Wegfall der Leistungspflicht Musterklauseln
Wegfall der Leistungspflicht. Versucht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuchs festgestellt, gelten die Voraussetzungen von Satz 1 als bewiesen.
Wegfall der Leistungspflicht. Versuchen Sie oder Ihr Repräsentant, uns arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, sind wir von der Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuchs festgestellt, gelten die Voraussetzungen von Satz 1 als bewiesen.
Wegfall der Leistungspflicht. Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung für die Erdgas Südwest unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht der Erdgas Südwest. In die- sem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche infolge der Unmöglichkeit zu.
Wegfall der Leistungspflicht. 13.1. Der IT-DL ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
13.2. Umstände höherer Gewalt sind beispielsweise Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom IT-DL nicht zu vertretende Umstände.
13.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
13.4. Der IT-DL ist im Übrigen von der Leistungspflicht befreit, sofern der IT-DL ein von einer Leistungsstörung betroffenes Abonnement ordnungsgemäß beauftragt hat, der entsprechende Onlinedienst von Microsoft aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht vom IT-DL verschuldet wurde.
Wegfall der Leistungspflicht. 13.1. Die NAS conception ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
13.2. Umstände höherer Gewalt sind beispielsweise Krieg, Pandemien, Unruhen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von der NAS conception nicht zu vertretende Umstände.
13.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
13.4. Die NAS conception ist im Übrigen von der Leistungspflicht befreit, sofern die NAS conception ein von einer Leistungsstörung betroffenes Abonnement ordnungsgemäß beim Distributor oder bei Microsoft beauftragt hat, der entsprechende Onlinedienst von Microsoft aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht von der NAS conception verschuldet ist.
