Vorvertragliche Informationen Musterklauseln

Vorvertragliche Informationen. Abweichend zu den Vorvertraglichen Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen gilt Folgendes:
Vorvertragliche Informationen. Bei Außergeschäftsraum- und bei Fernab- satzverträgen ist die Bank verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags gesetzlich bestimmte Informatio- nen zur Verfügung zu stellen. Sonderfälle dieser vorvertraglichen Informationen sind die vorvertraglichen Informationen für Verbraucherkredite, zum Beispiel die Euro- päische Standardinformation für Verbrau- cherkredite (siehe dort), welche die Bank dem Kunden auch bei Präsenzgeschäften zur Verfügung zu stellen hat. Vorzeitige Rückzahlung Siehe Ziffer 3.5.4.
Vorvertragliche Informationen für im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Depotverträge
Vorvertragliche Informationen. Abweichend zu den im Anschluss an die Bedingungen für UnionDepots festgehaltenen Infor- mationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen gilt Folgendes:
Vorvertragliche Informationen. 2. Erklärung zur Aushändigung der vorvertraglichen Informationen sowie des Vertra- ges
Vorvertragliche Informationen für im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge zum DekaBank Depot und über Finanzdienstleistungen
Vorvertragliche Informationen. MOBOX stellt dem KUNDEN die gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen zur Verfügung. Diese bestehen aus folgenden Dokumenten, die dem KUNDEN als pdf-Datei an die von ihm angegebene E-Mail Adresse zur Verfügung gestellt werden: • die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite • auf Verlangen des KUNDEN, wenn er das entsprechende Auswahlfeld anklickt, einen Entwurf des VERTRAGS • angemessene Erläuterungen, die ihn in die Lage versetzen sollen, zu beurteilen, ob der VERTRAG dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird.
Vorvertragliche Informationen. Vorlage – Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Name des Produkts: Unternehmenskennung: Ökologische und/oder soziale Merkmale Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt? X Nein X schaftstätigkeiten, die nach der Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanz- produkt beworben? Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? X Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt? Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant? In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmit- telbar ermög- lichend darauf hin, dass an- dere Tätigkei- ten einen we- sentlichen Bei- trag zu den Umweltzielen leisten.
Vorvertragliche Informationen. Politik zur Auswahl von Handelspartnern und Durchführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)
Vorvertragliche Informationen. Unter dieser Ziffer 13 möchten wir dir bestimmte weitere, gesetzlich vorgeschriebene Informationen für im Fernabsatz geschlossene Verträge gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Verfügung stellen.