Fremdleistungen / Beauftragung Dritter Musterklauseln

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). 4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragneh- mer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). 4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat die Agentur ihre Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt. 4.4. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Anbieter von "SocialMedia-Kanälen" (bspw.: Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen die Ablehnung und damit verbunden die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten aus beliebigem Grund vorbehalten.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. 4.2. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. 4.4. Die Agentur haftet nicht über mangelnde Leistungen von Werbeträgern (Zeitungen, Plakatierung, Vertragung usw.)
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 6.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Er- bringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu be- dienen und/oder derartige Leistungen zu substitu- ieren („Fremdleistung“). 6.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird die- sen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifi- kation verfügt. 6.3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agen- tur. 6.4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen und die dem Kunden offen gelegt wurden, tritt der Kunde ein. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 Die Agen ur is nach freiem Ermessen berech ig , die Leis ung selbs auszuführen, sich bei der Erbringung von ver ragsgegens ändlichen Leis ungen sachkundiger Dri er als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derar ige Leis- ungen zu subs i uieren („Fremdleis ung“). 5.2 Die Beauf ragung von Dri en im Rahmen einer Fremdleis ung erfolg en weder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agen ur wird diesen Dri en sorg- fäl ig auswählen und darauf ach en, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikaion verfüg . 5.3 In Verpflich ungen gegenüber Dri en, die über die Ver ragslaufzei hinausgehen, ha der Kunde einzu re en. Das gil ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agen urver rages aus wich igem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von ver- tragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und / oder derartige Leistun- gen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kun- den. Der Auftragnehmer wird diesen Dritten sorgfältig aus- wählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 Soweit der Auftragnehmer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftrag- nehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertrags- laufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt aus- drücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftragnehmer- vertrages aus wichtigem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfül- lungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleis- tung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eige- nen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig aus- wählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation ver- fügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertra- ges aus wichtigem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 6.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vereinbarte Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen gemäß Punkt 6.2., welche die Agentur entweder nicht selbst erbringen kann oder üblicherweise nicht von Agenturen direkt erbracht werden, an Dritte zu vermitteln. Die Vermittlung von Leistungen an Dritte erfolgt im Namen des Kunden („Fremdleistung“), ohne dass der Dritte im Verhältnis zum Kunden als Erfüllungsgehilfe der Agentur gilt. Dies gilt selbst dann, wenn die Abrechnung mit dem beauftragten Dritten über ein agentureigenes Konto abgewickelt wird. 6.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beschränkt sich die Leistungspflicht der Agentur im Zusammenhang mit nachstehenden Fremdleistungen auf nachstehende Leistungen: Schaltung von Werbekampagnen: Erstellung der Kampagne, Übermittlung an den jeweiligen Betreiber der Werbeplattformen, Suchmaschine oder Social Media Plattform, Kampagnenbetreuung und Reporting an den Kunden; Verwendung von 3rd Party APIs und Services (Programmierschnittstellen, Services und Funktionalitäten von ausgewählten Drittanbietern): Integration der vom Dritten bereit gestellten API oder Schnittstelle ohne deren Adaption; Beauftragung von Providern, Domainregistraren oder ähnlichen Diensteanbietern: Erstellung, Adaption und Übermittlung des Antrages an den jeweiligen Diensteanbieter. Hosting: Übermittlung der vertragsgegenständlichen Website auf den Server des vom Kunden beauftragten Providers; Sämtliche darüber hinaus gehende Leistungen gelten im Zusammenhang mit Dritten als Fremdleistungen iSv Punkt 6.1. 6.3. Soweit die Beauftragung von Fremdleistungen im Namen des Kunden durch die Agentur erfolgt, ist der Kunde darüber in Kenntnis, dass die Xxxx des Dritten durch die Agentur ausschließlich aufgrund der bislang positiven Erfahrungen und nach bestem Wissen und Gewissen im Hinblick auf das vom Kunden gewünschte Ergebnis erfolgt. Eine Prüfung der Vertragsbedingungen des Dritten ist ausdrücklich nicht geschuldet, soweit der Kunde nicht explizit diese entgeltlich in Auftrag gibt. 6.4. Der Kunde ist darüber in Kenntnis, dass derartige Dritte ihren Sitz regelmäßig in Drittländern haben und die anzuwendenden Vertrags- bzw. Rechtsbestimmungen (zB Gewährleistung, Schadenersatz und Datenschutz) weder nationalen noch den EU-Standards entsprechen können. 6.5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,...