Vorübergehende Abweichung vom Anlageziel Musterklauseln

Vorübergehende Abweichung vom Anlageziel. Wenn die Möglichkeit, dies in Bezug auf einen Teilfonds zu tun, im entsprechenden Teilfondsprospekt offengelegt wird, kann der Portfoliomanager, wenn er ungünstige Markt-, wirtschaftliche, politische oder sonstige Bedingungen erwartet, vorüber- gehend vom Anlageziel eines Teilfonds abweichen und in erheblichem Umfang in hochwertige, kurzfristige Anlagen investieren. Dies könnte einem Teilfonds helfen Verluste zu vermeiden, es kann aber auch verlorene Chancen zur Folge haben.