Video-on-Demand (VoD)/Vodafone Videothek und TV Mediatheken. 3.1 Verfügt der Kunde über die in Ziffer 2, insbesondere in Ziffer 2.1 des Allgemeinen Teils festgelegten Voraussetzungen, ist er nach den Vorgaben der folgenden Ziffern 2.2 und 2. 3 sowie 2.6 berechtigt, zum Abruf zur Verfügung gestellte Angebote gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den zum Zeit- punkt des Abrufs des Angebotes gültigen Preisen zu nutzen. 3.2 Abruf von Angeboten zur zeitlich befristeten Nutzung a) Beim Abruf eines Angebotes zur zeitlich befristeten Nutzung (nachfolgend Streaming) kann das angeforderte Angebot mittels der Vodafone GigaTV-App auf dem Empfangsgerät genutzt werden, mit dem der Streamingvorgang erstmals begonnen wurde. Die Inhalte können je nach vertrag- licher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. b) Nach Abruf des ausgewählten Angebotes hat der Kunde ausschließlich für die Dauer des bei Abruf angezeigten Freischaltungszeitraums Zeit, das Angebot zu nutzen. c) Bei Abruf im Rahmen eines Abonnements kann der Kunde das jeweilige Angebot so lange nutzen, wie das Angebot zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. d) Er kann das Angebot innerhalb des jeweiligen Freischaltungszeitraums bzw. während des Abonne- ments beliebig oft ansehen, stoppen und wieder fortsetzen. Das Pausieren oder erneute Starten eines ausgewählten Angebotes verlängert nicht den für das Ansehen zur Verfügung stehenden Freischaltungszeitraum.
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Video-on-Demand (VoD)/Vodafone Videothek und TV Mediatheken. 3.1 2.1 Verfügt der Kunde über die in Ziffer 2, insbesondere in Ziffer 2.1 des Allgemeinen Teils festgelegten Voraussetzungen, ist er nach den Vorgaben der folgenden Ziffern 2.2 und 2. 3 2.3 sowie 2.6 berechtigt, zum Abruf zur Verfügung gestellte Angebote gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den zum Zeit- punkt des Abrufs des Angebotes gültigen Preisen zu nutzen.
3.2 2.2 Abruf von Angeboten zur zeitlich befristeten Nutzung
a) Beim Abruf eines Angebotes zur zeitlich befristeten Nutzung (nachfolgend Streaming) kann das angeforderte Angebot mittels der Vodafone GigaTV-App auf dem Empfangsgerät genutzt werden, mit dem der Streamingvorgang erstmals begonnen wurde. Die Inhalte können je nach vertrag- licher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen.
b) Nach Abruf des ausgewählten Angebotes hat der Kunde ausschließlich für die Dauer des bei Abruf angezeigten Freischaltungszeitraums Zeit, das Angebot zu nutzen.
c) Bei Abruf im Rahmen eines Abonnements kann der Kunde das jeweilige Angebot so lange nutzen, wie das Angebot zum Abruf zur Verfügung gestellt wird.
d) Er kann das Angebot innerhalb des jeweiligen Freischaltungszeitraums bzw. während des Abonne- ments beliebig oft ansehen, stoppen und wieder fortsetzen. Das Pausieren oder erneute Starten eines ausgewählten Angebotes verlängert nicht den für das Ansehen zur Verfügung stehenden Freischaltungszeitraum.
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