Versorgungskonzept Musterklauseln

Versorgungskonzept. (1) Der SAPV-Leistungserbringer handelt als einheitlicher Leistungserbinger im Sinne der Konzeption eines Palliative-Care-Teams (PCT) und eines verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzeptes.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des SAPV-Teams enthält mindestens folgende Punkte:
Versorgungskonzept. (1) Zur Sicherstellung der geforderten Qualität der Leistungserbringung arbeitet der SAPV- Leistungserbringer nach einem verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzept. In diesem Konzept sind der inhaltliche und organisatorische Rah- men der Leistungserbringung, orientiert an der Konzeption eines Palliativ-Care-Teams beschrieben. Das Konzept ist Bestandteil dieses Vertrages und den Krankenkassen in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
Versorgungskonzept. (1) Der Leistungserbringer ist ein Palliative-Care-Team (PCT) und versorgt auf der Grundlage eines verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzeptes.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des Palliative-Care-Teams enthält gemäß § 6 Abs. 3 mindestens folgende Punkte: - Standort des Palliative-Care-Teams - Versorgungsgebiet - Versorgungsprozess - Kooperationspartner - Kooperationsvereinbarungen im Versorgungsgebiet; verpflichtend mit mindestens einem ambulanten Hospizdienst nach § 39 a Abs. 2 SGB V, Seelsorge und Sozialarbeit zur Sicherung der psychosozialen Unterstützung sowie mindestens einer Apotheke, die die Voraussetzungen gem. § 7 Abs. 1
Versorgungskonzept. RECA bietet als Großhändler verschiedene kundenspezifische Versorgungskonzepte von Verbrauchsmaterialien an. Das Versorgungskonzept der RECA Systeme beruht darauf, dem Besteller gegen Entgelt ein Versorgungssystem mietweise zur Verfügung zu stellen, über die Artikel nachbestellt werden. Die Nachbestellung kann, in Abhängigkeit des RECA Systems, dabei beispielsweise durch Entnahme eines Artikels oder durch Einscannen der Artikelnummer ausgelöst werden, wodurch eine kontinuierliche Nachbestückung des Systems mit Artikeln sichergestellt werden soll.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des Palliative-Care-Teams enthält gemäß § 6 Abs. 3 mindestens folgende Punkte: - Standort des Palliative-Care-Teams - Versorgungsgebiet - Versorgungsprozess - Kooperationspartner - Kooperationsvereinbarungen im Versorgungsgebiet; verpflichtend mit mindestens einem ambulanten Hospizdienst nach § 39 a Abs. 2 SGB V, Seelsorge und Sozialarbeit zur Sicherung der psychosozialen Unterstützung sowie mindestens einer Apotheke, die die Voraussetzungen gem. § 7 Abs. 1 b) erfüllt - Mitarbeiterkapazität (ggf. Stellenplan) - Personelle Zuständig- und Verantwortlichkeiten (u. a. Weisungsbefugnisse, Weisungsgebundenheit u. a.) - Qualifikationsnachweise des Palliative-Care-Teams gem. § 7 Abs. 2 - Sächliche Ausstattung gem. § 7 Abs. 3 - Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 9 - Konzept zur Sicherstellung der reibungslosen Versorgung mit Arznei-, Heil-, und Hilfsmitteln - Konzept zur Sicherstellung der 24-Stunden-Rufbereitschaft - Fallzahleinschätzung - Fort- und Weiterbildungskonzept Name, Vorname Anschrift (PLZ, Ort, Straße) freiwillige Angabe wöchentl. Arbeitszeit (in Std.) Beschäfti- gungsbeginn Unterschrift des Mitarbeiters Hand- zeichen Qualifizierte Palliativ-Ärztin/qualifizierter Palliativ-Arzt: Pflegedienstleitung seit: stellvertretende Pflegedienstleitung seit: weitere Pflegefachkräfte, die palliativpflegerische Leistungen erbringen Datum Stempel und Unterschrift des Palliative-Care-Teams

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.