Fremdleistungen / Beauftragung Dritter Musterklauseln

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1 Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsge- genständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. (“Besorgungshilfe”). Die Beauftragung von Besorgungshilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird Besorgungshilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikationen verfügt.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 5.1 DGDPT ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Fremdleistung”).
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren (»Besorgungsgehilfe«). Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Es gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Zulieferanten – auch, wenn die Abwicklungsarbeiten über die Agentur an den Auftraggeber weiterverrechnet werden sollten. Es ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelangt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, erstatten wir den Differenzbetrag zurück. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. External Services / Commissioning of Third Parties The Agency is entitled, at its own discretion, to provide the service itself, to make use of third parties for the provision of contractual services and / or to substitute such services ("agent"). The commissioning of agents takes place either in the name of the Agency or in the name of the Customer, in any case, however, on behalf of the Customer. The general terms and conditions of the commissioned suppliers always apply - even if the contractual services are charged to the Customer via the Agency. The full invoice amount must be paid promptly. A deduction of the invoice amount is only permissible when we have received a credit note from the supplier; if the invoice has already been transferred, we will refund the difference. The Agency shall select the agents carefully and ensure that they have the necessary professional qualifications.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfül- lungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleis- tung“).
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen, sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/ oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Als Dritte gelten auch jene Anbieter von Medien, Plattformen, Werbenetzwerken, welche dem Kunden Reichweite und Werbepräsenz anbieten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche und nicht-gesetzliche Organisationen, Vereine, Einzelpersonen oder auch andere Unternehmen aus dem In- und Ausland. Dem Kunden steht es frei, die Substitution einer Leistung durch einen konkreten Dritten gegenüber der Agentur zu untersagen, vorausgesetzt der Kunde benennt einen adäquaten Ersatz für diesen zu ersetzenden Dritten.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertrags- gegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1. Die CMM ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter. 4.1 Die creativecouch ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbrin- gung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkun- diger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).