2012 bei einer Dienstzeit von weniger als 5 Dienstjahren ................. 2,25 Stundenlöhne bei einer Dienstzeit von mehr als 5 Jahren 2,63 Stundenlöhne bei einer Dienstzeit von mehr als 15 Jahren 3,00 Stundenlöhne für während des Kalenderjahres jeweils geleistete 39 Stunden. Zeiten des Urlaubsverbrauches sowie Zeiten der entgeltpflichtigen Betriebsabwesenheit sind als geleistete Stunden mitzurechnen. Ab einer Gesamtstundenanzahl von 2028 je Kalenderjahr erfolgt keine Berücksichtigung der über diese Stundengrenze hinausgehenden Stunden in die Berechnung des Urlaubszuschusses. Anmerkung: Unter dem Stundenlohn ist der kollektivvertragliche Mindestlohn zuzüglich aller regelmäßigen Entgeltbestandteile i.S.d. § 6 UrlG (mit Ausnahme der Zulagen und Zuschläge) zu verstehen.
Urlaubszuschuss. Die Dienstnehmer erhalten einen Urlaubszuschuss ab dem ersten Dienstjahr im Ausmaß von 174 Stundenlöhnen. Die Auszahlung des Urlaubszuschusses hat spätestens mit dem Monatslohn für Juni zu erfolgen.
Urlaubszuschuss. Der Urlaubszuschuss 2017 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin. für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der österreichischen Schuhindustrie Kategorie: kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Euro das sind pro Stunde (Rechenhilfe) Euro Relationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien) monatlich
Urlaubszuschuss. 1. Alle Arbeitnehmer erhalten in jedem Kalenderjahr zu ihrem gesetzlichen Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss.
2. Dieser beträgt ab 1. Mai 2016 bei einer Dienstzeit von weniger als 5 Dienstjahren ............................ 3,04 Stundenlöhne bei einer Dienstzeit von mehr als 5 Jahren ... 3,14 Stundenlöhne bei einer Dienstzeit von mehr als 15 Jahren . 3,22 Stundenlöhne ab 1. Mai 2017 3,27 Stundenlöhne für während des Kalenderjahres jeweils geleistete 39 Stunden. Zeiten des Urlaubsverbrauches sowie Zeiten der entgeltpflichtigen Betriebsabwesenheit sind als geleistete Stunden mitzurechnen. Ab einer Gesamtstundenanzahl von 2028 je Kalenderjahr erfolgt keine Berücksichtigung der über diese Stundengrenze hinausgehenden Stunden in die Berechnung des Urlaubszuschusses. Die Berechnung des Stundenlohns erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Berechnung des Urlaubsentgelts im Sinne des § 6 Urlaubsgesetz, jedoch ohne Zulagen und Zuschläge.“
Urlaubszuschuss. Der Urlaubszuschuss 2017 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin. für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der österreichischen Schuhindustrie Kategorie: kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Euro das sind pro Stunde (Rechenhilfe) Euro Relationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien) monatlich
