Leistungsnachweis. Der Pflegedienst hat die von ihm erbrachten Pflegeleistungen in einem Leistungsnachweis aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: – bundeseinheitliches Kennzeichen der Einrichtung (Institutionskennzeichen), – Versichertennummer des Pflegebedürftigen, – Name des Pflegebedürftigen, – Art und Menge der Leistung, – Tagesdatum und Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Leistungsnachweis. Leistungsnachweise bzw. Protokolle (elektronische Auswertungen) sind kostenpflichtig und können für einen Zeitraum von 30 Tagen rückwirkend angefordert werden.
Leistungsnachweis. 1. Mit dem Antrag auf Leistungen sind Nachweise über die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung vorzulegen. Leistet die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung nicht vor, wird zur Leistungs- prüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt. 1 Höchstsatz der GOZ bzw. der GOÄ ist derzeit der 3,5-fache Satz.
2. Werden fehlende Zähne ersetzt, muss der Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Extraktion bzw. des Verlustes nachweisen.
Leistungsnachweis. Der Pflegedienst hat die von ihm erbrachten Pflegeleistungen in einem Leistungsnachweis aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: - bundeseinheitliches Kennzeichen der Einrichtung gemäß § 103 Abs. 1 SGB XI (Institutionskennzeichen), - Versichertennummer des Leistungsempfängers, - Name des Leistungsempfängers, - Art und Menge der Leistung, Beispielsweise: • Nummer oder Bezeichnung und Anzahl der Leistungskomplexe • Grundpflege oder Betreuung nach Zeit und deren tatsächliches Zeitvolumen in Minuten - Tag und Uhrzeit des Beginns der Leitungserbringung in Echtzeit (00:00 bis 24:00), - Handzeichen der Pflegekraft pro Einsatz.
Leistungsnachweis. Jede vom Palliative-Care-Team erbrachte palliativ-ärztliche oder palliativ- pflegerische Leistung ist unmittelbar nach ihrer Durchführung im Leistungsnach- weis durch die Palliativ-Ärztin/den Palliativ-Arzt bzw. die ausführende Pflege- fachkraft mit entsprechender Qualifikation gemäß § 7 Abs. 2 a) einzutragen und durch Handzeichen zu bestätigen. Maschinelle Eintragungen im Leistungsnach- weis sowie Vordatierungen oder Globalbestätigungen sind unzulässig. Gleiches gilt für Eintragungen im Leistungsnachweis vor Erbringung der Leistung. Eine Durchschrift des Leistungsnachweises hat auf Wunsch bei der Patientin/beim Patienten zu verbleiben. Der Leistungsnachweis hat die folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
Leistungsnachweis. Die Pflegeeinrichtung hat die von ihr erbrachten Leistungen in einem Leistungsnachweis als Bestandteil der Pflegedokumentation aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: − Institutionskennzeichen der Einrichtung, − Versichertennummer des Pflegebedürftigen, − Name des Pflegebedürftigen, − Pflegestufe des Pflegebedürftigen/ ggf. Anspruch nach − § 87b SGB XI, − Art und Menge der Leistung (Anzahl der Pflegetage), − Tagesdatum der Leistungserbringung.
Leistungsnachweis. 10.7.1 Die vom Förderungsnehmer / der Förderungsnehmerin mit dem Projektkonzept für den Förderungszeitraum vorgelegte Leistungsbeschreibung (Formular „Leistungsstunden“, Anlage 1), in welchem die im Konzept beschriebenen Beratungsleistungen und die Anzahl der zu beratenden Personen aufgeschlüsselt sind, ist integrierter Bestandteil dieses Fördervertrags.
10.7.2 Der Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin hat den im Projekt erbrachten Leistungsumfang nachzuweisen.
10.7.3 Die Förderungsgeber erwarten sich, dass mindestens 70% der gesamten Leistung, welche im Projekt erbracht wird, sich aus direkter Beratungsleistung an den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zusammensetzt. Akquise offener Stellen kann innerhalb der 70% angeboten werden, wobei jedoch der überwiegende Anteil (mindestens 50% von der Gesamtleistung) aus direkter Beratungsleistung bestehen muss.
Leistungsnachweis. Mit dem Antrag auf Leistungen sind Nachweise über die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung vorzulegen. Leistet die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung nicht vor, wird zur Leistungs- prüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Leistungsnachweis. Der Auftragnehmer wird die von ihm erbrachten Dienstlei- stungen in sein Formblatt "Leistungsnachweis" bzw. "Tätigkeitsbericht" eintragen und den "Leistungsnachweis" seiner jeweiligen Rechnung beifügen.
Leistungsnachweis. Leistungsüberprüfungen in Vorlesungen erfolgen durch schriftliche oder mündliche Leistungsnachweise am Ende oder kurz nach Abschluss der Lehrveranstaltung.