Preise. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, von diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. * Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an das Finanzamt, durch den Einzug von Entgelten und Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, durch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) und den Einzug von Sollzinsen Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Konto flex / Tagesgeldkonto zahlt der Kunde ein prozentuales Entgelt („Verwahrentgelt“) - sofern das Guthaben auf dem Konto einen von der Bank vorgegebenen Freibetrag nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum) übersteigt - gemäß den Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Nähere Einzelheiten enthält das „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, das bei der Depot-/Kontoeröffnung mit dem Kunde vereinbart wird. Es fallen derzeit keine Steuern an. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater einschalten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Abhängig vom jeweils gel- tenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fra- gen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflich- tig ist.
Preise. 1.1. Das vom Kunden für Gaslieferungen des Versorgers an die Entnahmestelle des Kunden vom Kunden an den Versorger zu zahlendem Entgelt setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem ver- brauchsabhängigen Arbeitspreis (Beschaffungs- und Verwaltungskosten des Versorgers für die gelieferte Ener- gie), dieser in Cent/kWh, zusammen.
1.2. Zusätzlich zu dem in Ziffer 1.1. genannten Arbeitspreis hat der Kunde für die Gaslieferungen des Versorgers an die Entnahmestelle des Kunden an den Versorger die folgenden und vom Versorger nicht beeinflussbaren, selbstständigen Kostenelemente gemäß den nachfolgenden Ziffern 1.2.1. bis 1.2.6. in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Höhe zu bezahlen:
1.2.1. Die vom Versorger für die Versorgung des Kunden zu bezahlende Netzentgelte, die nach der Anreizregulie- rungsverordnung (ARegV) behördlich reguliert werden und deren konkrete Höhe vom Kunden auf der Internet- seite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, in dessen Netz die Entnahmestelle des Kun- den liegt.
1.2.2. Die gesetzliche Bilanzierungsumlage nach § 29 Satz 2 GasNZV, die der Versorger an den Bilanzkreisverant- wortlichen und dieser an den Marktgebietsverantwortlichen abzuführen hat. Deren Höhe richtet sich danach, ob der Kunde vom Versorger über eine SLP- oder RLM-Entnahmestelle Gas bezieht und unter www.tra- xxxxxxx.xx eingesehen werden. Aufgrund der rechnerischen Ermittlung der Bilanzierungsumlage, auf die der Versorger weder einen Einfluss hat noch nehmen darf, kann deren veröffentlichte Höhe von dem insofern dem Kunden weiterberechneten Betrag abweichend sein.
1.2.3. Die Konzessionsabgabe nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Gas (Konzessionsabgabenver- ordnung - KAV), deren konkrete Höhe vom Kunden auf der Internetseite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, in dessen Netz die Entnahmestelle des Kunden liegt.
1.2.4. Das vom Versorger an den für die Entnahmestelle des Kunden verantwortlichen grundzuständigen Messstellen- betreiber (= örtlicher Netzbetreiber) abzuführende Entgelt für den Messtellenbetrieb, dessen konkrete Höhe vom Kunden auf der Internetseite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, in dessen Netz die Entnahmestelle des Kunden liegt.
1.2.5. Die Energiesteuer, deren Höhe in § 2 Abs. 1 Nr. 7 Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt ist.
1.2.6. Die CO2-Abgabe, also die Kosten in Cent pro Kilowattstunde für den Erwerb von Emissionszertifikat...
Preise. 2.1.1 Der im Angebot angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich (a) gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist sowie (b) aller sonstigen Steuern und Gebühren die im Hinblick auf unter diesem Vertrag erworbenen Liefergegenstände anfallen oder fällig werden, es sei denn, die jeweils anfallenden Steuern und Gebühren sind für den Käufer erstattungsfähig; in diesem Fall ist die entsprechende Steuer oder Gebühr gesondert auf der Rechnung des Lieferanten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuweisen.
2.1.2 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich ggf. einer Transport- und Haftpflichtversicherung sowie Lohnneben- und Arbeitskosten) mit ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf Verlangen des Käufers zurückzunehmen.
2.1.3 Soweit der Käufer wegen gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund behördlicher Anweisungen verpflichtet ist Xxxxxxx für den Lieferanten direkt abzuführen ("Quellensteuer"), wird der Käufer den entsprechenden Steuerbetrag vom Rechnungsbetrag in Abzug bringen, direkt an die zuständigen Finanzbehörden abführen und dem Lieferanten hierüber einen entsprechenden Steuerbeleg ausstellen.
2.1.4 Soweit der Lieferant von einer ggf. anfallenden Quellensteuer befreit oder zu einem ermäßigten Quellensteuersatz berechtigt ist, muss er mindestens 30 Tage vor Fälligkeit der Zahlung einen entsprechenden rechtswirksamen Nachweis (einschließlich der Befreiungsnummer und dem Gültigkeitsdatum bzw. -zeitraum) über die Befreiung oder Ermäßigung von der Quellensteuer vorlegen.
2.1.5 Der Lieferant sichert zu, dass die Preise und Konditionen für die vom Käufer erworbenen Liefergegenstände oder Leistungen nicht höher sind, als die Preise und Konditionen, welche der Lieferant Dritten für vergleichbare Liefergegenstände gewährt oder einräumt. Der Lieferant wird den Käufer unverzüglich über Preisreduzierungen oder Konditionenverbesserungen für vergleichbare Liefergegenstände oder Leistungen informieren und die Parteien werden umgehend die entsprechenden Anpassungen vornehmen.
Preise. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Preise. 1. Die Preise gelten stets ab Sitz des Betriebes, zzgl. gesetzliche MWST, Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll.
2. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen. Befindet sich der Käufer/Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring GmbH weiterleiten: Namen und Anschrift unserer Debitoren Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum) ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail- Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung Die VR Factoring GmbH wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunftdateien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.). Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der nachfolgenden „Aufklärung Datenschutz" der VR Factoring GmbH, die Sie auch online unter xxxxx://xxx.xx- xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx einsehen und herunterladen können.
3. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.
4. Reparierte Gegenstände werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt.
5. Zahlungseingänge werden zunächst auf evtl. Vorforderungen, dann auf Verzugskosten und - zinsen, Leistungen und letztlich Lieferungen verrechnet.
6. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, analog §648a BGB für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen Sicherheit zu verlangen.
8. Skontoab...
Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet.
4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten.
4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.
Preise. 2.1 Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in Euro berechnet. Lieferungen, für die feste Preise ausdrücklich nicht vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.
2.2 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Fabrik und ohne Verpackung. Sie gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die in Angebot und Auftrag vorgesehen ist. Werden abweichend von Angebot und Anfrage mit der Bestellung des Kunden Zeichnungen, Dateien oder Muster übergeben und beauftragt, die eine höhere Bearbeitung bzw. einen höheren Qualitätssicherungsaufwand erfordern als in Angebot und Anfrage angenommen, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.
2.3 Staffelpreise gelten wie angeboten, artikelgebunden und vorgangsbezogen. Fällt eine Kundenbestellung zwischen zwei Staffelmengen, so gilt automatisch der höhere Preis der niedrigeren Staffel. Kulanzentscheidungen in Stückzahlgrenzbereichen müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
2.4 Der Mindestbestellwert eines Auftrages fürmechanisch bearbeitete Produkte muss mindestens 50,-€ betragen. Bestellungen darunter können aus aufwandstechnischen Gründen nur akzeptiert werden, wenn der Auftrag an ähnliche zeitgleich platzierte Aufträge des selben Kunden gebunden ist. Für Lieferungen ab Lager gilt ein Mindestbestellwert von 25,-€.
2.5 Preisbindung: Unsere Produktpreise besitzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, eine Gültigkeit von einem Jahr. Ergeben sich nach Ablauf dieser Frist geänderte Kostenstrukturen, so sind wir im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate berechtigt, diese nach vorheriger schriftlicher Bekundung, diese an den Kunden / Auftraggeber weiter zu geben. Sonderfall: Trotz jahrzehntelanger Erfahrung in der Zerspanung, Fertigung, Beschichtung und Montage verschiedenster Materialien und Artikelvarianten, können nicht alle Schwierigkeiten und Probleme, wie sie unter den Tücken der Produktionsbedingungen auftreten, zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Detail vom Lieferanten (Voigt) oder dessen Unterlieferanten vorher gesehen werden. Tritt dieser seltene Fall ein, dass unsere Nachkalkulation maßgebliche Abweichungen zum dem dem Kunden angebotenen ursprünglich Preis und angesetztem Aufwand ergeben, behalten wir (Voigt) uns das Recht vor, von der einjährigen Preisbindung zurück zu treten und für weiter anstehende Lieferungen das entsprechende Teil neu anzubieten. Der betroffene und bestätigte Auftrag selbst, ...
Preise. 1. Die Preise unserer Preislisten sind freibleibend und gelten, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht. Preise inkl. Fracht beziehen sich jeweils auf Fahrten mit voll beladenen Fahrzeugen. Bei nicht normal befahrbarer Straße oder Baustelle, vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen und bei der Entladung und Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeiten sind wir berechtigt, kostenbedingte Zuschläge zu verlangen. Diese berechnen sich, soweit nicht anders vereinbart, nach unseren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, ansonsten nach den Grundlagen der Preisermittlung für unsere vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der außergewöhnlichen Umstände.
2. Sofern unsere Preislisten nicht ausdrücklich Brutto-Preise ausweisen, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt.
3. Wir sind berechtigt, eine zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung eintretende Erhöhung von tariflichen Lohnkosten, Material-/Einkaufspreisen, Energiekosten, Frachtpreisen oder Fremdgerätemieten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Form einer Preiserhöhung an den Vertragspartner weiterzugeben. Eine solche Preiserhöhung ist jedoch gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, ausgeschlossen, wenn die von uns zu erbringenden Leistungen/Lieferungen vereinbarungsgemäß innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, es sei denn, es liegt ein Dauerschuldverhältnis vor.
Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der M...
Preise. Die Preise für die Leistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung.