Versorgungskonzept Musterklauseln
Versorgungskonzept. Der SAPV-Leistungserbringer handelt als einheitlicher Leistungserbinger im Sinne der Konzeption eines Palliative-Care-Teams (PCT) und eines verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzeptes.
Versorgungskonzept. Zur Sicherstellung der geforderten Qualität der Leistungserbringung arbeitet der SAPV- Leistungserbringer nach einem verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzept. In diesem Konzept sind der inhaltliche und organisatorische Rah- men der Leistungserbringung, orientiert an der Konzeption eines Palliativ-Care-Teams beschrieben. Das Konzept ist Bestandteil dieses Vertrages und den Krankenkassen in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
Versorgungskonzept. Der Leistungserbringer ist ein Palliative-Care-Team (PCT) und versorgt auf der Grundlage eines verbindlichen, strukturierten und schriftlich dargelegten Versorgungskonzeptes.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des SAPV-Teams enthält mindestens folgende Punkte:
3.1 Standort des SAPV-Leistungserbringers, Der SAPV-Leistungserbringer muss bestätigen, dass er über eine ei- genständige Adresse und geeignete Räumlichkeiten verfügt ❑ zur Beratung von Patienten und Angehörigen ❑ für Teamsitzungen und Besprechungen ❑ die Lagerhaltung von eigenen Medikamenten für Notfall-/Krisenintervention und Hilfsmitteln ❑ für die Aufbewahrung von Medikamenten, die unter das Be- täubungsmittelgesetz fallen, ist ein BtM-Schrank (§15 BtM-G) er- forderlich Ggf. eine Kopie der Baupläne mit der Ausweisung der o.g. Erfor- dernisse dem Konzept beifügen.
3.2 Versorgungsgebiet, bitte mit PLZ und Orten ausweisen (ggf. Karte beifü- gen)
3.3 Versorgungsprozess, Darstellung wer wird wann, wie, vom wem in den Versorgungsprozess integriert Wer trägt die Prozessverantwortung in der Zusammenarbeit der Kooperationspartner untereinander, interne/externe organisatorische Abläufe der SAPV müssen transparent dargestellt werden
3.4 Kooperationspartner, beiliegende Liste ausgefüllt übersenden Kooperationsvereinbarungen mit im Rahmen des Netzwerkes (vgl. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 3) mit an der Versorgung Beteiligten im Versorgungs- gebiet (z. B. ambulante Hospizdienste, Seelsorge, u.s.w.) zur Sicherung der psychosozialen Unterstützung sind beizufügen.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des SAPV-Teams enthält mindestens folgende Punkte:
3.1 Standort des SAPV-Leistungserbringers, Der SAPV-Leistungserbringer muss bestätigen, dass er über eine ei- genständige Adresse und geeignete Räumlichkeiten verfügt ❑ zur Beratung von Patienten und Angehörigen ❑ für Teamsitzungen und Besprechungen ❑ die Lagerhaltung von eigenen Medikamenten für Notfall-/Krisenintervention und Hilfsmitteln ❑ für die Aufbewahrung von Medikamenten, die unter das Be- täubungsmittelgesetz fallen, ist ein BtM-Schrank (§15 BtM-G) er- forderlich Ggf. eine Kopie der Baupläne mit der Ausweisung der o.g. Erfor- dernisse dem Konzept beifügen.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des Palliative-Care-Teams enthält gemäß § 6 Abs. 3 mindestens folgende Punkte: - Standort des Palliative-Care-Teams - Versorgungsgebiet - Versorgungsprozess - Kooperationspartner - Kooperationsvereinbarungen im Versorgungsgebiet; verpflichtend mit mindestens einem ambulanten Hospizdienst nach § 39 a Abs. 2 SGB V, Seelsorge und Sozialarbeit zur Sicherung der psychosozialen Unterstützung sowie mindestens einer Apotheke, die die Voraussetzungen gem. § 7 Abs. 1
Versorgungskonzept. RECA bietet als Großhändler verschiedene kundenspezifische Versorgungskonzepte von Verbrauchsmaterialien an. Das Versorgungskonzept der RECA Systeme beruht darauf, dem Besteller gegen Entgelt ein Versorgungssystem mietweise zur Verfügung zu stellen, über die Artikel nachbestellt werden. Die Nachbestellung kann, in Abhängigkeit des RECA Systems, dabei beispielsweise durch Entnahme eines Artikels oder durch Einscannen der Artikelnummer ausgelöst werden, wodurch eine kontinuierliche Nachbestückung des Systems mit Artikeln sichergestellt werden soll.
Versorgungskonzept. Das verbindliche, strukturierte und schriftlich beigefügte Versorgungskonzept des Palliative-Care-Teams enthält gemäß § 6 Abs. 3 mindestens folgende Punkte: - Standort des Palliative-Care-Teams - Versorgungsgebiet - Versorgungsprozess - Kooperationspartner - Kooperationsvereinbarungen im Versorgungsgebiet; verpflichtend mit mindestens einem ambulanten Hospizdienst nach § 39 a Abs. 2 SGB V, Seelsorge und Sozialarbeit zur Sicherung der psychosozialen Unterstützung sowie mindestens einer Apotheke, die die Voraussetzungen gem. § 7 Abs. 1 b) erfüllt - Mitarbeiterkapazität (ggf. Stellenplan) - Personelle Zuständig- und Verantwortlichkeiten (u. a. Weisungsbefugnisse, Weisungsgebundenheit u. a.) - Qualifikationsnachweise des Palliative-Care-Teams gem. § 7 Abs. 2 - Sächliche Ausstattung gem. § 7 Abs. 3 - Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 9 - Konzept zur Sicherstellung der reibungslosen Versorgung mit Arznei-, Heil-, und Hilfsmitteln - Konzept zur Sicherstellung der 24-Stunden-Rufbereitschaft - Fallzahleinschätzung - Fort- und Weiterbildungskonzept Name, Vorname Anschrift (PLZ, Ort, Straße) freiwillige Angabe wöchentl. Arbeitszeit (in Std.) Beschäfti- gungsbeginn Unterschrift des Mitarbeiters Hand- zeichen Qualifizierte Palliativ-Ärztin/qualifizierter Palliativ-Arzt: Pflegedienstleitung seit: stellvertretende Pflegedienstleitung seit: weitere Pflegefachkräfte, die palliativpflegerische Leistungen erbringen Datum Stempel und Unterschrift des Palliative-Care-Teams
1. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt des Palliative-Care-Teams hat mich darüber aufgeklärt, dass sich mein Allgemeinzustand durch spezialisierte ambulante palliativmedizinische und palliativpflegerische Maßnahmen verbessern lässt. Ich wünsche, die mir verbleibende Zeit durch qualifiziertes medizinisches und pflegerisches Zusammenwirken des mich betreuenden Palliative-Care-Teams möglichst schmerzfrei im häuslichen Umfeld und im engen Kontakt zu Angehörigen und vertrauten Personen zu erleben.
2. Hiermit erkläre ich, dass ich über die Inhalte und den Verlauf der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung, die in dem Vertrag über die Erbringung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein gem. § 132 d SGB V i. V. m. § 37 b SGB V geregelt sind, umfassend informiert wurde und damit einverstanden bin, dass die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung unter Einbindung meiner Haus- bzw. Fachärztin/meines Haus- bzw. Facharztes entsprechend durchgeführt wird.
