Vertragsregeln Musterklauseln
Vertragsregeln. Um einen Vertrag, insbesondere einen gelungenen Vertrag beschließen zu können genügt es nicht, sich einfach gewisse Dinge vorzunehmen, die bei Nichteinhaltung ohne Konsequenz bleiben! Man muss diese in das Recht mit aufnehmen um bei Nichteinhaltung nach diesen Rechtsregeln vorgehen zu können. Aber betrachten wir alles einmal langsam von vorne: >>Alles Recht beruht letztlich darauf, dass es gewollt ist bzw. darauf, dass ich es so will237<<238. Das darf aber nicht falsch verstanden werden. Dieses „gewollt“ darf nur in einem weiteren Sinne verstanden werden. Man bedenke nur einmal die Situation, dass ich mich gleich wie fast alle anderen Menschen so sehr über rote Ampeln ärgere, dass wir der Meinung wären, dass die Ampeln abgeschafft gehören, das heißt, wir wollen keine Ampeln. Das Abschaffen von Ampeln wäre aber nur aufgrund dessen, dass diese nicht gewollt werden – denn wer steht schon gerne vor einer Ampel und würde nicht lieber einfach weiterfahren – nicht sehr sinnvoll. Der Zweck der Ampel ist es ja nicht gerade, dass sie am Weiterfahren hindert, sondern eben dass diese den Verkehr derart regelt, dass ein schnelleres Weiterkommen aller garantiert ist. Das Recht ist eben auf Gesetze aufgebaut und diese sollten >>im wesentlichen auf freie Zustimmung beruhen, so dass sich ihr Zwangsmoment verkleinere<<239. Ein jedes Gesetz, das dem Befolger dieses Gesetzes nicht den Zwang auferlegt, es erfüllen zu müssen, weil eben der Gesetzgeber dieses verlangt, sondern dass er es befolgt, weil er bei der Befolgung des Gesetzes den eigenen Vorteil erkennt, wird auf lange Sicht Bestand haben. Die >>Personen des Rechts müssen sich aber nicht mit diesen Normen identifizieren, doch sie müssen sich mit ihnen arrangieren: Sie sind die Normen gegenseitiger Achtung, die sich Personen gegenseitig und verbindlich zugestehen müssen, um soziale 236 Für die Antwort dieser Frage siehe folgend sowie aber auch die Durchsetzungsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung eines Vertrages (Punkt 1) – Durchsetzung). 237 „Ich“ darf hier nicht falsch verstanden werden – Ich heißt nicht, dass ich, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, es so will oder eben nicht, sondern dass ich, im Sinne von jedem Individuum, sprich dass ich – und hier darf sich jeder angesprochen fühlen – es als Person so will. 238 Vergleiche: ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇; „Freiheit, Gleichheit, Eigentum“; Seite 121. 239 ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇; „Politische Gerechtigkeit“; Seite 284. Kooperation in Rechtssicherheit zu ermöglichen<<240. Diese Rechtssicherheit ist vor allem dann gegebe...
