Liefervertrag a) Der Abschluss eines Liefervertrages verpflichtet den Verkäufer zur Bereitstellung, den Käufer zur Bezahlung und Abfuhr von Holz, das den im Liefervertrag verein- barten Kriterien entspricht. Lieferverträge werden schriftlich abgeschlossen. Sie können die Lieferung von Teilmengen zu bestimmten Lieferfristen vorsehen.
b) Der Landkreis haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzöge- rungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Landkreis nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leis- tung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung von vo- rübergehender Dauer ist, verlängern bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leis- tungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An- lauffrist.
d) Wird die Bereitstellung durch gesetzliche Regelungen (z.B. Forstschäden- Ausgleichsgesetz) beschränkt, ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglich verein- barten Liefermengen entsprechend zu kürzen. Darüber ist der Käufer spätestens einen Monat nach Erlass zu informieren.
Liefervertrag. 2.1. Liefervertrag bezeichnet jeden Vertrag, der durch die schriftliche (20.1) Annahme eines verbindlichen Anbots des Lieferpartners durch KTM oder durch schriftliche (20.1) Auftragsbestätigung eines seitens KTM schriftlich (20.1) angenommenen unverbindlichen Anbots des Lieferpartners zu Stande kommt oder jeden zwischen den Vertragsparteien schriftlich (20.2) geschlossenen Vertrag über den Kauf von Liefergegenständen.
2.2. Der Lieferpartner wird die schriftliche (20.1) Annahme eines (un-)verbindlichen Anbots durch KTM unverzüglich schriftlich (20.1) bestätigen. Jedenfalls gilt die schriftliche (20.1) Annahme als inhaltlich unverändert bestätigt, wenn der Lieferpartner ihr nicht längstens innerhalb von 5 (fünf) KTM- Arbeitstagen (ausgenommen KTM-Betriebsurlaub), ab schriftlicher (20.1) Annahme widerspricht.
2.3. KTM hat im Rahmen des Liefervertrages 20.1das Recht, unternehmensbedingte Abweichungen in Bezug auf die bestellten Liefergegenstände zu verlangen, insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf Menge, Zeitpunkt und Ort der Lieferung, Qualität, Spezifikationen, Zeichnungen, Design, Konstruktionen und Verpackung. Bei derartigen Abweichungen sind die betrieblichen Gegebenheiten des Lieferpartners zu berücksichtigen. Der Lieferpartner wird darüber hinaus verpflichtet, KTM Modifikationen betreffend der Liefergegenstände vorzuschlagen, die er im Hinblick auf gesetzliche oder sonst zwingende Vorschriften oder aufgrund seiner fachlichen Expertise für notwendig oder zweckmäßig hält.
2.4. Die von KTM vor Zustandekommen des Liefervertrags kommunizierten Mengen bzw. Lieferzeiträume stellen lediglich unverbindliche Orientierungswerte (z.B. für Preisberechnungen) dar.
Liefervertrag. Beinhaltet sämtliche Lieferungen ab Werk, frei Baustelle, auch abgeladen, incl. Kranbeistellung
Liefervertrag. 1. Eingereichte Angebote sollen Bruttopreise, Rabattsätze, sonstige Vergütungen sowie die Angabe der Lieferzeit enthalten.
2. Unsere Bestellungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie unter Verwendung unserer Vordrucke mit rechtswirksamer Unterschrift erteilt oder bestätigt werden.
3. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung sowie des hieraus resultierenden Vertrages und sämtlicher sonstigen Abreden zwischen den Parteien über die Vertragsdurchführung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Bestellungen sind vom Lieferanten innerhalb von 14 Tagen anzunehmen, es sei denn, die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt binnen drei Tagen. In diesem Fall ist eine Auftragsbestätigung entbehrlich.
5. Eine Vergütung oder Kostenerstattung für Besuche oder die Erstellung von Kostenvoranschlägen, Projektstudien, oder anderen den Vertragsschluss vorbereitenden Unterlagen erfolgt nicht, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Liefervertrag. Der Abschluss eines Liefervertrages verpflichtet den Verkäufer zur Bereitstellung, den Käufer zur Bezahlung und Abfuhr von Holz, das den im Liefervertrag vereinbarten Kriterien entspricht. Lieferverträge werden schriftlich und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können die Lieferung von Teilmengen zu bestimmten Lieferfristen vorsehen. Lieferverträge müssen Rege- lungen bezüglich Bezahlung und ggf. Sicherheitsleistungen enthalten.
Liefervertrag a) Der Abschluss eines Holzliefervertrages verpflichtet den Verkäufer zur Bereitstellung, den Käufer zur Bezahlung und Abfuhr von Holz, das den im Liefervertrag vereinbarten Kriterien entspricht. Holzlieferverträge werden schriftlich abgeschlossen, insbesondere per Vermittlung durch die HVD OWL. Sie können die Lieferung von Teilmengen zu bestimmten Lieferfristen vorsehen.
b) Der Verkäufer und/oder die HVD OWL haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Liefer- verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer oder die HVD OWL nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung von vorübergehender Dauer ist, verlän- gern bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
c) Wird Bereitstellung durch gesetzliche Regelungen (z.B. Forstschäden-Ausgleichsgesetz) beschränkt, sind der Verkäufer und/oder die HVD OWL berechtigt, die vertraglich vereinbarten Liefermengen entsprechend zu kürzen.
Liefervertrag. Die Handelsbeziehungen zwischen der Fa. NBI Bearings Europe, S.A. (im weiteren NBI) und ihren Kunden sind innerhalb des Rechtsrahmens des Liefervertrags durch die spezifischen Klauseln geregelt, die die Parteien in diesem Dokument folgenderweise vereinbaren: 1º.− Damit der Liefervertrag und seine Änderungen, die die Parteien eventuell vereinbaren, wirksam geschlossen wird, muss die Fa. NBI schriftlich ihre Zustimmung geben. Diese Bedingung wird durch die auf unseren Vordrucken maschinell wiedergegebenen Bestätigungen erfüllt und die besagte Akzeptierung muss also nicht eigenhändig unterschrieben sein.
Liefervertrag a) Der Abschluss eines Holzliefervertrages verpflichtet den Verkäufer zur Bereitstellung, den Käufer zur Bezah- lung und Abfuhr von Holz, das den im Liefervertrag vereinbarten Kriterien entspricht. Holzlieferverträge werden schriftlich abgeschlossen, insbesondere per Vermittlung durch WBH. Sie können die Lieferung von Teilmengen zu bestimmten Lieferfristen vorsehen.
b) Der Verkäufer und/oder WBH haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferungsverzögerun- gen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorher- sehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer oder WBH nicht zu vertreten hat. Sofern sol- che Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behin- derung von vorübergehender Dauer ist, verlängern bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
c) Wird Bereitstellung durch gesetzliche Regelungen (z.B. Forstschäden-Ausgleichsgesetz) beschränkt, sind der Verkäufer und/oder WBH berechtigt, die vertraglich vereinbarten Liefermengen entsprechend zu kürzen.
Liefervertrag bezeichnet jeden Vertrag, der durch die (ggf. konkludente) Annahme der Bestellung seitens des Ver- käufers zustande kommt oder jeden vom Verkäufer und Käufer unterzeichneten Vertrag über den Kauf von Waren.
Liefervertrag. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2.1 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.2 Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Wir werden den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.