Vertragsarten. Die Vertragsarten unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Art der Darlehensge- währung. Auch bei der Vertragsabwicklung, zum Beispiel den Verzugs- oder Beendi- gungsregelungen, gibt es Unterschiede.
Vertragsarten a) Gebäudeversicherungs- und Haftpflichtversicherungsverträge für die Mitglieder des Beirates und ggf. Angestellte der Wohnungseigentümergemeinschaft;
b) Verträge, die zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft er- forderlich sind;
c) Verträge über Hausmeister-, Reinigungs- und sonstige Pflegeleistungen der im Gemeinschaftseigen- tum stehenden Gebäudeteile und Außenanlagen; ggf. Abschluss von Anstellungsverträgen mit Haus- meistern und sonstigem Personal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen;
d) Wartungsverträge;
e) Verträge über die Anschaffung von Gebrauchsgegenständen, die der ordnungsgemäßen Bewirtschaf- tung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen, z. B. Gartengeräte, Hausmeisterwerkzeuge;
f) Ver- und Entsorgungsverträge, z. B. über Strom, Wasser, Gas, Müllentsorgung usw. und Verträge über die zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung erforderlichen Einrichtungen und Abrechnungen;
g) Werkverträge zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandset- zung des gemeinschaftlichen Eigentums;
h) Verträge mit Geldinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung von Depots und die Anlage von Geldern; sonstige zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderliche Verträge.
Vertragsarten. Die Art Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE ist in Ihrem Versicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie unterschiedliche Arten der GARANTIE INVESTMENT RENTE zeitgleich oder weitere nachträgliche Zuzahlungen mit uns vereinbart haben, handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb für jede GARANTIE INVESTMENT RENTE einen gesonderten Versicherungsschein. Wenn der in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesene Versiche- rungsbeginn mit dem gewählten Rentenbeginn übereinstimmt, haben Sie eine sofort beginnende Rente gewählt. Eine sofort beginnende Rentenversicherung ist nur möglich, wenn Sie die Garantieoption gewählt haben. Liegt Ihr gewählter Rentenbeginn zeitlich nach dem Versiche- rungsbeginn, haben Sie eine aufgeschobene Rentenversiche- rung gewählt. Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht ausdrück- lich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für die sofort beginnende als auch für die aufgeschobene Rentenver- sicherung mit und ohne Xxxx der Garantieoption. Wenn Sie eine aufgeschobene Rente wählen, so muss die Auf- schubdauer mindestens einen Monat und darf maximal zwanzig Jahre betragen. Der Rentenbeginn muss jedoch vor dem 81. Geburtstag der versicherten Person liegen.
Vertragsarten a) Betreuung Mietverträge über Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Kfz-Stellplätze oder Hausmeisterwohnungen; ggf. auch Mietverträge über eine im Sondereigentum eines Wohnungseigen- tümers stehende Wohnung und deren Weitervermietung an den Hausmeister der Wohnungseigentü- mergemeinschaft nach Zeitaufwand
b) sonstige Verträge, soweit der Verwalter diese wegen seiner besonderen fachlichen Qualifikation, die über die Kenntnisse eines erfahrenen Verwalters von Wohnungseigentum hinausgehen, bearbeitet und deshalb die Beauftragung eines Sonderfachmanns entfällt Diese Verträge betreffen folgende Leistungen: nach Zeitaufwand
Vertragsarten. Die Richtlinie definiert öffentliche Lieferaufträge als "...schriftliche entgeltliche Verträge über Xxxx, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren." Die Richtlinie ist also nur auf schriftliche Verträge anzuwenden. Die Definition der Leistungen der Vertragsparteien ist jedoch sehr weit gefaßt und die Kommission legt sie auch so aus. Zum einen werden die verschiedenen Arten der Vergütung erfaßt, zu denen sich der Auftraggeber gegenüber dem Lieferanten verpflichtet. Zum anderen erfaßt die Richtlinie alle Arten von Gegenleistungen, durch die der Lieferant die betreffenden Waren dem Auftraggeber sofort und/oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt. Eine enge Auslegung dieser Bestimmung, d.h. eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Verträge, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten auch als solche gelten, hätte zur Folge, daß der Anwendungsbereich der Richtlinie je nach den jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Vertragsgegenstand von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich wäre. Der Anwendungsbereich der Richtlinie muß jedoch in allen Mitgliedstaaten gleich sein. Demzufolge gelten als öffentliche Lieferaufträge auch "offene Verträge" oder "Rahmenverträge", d.h zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Lieferanten abgeschlossene Verträge, in denen bestimmte Konditionen (Preis, vorgesehene Mengen, Mindest- und/oder Höchstmengen, Lieferbedingungen) für die Lieferung von Waren festgelegt sind, die in einem bestimmten Zeitraum bestellt werden, wobei aber die endgültigen Mengen und Preise erst bei den jeweiligen Einzelbestellungen vereinbart werden. Bei der Schätzung des Auftragswertes, der ja für die Anwendung der Richtlinie von Bedeutung ist, sind die einschlägigen Richtlinienvorschriften zu befolgen, die hier unter Punkt 2.2 behandelt werden.
Vertragsarten. Für außerunterrichtliche Angebote ist außerdem der Ab- schluss folgender Vertragsarten durch die Schulleitung zuläs- sig: – Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung – Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung (z. B. mit Vereinen oder Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trä- gerschaft) – Kooperationsvertrag mit Jugendhilfeeinrichtungen in öf- fentlicher oder kirchlicher Trägerschaft als juristische Per- sonen des öffentlichen Rechts, wenn diese Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich- rechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden – freier Dienstleistungsvertrag.“
Vertragsarten. Es gibt für GENERATION private die Möglichkeit, laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können auf bestehende Verträge auch Zuzahlungen leisten. Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für GENERATION private mit laufenden Beiträgen als auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelungen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für laufende Beiträge abweichen. Die Art Ihres GENERATION private ist in Ihrem Versicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten von GENERATION private zeitgleich mit uns vereinbart haben, handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb für jeden GENERATION private einen gesonderten Versicherungsschein.
Vertragsarten. Es gibt für den Flexiblen Rentenplan plus die Möglichkeit, laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können auf beste- hende Verträge auch Zuzahlungen leisten. Soweit wir in diesen Ver- sicherungsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für den Flexiblen Rentenplan plus mit lau- fenden Beiträgen als auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelungen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für laufende Beiträge abweichen. Die Art Ihres Flexiblen Rentenplan plus ist in Ihrem Versicherungs- schein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten des Flexiblen Rentenplan plus zeitgleich mit uns vereinbart haben, handelt es sich um geson- derte Verträge. Sie erhalten deshalb für jeden Flexiblen Rentenplan plus einen gesonderten Versicherungsschein.
Vertragsarten. Alle Leistungen der hilfe onLine domsky & domsky GbR sind als Dienstleistungen zu verstehen und werden nach aufgewendeter Zeit berechnet. Somit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsarten. Folgende Arten von Verträgen können abgeschlossen werden: