Leistungsnachweis Musterklauseln

Leistungsnachweis. (1) Der Pflegedienst hat die von ihm erbrachten Pflegeleistungen in einem Lei- stungsnachweis aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: − bundeseinheitliches Kennzeichen der Einrichtung, − Versichertennummer des Pflegebedürftigen, − Name des Pflegebedürftigen, − Art und Menge der Leistung, − Tagesdatum und -zeit der Leistungserbringung.
Leistungsnachweis. (1) Der Pflegedienst hat die von ihm erbrachten Pflegeleistungen in einem Leistungsnachweis aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: – bundeseinheitliches Kennzeichen der Einrichtung (Institutionskennzeichen), – Versichertennummer des Pflegebedürftigen, – Name des Pflegebedürftigen, – Art und Menge der Leistung, – Tagesdatum und Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Leistungsnachweis. 10.7.1 Die vom Förderungsnehmer / der Förderungsnehmerin mit dem Projektkonzept für den Förderungszeitraum vorgelegte Leistungsbeschreibung (Formular „Leistungsstunden“, Anlage 1), in welchem die im Konzept beschriebenen Beratungsleistungen und die Anzahl der zu beratenden Personen aufgeschlüsselt sind, ist integrierter Bestandteil dieses Fördervertrags.
Leistungsnachweis. Leistungsnachweise bzw. Protokolle (elektronische Auswertungen) sind kostenpflichtig und können für einen Zeitraum von 30 Tagen rückwirkend angefordert werden.
Leistungsnachweis. (1) Jede vom Palliative-Care-Team erbrachte palliativ-ärztliche oder palliativ- pflegerische Leistung ist unmittelbar nach ihrer Durchführung im Leistungsnach- weis durch die Palliativ-Ärztin/den Palliativ-Arzt bzw. die ausführende Pflege- fachkraft mit entsprechender Qualifikation gemäß § 7 Abs. 2 a) einzutragen und durch Handzeichen zu bestätigen. Maschinelle Eintragungen im Leistungsnach- weis sowie Vordatierungen oder Globalbestätigungen sind unzulässig. Gleiches gilt für Eintragungen im Leistungsnachweis vor Erbringung der Leistung. Eine Durchschrift des Leistungsnachweises hat auf Wunsch bei der Patientin/beim Patienten zu verbleiben. Der Leistungsnachweis hat die folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
Leistungsnachweis. (1) Der Pflegedienst hat die von ihm erbrachten Pflegeleistungen in einem Leistungsnachweis aufzuzeigen. Dieser beinhaltet: - bundeseinheitliches Kennzeichen der Einrichtung gemäß § 103 Abs. 1 SGB XI (Institutionskennzeichen), - Versichertennummer des Leistungsempfängers, - Name des Leistungsempfängers, - Art und Menge der Leistung, Beispielsweise: • Nummer oder Bezeichnung und Anzahl der Leistungskomplexe • Grundpflege oder Betreuung nach Zeit und deren tatsächliches Zeitvolumen in Minuten - Tag und Uhrzeit des Beginns der Leitungserbringung in Echtzeit (00:00 bis 24:00), - Handzeichen der Pflegekraft pro Einsatz.
Leistungsnachweis. 1. Mit dem Antrag auf Leistungen sind Nachweise über die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung vorzulegen. Leistet die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung nicht vor, wird zur Leistungs- prüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt. 1 Höchstsatz der GOZ bzw. der GOÄ ist derzeit der 3,5-fache Satz.
Leistungsnachweis. Der Auftragnehmer wird die von ihm erbrachten Dienstlei- stungen in sein Formblatt "Leistungsnachweis" bzw. "Tätigkeitsbericht" eintragen und den "Leistungsnachweis" seiner jeweiligen Rechnung beifügen.
Leistungsnachweis. Mit dem Antrag auf Leistungen sind Nachweise über die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung vorzulegen. Leistet die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung nicht vor, wird zur Leistungs- prüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Leistungsnachweis. Die Xxxxxx übermitteln einmal jährlich Informationen zum Leistungsangebot ihrer Kinderta- gesstätten an die zuständigen Jugendämter des Landes Berlin. Hierfür steht ein Fragebogen im Trägerportal zur Verfügung. Dieser Fragebogen wird zwischen den Vereinbarungspart- nern abgestimmt. Über diesen Fragebogen erhalten die Jugendämter aktuelle Informationen, die sie in die Lage versetzen, ihrem Beratungsauftrag gegenüber den Eltern nachzukommen. Der Fragebogen dient darüber hinaus der fachlichen Steuerung, der Planung eines bedarfs- gerechten Betreuungsangebots und der Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität.