Wurfeintragungsrecht. 1.5.1 Voraussetzung für die Wurfeintragung ist die Einhaltung der ZEB und die Zucht in eigener Zuchtstätte unter unmittelbarer Aufsicht des Züchters. Ausnahmeregeln bezüglich der Zuchtstätte müssen mit dem Gruppen- zuchtwart geregelt werden.
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Wurfeintragungsrecht. 1.5.1 Voraussetzung für die Wurfeintragung ist die Einhaltung der ZEB und die Zucht in eigener Zuchtstätte unter unmittelbarer un- mittelbarer Aufsicht des Züchters. Ausnahmeregeln bezüglich der Zuchtstätte müssen mit dem Gruppen- zuchtwart Gruppenzuchtwart geregelt werden.
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Wurfeintragungsrecht. 1.5.1 Voraussetzung für die Wurfeintragung ist die Einhaltung der ZEB und die Zucht in eigener eige- ner Zuchtstätte unter unmittelbarer Aufsicht des Züchters. Ausnahmeregeln bezüglich der Zuchtstätte müssen mit dem Gruppen- zuchtwart Gruppenzuchtwart geregelt werden.
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