Geltung. (1) Für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank (im Folgenden Bank ge- nannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für bestimmte Geschäftsarten gelten daneben besondere Bedingungen. Weitere verfahrensmäßige und technische Regelungen kann die Bank in veröffentlichten Bundesbank-Mitteilungen und sonstigen Verlautbarungen treffen.
(2) Die Geschäftsbedingungen begründen keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Geschäfte durch die Bank; vielmehr behält sich die Bank ausdrücklich vor, bestimmte Ge- schäfte aufgrund allgemeiner Gesichtspunkte, insbesondere von Vorgaben der Europäi- schen Zentralbank (EZB), beispielsweise geldpolitischer Art, nur in beschränktem Umfang, nur mit einem beschränkten Kreis von Geschäftspartnern oder gar nicht zu betreiben.
(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch nach Beendigung der gesamten Geschäfts- verbindung oder bestimmter Geschäftsbeziehungen bis zu deren vollständiger Abwicklung weiter.
Geltung. 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, Energie-Haustechnik Wagner, und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das ge- genständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrun- delegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedür- fen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegen- über unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zu- stimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Geltung. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (im folgenden „Lieferung“), auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Ware gelten die Bedingungen als anerkannt. Anders lautenden Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Geltung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Geltung. 1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Geltung. 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“) gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH, FN 173421g, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (im Folgenden auch kurz „OeAD-WV“) und natürlichen Personen (im Folgenden auch „Vertragspartner“ oder kurz „VP“), die die Vermittlung und Vergabe von Wohneinheiten durch die OeAD-WV betreffen oder sich daraus ergeben. Ergänzend zu den nachstehenden AGB wird zwischen der OeAD-WV und dem VP ein Benützungsvertrag abgeschlossen.
1.2. Die Wohneinheiten befinden sich entweder in den von der OeAD-WV selbst betriebenen Gästehäusern oder in Gebäuden, die von Anbietern bzw. Heimträgern verwaltet werden, mit denen die OeAD-WV eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Wohneinheiten abgeschlossen hat.
1.3. Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse, die auf Grund von Anmeldungen ab dem 1. September 2016 zustande kommen. Klarstellend wird festgehalten, dass bereits vor dem 1. September 2016 bestehende Vertragsverhältnisse sowie Vertragsverhältnisse, die auf Grund von Anmeldungen vor dem 1. September 2016 zustande kommen, den AGB der OeAD-WV in der Fassung vom Xxxx 2014 unterliegen.
1.4. Als „Benützungsdauer“ wird im Folgenden jener Zeitraum bezeichnet, der im Benützungsvertrag festgelegt ist. Unter der Voraussetzung, dass der Heimplatz gemäß Punkt 9 dieser AGB von der OeAD-WV zur Verfügung gestellt wird, beginnt der Zeitraum der Benützungsdauer auch dann zu laufen, wenn der Heimbewohner seinen Heimplatz nicht tatsächlich am ersten Tag der Benützungsdauer bezieht. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Beginn der Benützungsdauer und der tatsächliche Tag des Einzugs können daher auseinanderfallen.
Geltung. 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (btec kommunikationssysteme gmbh & co kg, Leon- feldner Str. 133, 4040 Linz, Austria) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegen- ständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Ein- zelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genom- men wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (xxx.xxxx.xx) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundele- gung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Ände- rungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustim- mung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Geltung. 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns als beauftragtes Unternehmen und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage bzw auf jener der Landesinnung Holzbau www. xxxxxxx-xxxx.xx
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Geltung. (1) Vertragspartner sind die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht.
(2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor.
(3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (xxx.xxxxxxxxxxx.xxx) veröffentlicht.
(4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse xxx.xxxxxxxxxxx.xxx eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden.
(5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (xxx.xxxxxxxxxxx.xxx) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. ...