Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Internet Schutzbrief
Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG Der Assekuradeur ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem gleich bleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatzgleich bleibender Prämie/ gleich bleibendem Prä- miensatz möglich. Der Wechsel des Versicherers Risikoträgers begrün- det kein Recht auf außerordentliche Kündigung und ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, Wechsel mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, berechtigt ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung
Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Tierhalter Haftpflichtversicherung (Hunde), Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung
Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag gleichbleibender Prämie / gleichbleibendem BeitragssatzPrämiensatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Wechsel des Versicherers. Die degenia Versicherungsdienst AG Der Assekuradeur ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem gleich bleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatzgleich bleibender Prämie/ gleich bleibendem Prä- miensatz möglich. Der Wechsel des Versicherers Risikoträgers begründet kein Recht auf au- ßerordentliche Kündigung und ist dem Versicherungsnehmer Versicherungnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, Wechsel mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement