Wechselkurs- oder Währungsrisiko Musterklauseln

Wechselkurs- oder Währungsrisiko. Eine weitere Variante des Marktrisikos stellt das Währungsrisiko dar. Soweit nichts anderes bestimmt ist, können Vermögenswerte eines Investmentfonds in anderen Währungen als der jeweiligen Anteilscheinwäh- rung angelegt werden. Die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen erhält der Fonds in den Währungen, in denen er investiert. Der Wert dieser Währungen kann gegenüber der Anteilscheinwährung fallen. Es besteht daher ein Währungsrisiko, das den Wert der Anteile insoweit beeinträchtigt, als der Invest- mentfonds in anderen Währungen als der Anteilscheinwährung investiert. Sofern der Investmentfonds ungedeckte Währungsverkaufspositionen eingeht, besteht das Risiko eines ge- genüber der Anteilscheinwährung ansteigenden Wertes dieser Währungen, sodass der Wert der Anteile be- einträchtigt werden kann. Unter ungedeckten Währungsverkaufspositionen ist zu verstehen, dass mittels ge- eigneter Finanzinstrumente (insbesondere mittels Finanzderivaten wie beispielsweise Devisenterminge- schäften, Devisenswaps oder Non-Deliverable-Forwards) Währungen verkauft werden ohne gleichzeitig in demselben Ausmaß in währungsmäßig gegenläufigen Vermögenspositionen investiert zu sein.