Vergütung/Zahlungs fris ten für Pflegeleis tungen‌ Musterklauseln

Vergütung/Zahlungs fris ten für Pflegeleis tungen‌. 5.4.1 Vergütung‌ Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .