Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Musterklauseln

Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests). Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auf- traggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. .
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests). (entfällt)
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests). Der AUFTRAGGEBER kann Änderungen des Leistungsumfangs telefonisch oder per Mail an COSWA herantra- gen. Das Änderungsverlangen des AUFTRAGGEBERS muss mindestens folgende Angaben enthalten: ▪ Spezifizierung von Inhalt, Art und Umfang der Änderung und/oder Ergänzung, ▪ Dringlichkeit der Änderung und/oder Ergänzung, ▪ Erläuterung sowie Begründung in IT-technischer und fachlicher Hinsicht. COSWA wird das Änderungsverlangen bewerten und ist berechtigt, die geforderte Leistungsänderung nach billi- gem Xxxxxxxx zu verweigern. COSWA wird dem AUFTRAGGEBER innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der durch das Änderungsverlangen verursachten Mehraufwände und eine eventuell notwendige Ände- rung des terminlichen Ablaufs übergeben (nachfolgend: NACHTRAGSANGEBOT) oder mitteilen, dass COSWA für die nachgefragten Leistungen nicht leistungsfähig ist. Sollte die verlangten Änderungen maßgebliche Abweichun- gen von dem vereinbarten Leistungsumfang beinhalten, so verlängern die Parteien die Fristen eines ggf. vereinbar- ten Zeit- und Arbeitsplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum. Übermittelt COSWA das Nach- tragsangebot nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums an den AUFTRAGGEBER oder erklärt nicht die Leis- tungsunfähigkeit, so ist der AUFTRAGGEBER berechtigt, COSWA hierfür eine Frist von weiteren 7 Arbeitstagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist gilt die gewünschte Änderung des Auftrages als abgelehnt und der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, Dritte auf eigene Rechnung mit der Leistungserbringung zu beauftragen. COSWA wird den Dritten mit allen Kräften unterstützen und notwendige Zugänge, Dokumentationen und Schnittstellen auf Geheiß des AUFTRAGGEBERS gegenüber dem Dritten offen legen und zur Verfügung stellen. Solange die Parteien keine Einigung über die Durchführung einer Änderung erzielen, wird COSWA die Arbeit nach dem bestehenden Vertrag ohne die entsprechenden Änderungen fortsetzen und den Aufwand für die Bearbeitung des Änderungsverlangens und die Erstellung des Nachtragsangebotes gem. den vereinbarten Konditionen gegen- über dem AUFTRAGGEBER nach Aufwand gem. Ziffer 6.3 dieses Vertrages abrechnen. Soweit der AUFTRAGGEBER ein Kaufmann i.S.d. HGB ist und COSWA dem AUFTRAGGEBER ein Nachtragsan- gebot übermittelt hat und der AUFTRAGGEBER Kenntnis von dem Beginn der diesbzgl. Arbeiten durch COSWA in Textform hat und diese duldet, ist damit eine stillschweigende Genehmigung des Nachtragsangebotes verbunden.
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests). Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht wer- den, festgelegt: in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. in Anlage Nr. 1. Hinsichtlich der Vergütung von Leistungen, die im Rahmen von Change Requests erbracht werden, wird auf die Festlegungen in Nummer 1.2 verwiesen.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.