Weiterbildungskosten Musterklauseln

Weiterbildungskosten. Weiterbildungskosten sind: • Bildungskosten (Einschreibe-, Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für Lehrmaterial) • Spesen • Lohnkosten, die für den Zeitraum der Weiterbildung anfallen, inklusive Sozialleistungen der Arbeitgeberin.
Weiterbildungskosten. 1 Die Weiterbildungskosten umfassen die Bildungskosten (Einschreibe-, Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrmaterial u. Ä.), die Spesen sowie die Lohnkosten inklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers der für die Weiterbildung verwendeten Arbeitszeit. 2 Angeordnete Weiterbildung gemäss Art. 57 Abs. 2 ist für die Mitarbeitenden kostenlos und zählt zur Arbeitszeit. 3 Bei freiwilliger Weiterbildung kann der Arbeitgeber die von den Mitarbeitenden dafür auf- gewendete Zeit ganz oder teilweise als Arbeitszeit anrechnen. Er kann ihnen einen Beitrag an die Bildungskosten und die Spesen ausrichten. Die Höhe des gesamten Beitrags richtet sich nach dem Verhältnis der Interessen des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden an der Weiterbildung.
Weiterbildungskosten