Voraussetzungen für die Gaslieferung Musterklauseln

Voraussetzungen für die Gaslieferung. 1.1. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der EWR GmbH. 1.2. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch im Nieder- oder Mitteldrucknetz. 1.3. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem ande- ren Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. 1.1 Voraussetzung für die Versorgungsaufnahme mit Erdgas im Preissystem GMB fair ist die betriebsbereite Erstellung des Netzanschlusses durch die GMB. 1.2 Die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden im Niederdruck er- folgen. 1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem ande- ren Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. Voraussetzung für die Versorgungsaufnahme mit Erdgas im Preissystem FairGas Sunshine sind: – die betriebsbereite Erstellung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber, – die Verbrauchsstelle liegt im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH oder der Energienetze Schaafheim GmbH, – die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederdruck erfolgen und – es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem ande- ren Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. 1.1. Vertragspartner des Kunden ist die EWR GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 1.2. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der EWR GmbH. 1.3. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch im Nieder- oder Mitteldrucknetz. 1.4. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem anderen Lieferan- ten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. Voraussetzung für die Versorgungsaufnahme mit Erdgas sind: – die betriebsbereite Erstellung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber, – die Verbrauchsstelle liegt außerhalb der Netzgebiete der Energienetze Bayern GmbH und der Energienetze Schaafheim GmbH, – die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederdruck er- folgen und – es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. Der Gasverbrauch beträgt im Jahr höchstens 1.500.000 kWh. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der Energieversorgung Greiz GmbH. Es darf kein wirksamer Gasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Gaslieferung. 1.1 Voraussetzung für die Versorgungsaufnahme mit Erdgas im Preissystem gasuf regioWÜ ist eine Verbrauchsstelle im Netzgebiet der Mainfranken Netze GmbH und die betriebsbereite Erstellung des Netzanschlusses durch den Netzbetrei- ber. 1.2 Die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederdruck mit einer maximalen Nennwärmeleistung von 200 kW und einem maximalen Jahres- verbrauch von 200.000 kWh erfolgen. Die gasuf ist berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn eine der Voraussetzungen gemäß dieser Ziffer nicht mehr erfüllt ist. 1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gaslieferungsvertrag mit einem ande- ren Lieferanten bestehen.