Wurfeintragungsrecht Musterklauseln
Wurfeintragungsrecht. 1.5.1 Voraussetzung für die Wurfeintragung ist die Einhaltung der ZEB und die Zucht in eigener Zuchtstätte unter unmittelbarer Aufsicht des Züchters. Ausnahmeregeln bezüglich der Zuchtstätte müssen mit dem Gruppen- zuchtwart geregelt werden.
1.5.2 Zuchtzulassungen sind vor dem Decktag zu regeln.
1.5.3 Unterwirft sich ein Züchter, der nicht Mitglied im DTK ist, unseren ZEB, so muss der DTK dessen Wurf ab- nehmen und DTK-Ahnentafeln ausstellen. Alle anfallenden Kosten muss der Züchter tragen.
Wurfeintragungsrecht. 1.5.1 Voraussetzung für die Wurfeintragung ist die Einhaltung der ZEB und die Zucht in eige- ner Zuchtstätte unter unmittelbarer Aufsicht des Züchters. Ausnahmeregeln bezüglich der Zuchtstätte müssen mit dem Gruppenzuchtwart geregelt werden.
1.5.2 Zuchtzulassungen sind vor dem Decktag zu regeln.
