Verzicht auf die automatische Neubewertung Musterklauseln

Verzicht auf die automatische Neubewertung. Der Versicherungsnehmer kann der automatischen Neubewertung widersprechen, indem er dies dem Versicherer mindestens zwei Monate vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres schriftlich mitteilt. Dies ist bei einer Versicherung des Gebäudes nicht möglich.