Verarbeitung elektronischer Daten. 9.1 Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für ▇▇▇▇▇▇ beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet. 9.2 Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. 9.3 Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform. 9.4 Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. 9.5 Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist. 9.6 Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten. 9.7 Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druck- reifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. E-Mail) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung. 9.8 Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf unser Extranet (passwortgeschützter Kundenbereich im Internet) ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde: 9.8.1 den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; 9.8.2 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; insbesondere Passwörter vertraulich zu behandeln 9.8.3 dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Extranet-Diensten entstehen, haftet allein der Kunde. 9.9 Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verarbeitung elektronischer Daten. 9.1 Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß das wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. , Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm Ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für ▇▇▇▇▇▇ beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß das wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich zusätzliche aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
9.2 . Der Kunde erklärt, daß dass die von ihm Ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, berechtigt eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts Materialwertes gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten vorstehenden Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
9.3 . Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs Auftragsumfanges werden der Abrechnung zugrunde gelegtzugrundegelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
9.4 . Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten Ihm veranlasste beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/bei / oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
9.5 Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
9.6 . Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß dass wir gemäß § 7 des UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
9.7 . Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Drucker, Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druck- reifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. E-Mail) außerhalb unseres Einflußbereiches Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
9.8 Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf unser Extranet (passwortgeschützter Kundenbereich im Internet) ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
9.8.1 den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
9.8.2 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; insbesondere Passwörter vertraulich zu behandeln
9.8.3 dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Extranet-Diensten entstehen, haftet allein der Kunde.
9.9 Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verarbeitung elektronischer Daten. 9.1 Vor Auftragsannahme a) Der Kunde ist verpflichtet, das Datenformatvorher vereinbarte Datenformat zu liefern. Entstehen für uns Zusatzarbeiten dadurch, in welchem die Daten angeliefert werden sollendass der Kunde ein abweichendes Format abliefert und Zusatzarbeiten erforderlich werden, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem um bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat ansonsten auftretende Abweichungen auftreten könnenzu vermeiden, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. der Kunde den zusätzlichen Aufwand bezahlen.
b) Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für ▇▇▇▇▇▇ beim Endproduktnur dann, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird wenn diese mit dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnetausdrücklich vereinbart ist und nur soweit, wie sie für uns objektiv durchführbar ist. Mängel, deren Entstehung auf fehlerhafte Datenanlieferung zurück zu führen sind, beseitigen wir gegen gesonderte Vergütung, deren Höhe mit dem Kunden vereinbart wird.
9.2 c) Der Kunde erklärt, daß dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
9.3 d) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens zum Auftragsvolumen sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
9.4 e) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender und/oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits durch uns erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
9.5 Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
9.6 Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
9.7 f) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde auf Wunsch eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der bei den gelieferten Datensätze Datensätzen eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich oder nicht gewünscht und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch uns keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zusätzlich zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druck- reifeerklärung Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. E-Mail) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
9.8 g) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf unser Extranet (passwortgeschützter Kundenbereich im Internet) ermöglicheneine bei uns angelegte Mailbox oder FTP-Server ermöglichten, verpflichtet sich der Kunde:
9.8.1 : – den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
9.8.2 ; – anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; insbesondere Passwörter vertraulich zu behandeln
9.8.3 dem Auftragnehmer – erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Extranet-Diensten Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
9.9 Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verarbeitung elektronischer Daten. 9.1 a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, DigitalkopiererDigital- kopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für ▇▇▇▇▇▇ beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
9.2 b) Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger Dat en- ▇▇▇▇▇▇ sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
9.3 c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlichv erbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
9.4 d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung Dat enübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der d er Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
9.5 e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs Scannvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
9.6 f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche un wesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
9.7 g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden Kun den können Abweichungen in der Ausgabequalität A usgabequalität auftreten. Um diese zu vermeidenv ermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druck- reifeerklärung Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren Fertigungs- verfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. E-Mail) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
9.8 h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf unser Extranet (passwortgeschützter Kundenbereich im Internet) eine bei uns angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
9.8.1 a) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
9.8.2 b) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; insbesondere Passwörter vertraulich zu behandeln;
9.8.3 c) dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Extranet-Diensten M Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
9.9 i) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes Bund esdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell masch inell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hinh in, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
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Verarbeitung elektronischer Daten. 9.1 a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen er- forderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares bearbeitba- res Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss muß eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage Bearbeitungsgrund- lage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten Dritten, für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für ▇▇▇▇▇▇ beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das Verarbeitungsergebnis Verarbeitungser- gebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleitenweiterlei- ten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten unter- richten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
9.2 b) Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate Dupli- kate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftetge- haftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin Ausliefe- rungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
9.3 c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs Auftrags- umfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
9.4 d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten beziehungsweise technisch bzw. tech- nisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) Datenüber- tragungen und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere unse- re Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
9.5 Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
9.6 f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen übergebe- nen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
9.7 g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten Aus- gabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen Abwei- chungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt Zwischenpro- dukt ein digitaler Proof zur Druck- reifeerklärung Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Digi- tal- Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass daß das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. Ee-Mailmail) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine GewährleistungGe- währleistung.
9.8 h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf unser Extranet (passwortgeschützter Kundenbereich im Internet) eine bei uns angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
9.8.1 1.) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
9.8.2 2.) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; insbesondere Passwörter vertraulich zu behandeln;
9.8.3 3.) dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilenmit zuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche mißbräuch liche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Extranet-Diensten Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
9.9 i) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass daß wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle PersonenPerso- nen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen daten- schutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass daß per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
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