Common use of Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Clause in Contracts

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 9. November 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 9. November 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Berechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere am Finalen Bewertungstag unterschrei- tet. Barriere: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % + 364 × 7,10 % + 1455 × 7,10 % 365 365 Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November Februar 2023 Beobachtungspreis: Referenzpreis Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % + 364 × 7,10 % + 𝑁 × 7,10 % 365 365 "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 16. Februar 2024 (einschließlich) bis zu dem Bewer- tungstag, an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % ausschließlich), wobei "N" null ent- spricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 16. Februar 2024 eintritt. Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November Februar 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstage: Jeder Berechnungstag zwischen dem 16. Februar 2024 (einschließlich) und dem Finalen Bewertungstag (1): 11ausschließlich). November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 4,50 % - 5,50 % (indikativ). Der Zinssatz wird am Anfängli- chen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle be- stimmt den Zinssatz nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn der von der Berechnungsstelle am An- fänglichen Bewertungstag ermittelte Zinssatz weniger als 4,50 % betragen würde. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird. Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): 24. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 24. April 2023 Zinszahlungstag (3): 24. Juli 2023 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 917. November 2023 Oktober 2022 Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 18. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 917. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2023 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1117. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1017. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 April 2023 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 8,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 80,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 135,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 135,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 929. November 2023 Juli 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 925. November 2028 Juli 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 27. Juli 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 27. Juli 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Schweizer Franken ("USDCHF"). Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere CHF 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 52,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 - 57,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 57,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 5,00 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 17. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 17. April 2023 Zinszahlungstag (3): 17. Juli 2023 Zinszahlungstag (4): 17. Oktober 2023 Zinszahlungstag (5): 17. Januar 2024‌ Zinszahlungstag (6): 17. April 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November 2023 Oktober 2022‌‌ Nominalbetrag: CHF 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 11. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): April 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1110. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1011. November 2025 April 2023 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Juli 2023 Bewertungstag (4): 910. November 2027 Oktober 2023 Bewertungstag (5): 10. Januar 2024 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. LLC.‌ Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584‌ Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2022 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 3.561 3.111 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 2.084 1.906 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 1.228 -162 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 24.797 33.092 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 8.200 15.177 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 6.617 12.058 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 18,67 34,06 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Dezember 2020 (geprüft) Zum 30. Juni 2022 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 287.642 251.247 294.848 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 13.405 15.104 13.211 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 160.673 121.331 163.251 Verbindlichkeiten gegenüber Xxxxxx und sonstigen‌‌‌ 251.931 190.658 279.984 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. eines Korbbestandteils fällt.‌ Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 4,90 % p.a.‌ Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 30. Juni 2022 Zinszahlungstag (2): 30. September 2022 Zinszahlungstag (3): 30. Dezember 2022 Zinszahlungstag (4): 30. Xxxx 2023 Zinszahlungstag (5): 30. Juni 2023 Zinszahlungstag (6): 30. September 2023 Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 923. November 2023 Xxxx 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: EUR 1.000,00‌‌‌ Beobachtungszeitraum: 24. Xxxx 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. ist.‌ Finaler Bewertungstag: 925. November 2028 Bewertungstag(e): September 2023 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1123. November 2024 Juni 2022 Bewertungstag (2): 1023. November 2025 September 2022 Bewertungstag (3): 1023. November 2026 Dezember 2022 Bewertungstag (4): 923. November 2027 Xxxx 2023 Bewertungstag (5): 23. Juni 2023 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. LLC.‌ Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 21.151 8.915 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 14,2 14,7 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 2,75 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag entspricht EUR 27,50 (Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 930. November 2023 September 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 3. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 92. November 2028 Bewertungstag(e): April 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1130. November 2024 Bewertungstag Xxxx 2023Bewertungstag (2): 102. November 2025 Bewertungstag Oktober 2023 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 6. April 2023 Zinszahlungstag (2): 9. Oktober 2023 Zinszahlungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 April 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflow aus den Wertpapie- ren. Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 52,50 % - 57,50 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 57,50 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 2,25 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird (EUR 22,50). Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 9. November Oktober 2023 Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 10. Oktober 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 9. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 119. November Januar 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 April 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 7,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 70,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 200,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 917. November 2023 Juni 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 912. November 2028 Juni 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag 12. Juni 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 12. Juni 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 15.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragDarüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Zinssatz: USD 100,00 Der Zinssatz entspricht 1,50 %. Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag entspricht EUR 15,00 (Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungser- eignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 67,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises; sofern das Coupon Trigger Level mehr als 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Das Coupon Trigger Level wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt werden. Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 67,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises; sofern das Finale Tilgungslevel mehr als 72,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde, wird die Emittentin die Wertpapiere nicht emittieren. Das Finale Tilgungslevel wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt werden. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 98. November 2023 April 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 98. November 2028 Bewertungstag(e): April 2025 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 11. November 2024 April 2023 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Juli 2023 Bewertungstag (3): 109. November 2026 Oktober 2023 Bewertungstag (4): 8. Januar 2024 Bewertungstag (5): 8. April 2024 Bewertungstag (6): 8. Juli 2024 Bewertungstag (7): 8. Oktober 2024 Bewertungstag (8): 8. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 8. Juli 2022 Zinsbeobachtungstag (2): 10. Oktober 2022 Zinsbeobachtungstag (3): 9. November 2027 Januar 2023 Zinsbeobachtungstag (4): 11. April 2023 Zinsbeobachtungstag (5): 10. Juli 2023 Zinsbeobachtungstag (6): 9. Oktober 2023 Zinsbeobachtungstag (7): 8. Januar 2024 Zinsbeobachtungstag (8): 8. April 2024 Zinsbeobachtungstag (9): 8. Juli 2024 Zinsbeobachtungstag (10): 0. Xxxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (11): 8. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (12): 8. April 2025 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag. Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Börse(n): Euronext Amsterdam N.V. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet an der Börse festgelegt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.nachrangigen

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 1,30 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag entspricht an jedem Zinszahlungstag EUR 13,00 (Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Zinssatz). Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 930. November Juni 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 930. November 2028 Bewertungstag(e): Juni 2025 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 112. November April 2024 Bewertungstag (2): 101. November 2025 Juli 2024 Bewertungstag (3): 1030. November 2026 September 2024 Bewertungstag (4): 30. Dezember 2024 Bewertungstag (5): 31. Xxxx 2025 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 9. November 2027 Oktober 2023 Zinszahlungstag (2): 9. Januar 2024 Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3) Zinszahlungstag (6): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) Zinszahlungstag (7): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5) Zinszahlungstag (8): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere am Finalen Bewertungstag unterschrei- tet. Barriere: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % + 363 × 10,00 % + 1463 × 10,00 % 365 365 Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 918. November 2023 2022 Beobachtungspreis: Referenzpreis Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % + 363 × 10,00 % + 𝑁 × 10,00 % 365 365 "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 16. November 2023 (einschließlich) bis zu dem Be- wertungstag, an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % ausschließlich), wobei "N" null entspricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 16. November 2023 eintritt. Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 9. November 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 918. November 2027 Bewertungstage: Jeder Berechnungstag zwischen dem 16. November 2023 (einschließlich) und dem Finalen Bewertungs- tag (ausschließlich). Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 7,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 70,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 200,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 98. November 2023 Juli 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 94. November 2028 Juli 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 6. Juli 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 6. Juli 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 10,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 100,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 220,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 220,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 929. November 2023 Juli 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 925. November 2028 Juli 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 27. Juli 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 27. Juli 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsMindestbetrag. Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00‌ Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 130,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November 2023 Performance des Basiswerts2023‌‌ Mindestbetrag: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis EUR 1.000,00 Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % 106,00 %‌ Bewertungstag (2): 116,40 112,00 % Bewertungstag (3): 124,60 118,00 % Bewertungstag (4): 132,80 124,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises‌ Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): 2028‌ Bewertungstage: Bewertungstag (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 910. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen‌‌‌‌ USD, Jahr endend am Jahr endend am 6-Monatszeitraum 6- Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit nach oben hin beschränkt.‌ • Der Wertpapierinhaber ist Verlustrisiken ausgesetzt, da der Mindestbetrag unter dem Berechnungsbetrag bzw. ge- gebenenfalls unter dem Kaufpreis für die Wertpapiere liegen kann. Zudem kann der Wertpapierinhaber bei einer Insolvenz der Emittentin und der Garantin sein gesamtes Kapital (einschließlich Transaktionskosten) verlieren. Un- ter anderem aus diesem Grund können die Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags bzw. Mindestbetrags liegt. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wert- papiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hin- blick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Final Terms

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Cashflows aus der laufenden Geschäftstä- tigkeit 1.518 3.318 -2.086 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 -7.000 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 0 Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: 53,00 % - 58,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 58,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 3,00 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird (USD 100,00 30,00). Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag‌‌ Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 925. November Oktober 2023‌‌ Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 26. Oktober 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht.‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises‌‌ Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 925. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1125. November Januar 2024 Bewertungstag (2): 1025. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 April 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen‌‌‌‌ USD, Jahr endend am Jahr endend am 6- 6- Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen‌‌‌ 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert)‌‌‌ 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1)‌‌ 7,3 7,3 7,0 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine festgelegte Zinszahlung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht an einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigen- den allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung des Preises bzw. Wertes des dem Futures Kontrakts zugrundeliegenden Xxxxx kann sich nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Die Preisentwicklung von Rohstoffen ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig und im Fall einer nachteilhaften Entwicklung dieser Faktoren kann sich dies nachteilig auf den Preis des Rohstoffs und entsprechend den Wert der Wertpapiere sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren aus- wirken.) • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wert- papiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hin- blick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 6,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 60,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 200,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 930. November 2023 September 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter Sechster (56.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen TilgungsereignissesTilgungsereignis- ses, fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 926. November 2028 September 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 28. September 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 28. September 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 8,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 80,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 180,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 180,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 927. November 2023 Mai 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter Sechster (56.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen TilgungsereignissesTilgungsereignis- ses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 923. November 2028 Mai 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag 22. Mai 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 22. Mai 2026 Zinszahlungstag(e): Sechster (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflows aus den Wertpapie- ren. Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragDarüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinssatz: USD 100,00 Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 8,00 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird (EUR 80,00). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapie- rinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): 7. August 2023 Zinszahlungstag (2): 5. August 2024 Zinszahlungstag (3): 5. August 2025 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 65,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Bewertungstag‌ Anfänglicher Bewertungstag: 929. November 2023 Juli 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: EUR 1.000,00‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 929. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2025 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1131. November 2024 Juli 2023 Bewertungstag (2): 1029. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Juli 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. NYMEX‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenom- men Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 3-Monatszeit- raum endend am 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) 3-Monatszeit- raum endend am 31. Xxxx 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 10,87 18,80 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung des Preises bzw. Wertes des dem Futures Kontrakts zugrundeliegenden Xxxxx kann sich nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Die Preisentwicklung von Rohstoffen ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig und im Fall einer nachteilhaften Entwicklung dieser Faktoren kann sich dies nachteilig auf den Preis des Rohstoffs und entsprechend den Wert der Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1 Wertpapiere sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren aus- wirken.) • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 50,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 - 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 7,60 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 17. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 17. April 2023 Zinszahlungstag (3): 17. Juli 2023 Zinszahlungstag (4): 17. Oktober 2023 Zinszahlungstag (5): 17. Januar 2024‌ Zinszahlungstag (6): 17. April 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November 2023 Oktober 2022‌‌ Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 11. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 911. November 2028 Bewertungstag(e): April 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 11. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1011. November 2025 April 2023 Bewertungstag (3): 1011. November 2026 Juli 2023 Bewertungstag (4): 911. November 2027 Oktober 2023 Bewertungstag (5): 11. Januar 2024 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. LLC.‌ Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584‌ Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2022 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 3.561 3.111 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 2.084 1.906 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 1.228 -162 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 24.797 33.092 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 8.200 15.177 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 6.617 12.058 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 18,67 34,06 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Dezember 2020 (geprüft) Zum 30. Juni 2022 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 287.642 251.247 294.848 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 13.405 15.104 13.211 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 160.673 121.331 163.251 Verbindlichkeiten gegenüber Xxxxxx und sonstigen‌‌‌ 251.931 190.658 279.984 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflow aus den Wertpapie- ren. Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 2,625 % - 3,25 % (indikativ). Der Zinssatz wird am Anfäng- lichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt den Zinssatz nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn der von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Zinssatz weniger als 2,625 % betragen würde. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird. Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): 9. Oktober 2023 Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag‌ Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 930. November Juni 2023‌‌ Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 3. Juli 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag)‌‌‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 91. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2024‌ Bewertungstage: Bewertungstag (1): 112. November Januar 2024 Bewertungstag (2): 101. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 April 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 1.781 1.827 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.088 1.003 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 -171 561 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 12.224 12.933 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 3.993 4.656 Nettogewinn bezogen auf Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ die 10.764 21.151 3.087 3.831 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 8,87 10,87 Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 295.163 284.155 292.087 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 12.936 16.892 13.310 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 135.448 160.673 144.633 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen‌‌‌ 262.045 251.931 266.301 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 (in Prozent) Harte Kernkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ (CET1) 15,0 14,2 14,8 Gesamtkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1)‌‌ 7,3 7,3 7,2 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine festgelegte Zinszahlung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht an einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigen- den allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung des Preises bzw. Wertes des dem Futures Kontrakts zugrundeliegenden Xxxxx kann sich nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Die Preisentwicklung von Rohstoffen ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig und im Fall einer nachteilhaften Entwicklung dieser Faktoren kann sich dies nachteilig auf den Preis des Rohstoffs und entsprechend den Wert der Wertpapiere sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren aus- wirken.) • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 50,00 % - 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 6,20 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 25. Juli 2022 Zinszahlungstag (2): 25. Oktober 2022 Zinszahlungstag (3): 25. Januar 2023 Zinszahlungstag (4): 25. April 2023 Zinszahlungstag (5): 25. Juli 2023 Zinszahlungstag (6): 25. Oktober 2023 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 914. November 2023 April 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 19. April 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter Siebter (57.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 916. November 2028 Bewertungstag(e): Oktober 2023 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1114. November 2024 Juli 2022 Bewertungstag (2): 1014. November 2025 Oktober 2022 Bewertungstag (3): 1017. November 2026 Januar 2023 Bewertungstag (4): 914. November 2027 April 2023 Bewertungstag (5): 14. Juli 2023 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 8,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 80,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 130,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 130,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 96. November 2023 Mai 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 93. November 2028 Mai 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag 4. Mai 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 4. Mai 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. USD 5.000.000 Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags bzw. die Art der Tilgung und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges TilgungsereignisTilgungs- ereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags bzw. die Art der Tilgung (Baraus- gleich oder physische Lieferung) die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestandteile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, erhält der Wertpapierinhaber eine durch die Phy- sische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Korbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Bruchteile des Korbbestandteils werden dabei nicht gelie- fert, sondern durch Zahlung eines Barbetrags, des sog. Bruchteilsbetrags, ausgeglichen. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 9,00 % p.a. - 10,00 % p.a. (indikativ)*. * Der Zinssatz ist indikativ und wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle be- stimmt den Zinssatz nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Verände- rung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn der von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Zinssatz weniger als 9,00 % p.a. betragen würde. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Performance des BasiswertsWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. BerechnungsbetragEr ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 28. September 2022 Zinszahlungstag (2): 28. Dezember 2022 Zinszahlungstag (3): 28. Xxxx 2023 Zinszahlungstag (4): 28. Juni 2023 Zinszahlungstag (5): 28. September 2023 Zinszahlungstag (6): 28. Dezember 2023 Zinszahlungstag (7): 28. Xxxx 2024 Zinszahlungstag (8): USD 100,00 28. Juni 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 921. November 2023 Performance Juni 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 22. Juni 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des Basiswertsjeweiligen Korbbestandteils wie an der jeweiligen Börse fortlaufend festgelegt und veröffentlicht. Physische Liefereinheit: Referenzpreis geteilt Nominalbetrag dividiert durch den Anfänglichen Referenzpreis des maßgeblichen Korbbestand- teils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 921. November 2028 Bewertungstag(e): Juni 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1121. November 2024 Dezember 2022 Bewertungstag (2): 1021. November 2025 Xxxx 2023 Bewertungstag (3): 1021. November 2026 Juni 2023 Bewertungstag (4): 921. November 2027 September 2023 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2023 Bewertungstag (6): 21. Xxxx 2024 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-SponsorBörse(n): Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. New York Stock Exchange Korbbestandteil 2: New York Stock Exchange Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom Index-Sponsor berechnet an der jeweiligen Börse festgelegt und veröffentlichtver- öffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 9,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 90,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 200,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 200,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 98. November 2023 Juli 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 94. November 2028 Juli 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 6. Juli 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 6. Juli 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 10,00 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 100,00). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 182,50 % Finales Tilgungslevel: 65,00 182,50 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 919. November 2023 August 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 915. November 2028 August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag 17. August 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 17. August 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflow aus den Wertpapie- ren. Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 56,00 % - 61,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 61,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 2,25 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird (EUR 22,50). Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 923. November August 2023 Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 24. August 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 923. November 2028 Bewertungstag(e): Mai 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1123. November 2024 2023 Bewertungstag (2): 1023. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Februar 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 50,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 - 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 6,75 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 17. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 17. April 2023 Zinszahlungstag (3): 17. Juli 2023 Zinszahlungstag (4): 17. Oktober 2023 Zinszahlungstag (5): 17. Januar 2024‌ Zinszahlungstag (6): 17. April 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November 2023 Oktober 2022‌‌ Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 11. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): April 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1110. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1011. November 2025 April 2023 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Juli 2023 Bewertungstag (4): 910. November 2027 Oktober 2023 Bewertungstag (5): 10. Januar 2024 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. LLC.‌ Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584‌ Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2022 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 3.561 3.111 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 2.084 1.906 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 1.228 -162 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 24.797 33.092 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 8.200 15.177 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 6.617 12.058 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 18,67 34,06 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Dezember 2020 (geprüft) Zum 30. Juni 2022 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 287.642 251.247 294.848 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 13.405 15.104 13.211 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 160.673 121.331 163.251 Verbindlichkeiten gegenüber Xxxxxx und sonstigen‌‌‌ 251.931 190.658 279.984 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Xxxxxxxx im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angege- ben: Zinszahlungstag (1): 2,50 % Zinszahlungstag (2): 5,00 % abzüglich 2,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) er- folgt ist Zinszahlungstag (3): 7,50 % abzüglich 2,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegange- nen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 10,00 % abzüglich 2,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegan- genen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 96. November Januar 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): Januar 2025 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1112. November Januar 2024 Bewertungstag (2): 1012. November 2025 Bewertungstag Juli 2024 Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 14. Juli 2023 Zinsbeobachtungstag (2): 12. Januar 2024 Zinsbeobachtungstag (3): 1012. November 2026 Bewertungstag Juli 2024 Zinsbeobachtungstag (4): 910. November 2027 Januar 2025 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag. Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsMindestbetrag. Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 122,50 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 926. November 2023 Performance des BasiswertsApril 2024 Mindestbetrag: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis EUR 1.000,00 Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 104,50 % Bewertungstag (2): 116,40 109,00 % Bewertungstag (3): 124,60 113,50 % Bewertungstag (4): 132,80 118,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 926. November 2028 Bewertungstag(e): April 2029 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1128. November 2024 April 2025 Bewertungstag (2): 1027. November 2025 April 2026 Bewertungstag (3): 1026. November 2026 April 2027 Bewertungstag (4): 926. November 2027 April 2028 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 50,00 % - 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 6,00 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 25. Juli 2022 Zinszahlungstag (2): 25. Oktober 2022 Zinszahlungstag (3): 25. Januar 2023 Zinszahlungstag (4): 25. April 2023 Zinszahlungstag (5): 25. Juli 2023 Zinszahlungstag (6): 25. Oktober 2023 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 914. November 2023 April 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 19. April 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter Siebter (57.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 916. November 2028 Bewertungstag(e): Oktober 2023 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1114. November 2024 Juli 2022 Bewertungstag (2): 1014. November 2025 Oktober 2022 Bewertungstag (3): 1017. November 2026 Januar 2023 Bewertungstag (4): 914. November 2027 April 2023 Bewertungstag (5): 14. Juli 2023 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflow aus den Wertpapie- ren. Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 0,8333 % - 0,9167 % (indikativ). Der Zinssatz wird am An- fänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungs- stelle bestimmt den Zinssatz nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwi- schen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Vola- tilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn der von der Berechnungs- stelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Zinssatz weniger als 0,8333 % betragen würde. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird. Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): 2. Oktober 2023 Zinszahlungstag (2): 1. November 2023 Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3) Zinszahlungstag (6): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) Zinszahlungstag (7): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5) Zinszahlungstag (8): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (6) Zinszahlungstag (9): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (7) Zinszahlungstag (10): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (8) Zinszahlungstag (11): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (9) Zinszahlungstag (12): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag‌ Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 82,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 925. November August 2023‌‌‌ Nominalbetrag: USD 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 28. August 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht.‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 98,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 96,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 94,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 92,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (6): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (7): 88,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (8): 86,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (9): 84,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 926. November 2028 Bewertungstag(e): August 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1127. November 2024 2023 Bewertungstag (2): 1026. November 2025 Dezember 2023 Bewertungstag (3): 1025. November 2026 Januar 2024 Bewertungstag (4): 26. Februar 2024 Bewertungstag (5): 25. Xxxx 2024 Bewertungstag (6): 25. April 2024 Bewertungstag (7): 27. Mai 2024 Bewertungstag (8): 25. Juni 2024 Bewertungstag (9): 25. November 2027 Juli 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 135.448 160.673 157.277 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine festgelegte Zinszahlung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht an einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigen- den allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung des Preises bzw. Wertes des dem Futures Kontrakts zugrundeliegenden Xxxxx kann sich nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Die Preisentwicklung von Rohstoffen ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig und im Fall einer nachteilhaften Entwicklung dieser Faktoren kann sich dies nachteilig auf den Preis des Rohstoffs und entsprechend den Wert der Wertpapiere sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren aus- wirken.) • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angege- ben: Zinszahlungstag (1): 2,75 % Zinszahlungstag (2): 5,50 % abzüglich 2,75 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) er- folgt ist Zinszahlungstag (3): 8,25 % abzüglich 2,75 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegange- nen Zinszahlungstag‌ Zinszahlungstag (4): 11,00 % abzüglich 2,75 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegan- genen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 65,00 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 928. November 2023 Juli 2023‌‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 928. November 2028 Bewertungstag(e): Juli 2025 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1129. November Juli 2024 Bewertungstag (2): 1028. November Januar 2025 Bewertungstag Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 29. Januar 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 29. Juli 2024 Zinsbeobachtungstag (3): 1028. November 2026 Bewertungstag Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (4): 928. November 2027 Juli 2025 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag‌‌ Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 1.781 1.827 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.088 1.003 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 -171 561 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 12.224 12.933 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 3.993 4.656 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 3.087 3.831 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 8,87 10,87 Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 295.163 284.155 292.087 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 12.936 16.892 13.310 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 135.448 160.673 144.633 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen‌‌‌ 262.045 251.931 266.301 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 (in Prozent) Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert)‌‌‌ 15,0 14,2 14,8 Gesamtkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1)‌‌ 7,3 7,3 7,2 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie ge- gebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzun- gen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können.‌ • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 5.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Berechnungsbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere am Finalen Bewertungstag unterschrei- tet. Barriere: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Berechnungsbetrag: USD 100,00 EUR 1.000,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % + 360 × 7,00 % + 1460 × 7,00 % 365 365 Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 917. November Xxxx 2023 Beobachtungspreis: Referenzpreis Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % + 360 × 7,00 % + 𝑁 × 7,00 % 365 365 "N" entspricht der Anzahl der Kalendertage vom 18. Xxxx 2024 (einschließlich) bis zu dem Bewer- tungstag, an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % ausschließlich), wobei "N" null ent- spricht, sofern das Vorzeitige Tilgungsereignis am 18. Xxxx 2024 eintritt. Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 917. November Xxxx 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstage: Jeder Berechnungstag zwischen dem 18. Xxxx 2024 (einschließlich) und dem Finalen Bewertungstag (1): 11ausschließlich). November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 135,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 919. November 2023 Januar 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 107,00 % Bewertungstag (2): 116,40 114,00 % Bewertungstag (3): 124,60 121,00 % Bewertungstag (4): 132,80 128,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 919. November 2028 Januar 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1121. November 2024 Januar 2025 Bewertungstag (2): 1020. November 2025 Januar 2026 Bewertungstag (3): 1019. November 2026 Januar 2027 Bewertungstag (4): 919. November 2027 Januar 2028 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar ("USD"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere USD 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags bzw. die Art der Tilgung und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges TilgungsereignisTilgungs- ereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags bzw. die Art der Tilgung (Baraus- gleich oder physische Lieferung) die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestandteile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, erhält der Wertpapierinhaber eine durch die Phy- sische Liefereinheit ausgedrückte Anzahl des Korbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. Die schlechteste Kursentwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Bruchteile des Korbbestandteils werden dabei nicht gelie- fert, sondern durch Zahlung eines Barbetrags, des sog. Bruchteilsbetrags, ausgeglichen. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: 59,00 % - 64,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfin- den, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten der Korbbestandteile sowie des Zinsniveaus. Die Wert- papiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 64,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 10,20 % p.a. Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Performance des BasiswertsWertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Berechnungsbetrag: USD 100,00 Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 4. November 2022 Zinszahlungstag (2): 4. Februar 2023 Zinszahlungstag (3): 4. Mai 2023 Zinszahlungstag (4): 4. August 2023 Zinszahlungstag (5): 4. November 2023 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 928. November 2023 Performance Juli 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: USD 1.000,00‌‌‌‌ Beobachtungszeitraum: 29. Juli 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des Basiswertsjeweiligen Korbbestandteils wie an der jeweiligen Börse fortlaufend festgelegt und veröffentlicht. Physische Liefereinheit: Referenzpreis geteilt Nominalbetrag dividiert durch den Anfänglichen Referenzpreis des maßgeblichen Korbbestand- teils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 930. November 2028 Bewertungstag(e): Oktober 2023 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1130. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1028. November 2025 April 2023 Bewertungstag (3): 1028. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Juli 2023 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-SponsorBörse(n): Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. New York Stock Exchange‌ Korbbestandteil 2: New York Stock Exchange Korbbestandteil 3: New York Stock Exchange‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom Index-Sponsor berechnet an der jeweiligen Börse festgelegt und veröffentlichtver- öffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenom- men Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 3-Monatszeit- raum endend am 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) 3-Monatszeit- raum endend am 31. Xxxx 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 10,87 18,80 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Dezember 2020 (geprüft) Zum 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 13.405 15.104 13.331 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen‌‌‌ 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert)‌‌‌ 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1)‌‌‌ 7,3 8,1 7,1 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist bzw. wenn der Gegenwert des gelieferten Korbbestandteils bei Lieferung wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Faktoren kann sich nachteilig auf die Preisentwicklung des Aktienkurses und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen auf eine Aktie. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Die Wertpapierinhaber sind dem Risiko ausgesetzt, dass der zu liefernde Korbbestandteil nur einen sehr niedrigen oder auch gar keinen Wert aufweist. In diesem Fall besteht das Risiko von Verlusten – bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 9. November 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 9. November 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.:

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags Cashflow aus den Wertpapie- ren. Investitionstätigkeit 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 56,00 % - 61,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises. Die Barriere wird am Anfänglichen Bewer- tungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Ermessen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingungen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungsfrist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berechnungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 61,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht an jedem Zinszahlungstag 2,25 %. Zinsbetrag: Der Zinsbetrag an jedem Zinszahlungstag wird ermittelt, indem der Nominalbetrag mit dem Zinssatz multi- pliziert wird (EUR 22,50). Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1) Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag‌‌ Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 98. November September 2023‌‌ Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 11. September 2023 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Die Kursreferenz wie von der Handelseinrichtung berechnet und veröffentlicht.‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): Juni 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 118. November 2024 Dezember 2023‌ Bewertungstag (2): 108. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Xxxx 2024 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-SponsorHandelseinrichtung: S&P Dow Jones Indices LLC. ICE Futures‌‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs Täglicher Abrechnungspreis (daily settlement price) des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet von der Handelseinrichtung fest- gestellt und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 3.465 3.561 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt.‌ • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine festgelegte Zinszahlung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht an einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigen- den allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Entwicklung des Preises bzw. Wertes des dem Futures Kontrakts zugrundeliegenden Xxxxx kann sich nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Die Preisentwicklung von Rohstoffen ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig und im Fall einer nachteilhaften Entwicklung dieser Faktoren kann sich dies nachteilig auf den Preis des Rohstoffs und entsprechend den Wert der Wertpapiere sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren aus- wirken.) • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Xxxxxxxx im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wert- papiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hin- blick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 9. November 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 9. November 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.:

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Samples: Autocallable Securities Agreement

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Schweizer Franken ("USDCHF"). Cashflows aus der laufenden Geschäftstätig- keit 3.318 181 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere CHF 10.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts der Korbbestandteile besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts eines Korbbestandteils fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz Kursreferenzen sämtlicher Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat haben ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig nach dem Bewertungstag, an dem die Korbbestandteile das jeweilige Tilgungslevel erreicht oder überschritten haben, zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag Til- gungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts der Korbbestand- teile maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis die Referenzpreise sämtlicher Korbbestandteile das dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordnete Finale Tilgungslevel erreicht Til- gungslevel erreichen oder überschreitetüberschreiten, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominal- betrag. (iii) Sofern der Referenzpreis mindestens eines Korbbestandteils unter dem dem jeweiligen Korbbestandteil zugeordneten Finalen Tilgungslevel liegt und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des BasiswertsKorbbestandteils mit der schlechtesten Kursentwicklung. BerechnungsbetragDie schlechteste Kurs- entwicklung wird ermittelt, indem der Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils durch den Anfänglichen Referenz- preis des entsprechenden Korbbestandteils dividiert wird. Ein "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens eines Korbbestandteils die maßgebliche Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung der Korbbestand- teile unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 5,75 % p.a.‌ Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 17. Januar 2023 Zinszahlungstag (2): 17. April 2023 Zinszahlungstag (3): 17. Juli 2023 Zinszahlungstag (4): 17. Oktober 2023 Zinszahlungstag (5): 17. Januar 2024 Zinszahlungstag (6): 17. April 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises des jeweiligen Korbbestandteils Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 910. November 2023 Oktober 2022‌‌ Nominalbetrag: CHF 1.000,00 Beobachtungszeitraum: 11. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswertsder Korbbestandteile: Referenzpreis des jeweiligen Korbbestandteils geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Refe- renzpreis des entsprechenden Korbbestandteils Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises jeweiligen Korbbestandteils Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 910. November 2028 Bewertungstag(e): April 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1110. November 2024 Januar 2023 Bewertungstag (2): 1011. November 2025 April 2023 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Juli 2023 Bewertungstag (4): 910. November 2027 Oktober 2023 Bewertungstag (5): 10. Januar 2024 Referenzpreis: Kursreferenz des jeweiligen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Korbbestandteil 1: S&P Dow Jones Indices LLC. LLC.‌ Korbbestandteil 2: SIX Swiss Exchange AG Korbbestandteil 3: STOXX Limited‌ Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts jeweiligen Korbbestandteils wie vom jeweiligen Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2022 geendeten Zeitraum ent- nommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2020 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2021 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 6.470 4.751 3.561 3.111 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 3.619 3.548 2.084 1.906 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 357 3.098 1.228 -162 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 59.339 44.560 24.797 33.092 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 27.044 12.479 8.200 15.177 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 21.151 8.915 6.617 12.058 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 60,25 24,94 18,67 34,06 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Dezember 2020 (geprüft) Zum 30. Juni 2022 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 287.642 251.247 294.848 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 13.405 15.104 13.211 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 160.673 121.331 163.251 Verbindlichkeiten gegenüber Xxxxxx und sonstigen‌‌‌ 251.931 190.658 279.984 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.463.988 1.163.028 1.601.224 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert)‌‌ 14,2 14,7 14,2 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des maßgeblichen Korbbestandteils am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbe- trag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der maßgebliche Korbbestandteil am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen der Korbbestandteile ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, mindestens aber dem Mindestbetrag. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewer- tungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Be- wertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszah- lungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 1.000,00 Zinssatz: 6,25 % Zinsbetrag: Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nach- folgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an dem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem Zinssatz multipliziert wird (EUR 62,50). Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zins- beobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 116,50 % Finales Tilgungslevel: 65,00 116,50 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises, das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerun- det auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 916. November 2023 Dezember 2024 Mindestbetrag: EUR 1.000,00 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 100,00 % Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 912. November 2028 Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag 14. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag(e): 14. Dezember 2026 Zinszahlungstag(e): Fünfter (1): 11. November 2024 Bewertungstag (2): 10. November 2025 Bewertungstag (3): 10. November 2026 Bewertungstag (4): 9. November 2027 5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- renWertpapieren. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 0 0 -7.000 Cashflow aus Investitionstätigkeit 0 0 0 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhangZusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: USD EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,20 % Zinszahlungstag (2): 10,40 % Zinszahlungstag (3): 15,60 % Zinszahlungstag (4): 20,80 % Zinszahlungstag (5): 26,00 % Zinszahlungstag (6): 31,20 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,20 Zinszahlungstag (2): EUR 10,40 Zinszahlungstag (3): EUR 15,60 Zinszahlungstag (4): EUR 20,80 Zinszahlungstag (5): EUR 26,00 Zinszahlungstag (6): EUR 31,20 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 922. November 2023 April 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter Sechster (56.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, sechster (6.) Zahltag nach dem entsprechenden BewertungstagBewertungstag (1), an fünfter (5.) Zahltag nach dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten istBewertungstag (2), fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 917. November 2028 Juni 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1117. November 2024 Juni 2025 Bewertungstag (2): 1018. November 2025 Juni 2026 Bewertungstag (3): 1018. November 2026 Juni 2027 Bewertungstag (4): 919. November Juni 2028 Bewertungstag (5): 18. Juni 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 17. Juni 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 18. Juni 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 18. Juni 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 19. Juni 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 18. Juni 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 17. Juni 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere. Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist US-Dollar Euro ("USDEUR"). Emissionsvolumen: 50.000 Wertpapiere EUR 5.000.000 Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Rechte‌ Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapie- ren. Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Basiswert‌ Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusam- menhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag er- reicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multi- pliziert Nominalbetrag multipli- ziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. entspricht.‌ Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Be- rechnungsbetrag No- minalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungs- betrag Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, ent- spricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. BerechnungsbetragEin "Barriere-Ereignis" tritt dann ein, wenn der Beobachtungspreis die Barriere während des Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschreitet. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zahlung des jeweiligen Zinsbetrags ist dabei von der Entwicklung des Basiswerts unabhängig. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zins- zahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Barriere: USD 100,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises. Zinssatz: Der Zinssatz entspricht 4,45 % p.a.‌ Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zu- künftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinszahlungstage: Zinszahlungstag (1): 1. Juni 2022 Zinszahlungstag (2): 1. September 2022 Zinszahlungstag (3): 1. Dezember 2022 Zinszahlungstag (4): 2. Xxxx 2023 Zinszahlungstag (5): 1. Juni 2023 Zinszahlungstag (6): 1. September 2023 Zinszahlungstag (7): 1. Dezember 2023 Zinszahlungstag (8): 1. Xxxx 2024 Finaler Tilgungsfaktor: 141,00 % 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 65,00 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Bewertungstag‌ Anfänglicher Bewertungstag: 922. November 2023 Februar 2022 (vorbehaltlich einer Anpassung der Zeichnungsfrist) Nominalbetrag: EUR 1.000,00‌ Beobachtungszeitraum: 23. Februar 2022 (einschließlich) bis zum Finalen Bewertungstag (einschließlich) Beobachtungspreis: Der offizielle Kurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor fortlaufend berechnet und veröffentlicht. Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis‌‌ Tilgungsfaktor: Der Tilgungsfaktor 100,00 % (an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 108,20 % Bewertungstag (2): 116,40 % Bewertungstag (3): 124,60 % Bewertungstag (4): 132,80 % jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises‌ Fälligkeitstag: Fünfter Sechster (56.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen TilgungsereignissesTilgungsereignis- ses, achter (8.) Zahltag nach dem entsprechenden BewertungstagBewertungstag (1), an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzwsiebter (7., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, ) Zahltag nach dem KündigungstagBewertungstag (2), sechster (6.) Zahl- tag nach dem Bewertungstag (3), achter (8.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4), achter (8.) Zahltag nach dem Bewer- tungstag (5) bzw. siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (6). Finaler Bewertungstag: 922. November 2028 Bewertungstag(e): Februar 2024 Bewertungstage: Bewertungstag (1): 1122. November 2024 August 2022 Bewertungstag (2): 1022. November 2025 2022 Bewertungstag (3): 1022. November 2026 Februar 2023‌ Bewertungstag (4): 922. Mai 2023 Bewertungstag (5): 22. August 2023 Bewertungstag (6): 22. November 2027 2023 Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag‌ Index-Sponsor: S&P Dow Jones Indices LLC. STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2020 jeweils für das am 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 geendete Ge- schäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2021 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen‌‌‌‌ USD, Jahr endend am Jahr endend am 9- 9- Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: Netto Zinsüberschuss 4.751 4.362 4.675 3.341 Kommissionen und Gebühren 3.548 2.988 2.766 2.699 Vorsorge für Kreditausfälle 3.098 1.065 13 2.805 Gesamt netto Einkünfte 44.560 36.546 46.700 32.819 Ergebnis vor Steuern 12.479 10.583 22.019 6.938 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 8.915 7.897 17.342 4.553 Gewinn pro Stammaktie (basic) 24,94 21,18 49,23 12,71 Summe der Aktiva 1.163.028 992.968 1.443.230 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 251.247 240.346 276.798 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.104 15.017 14.972 Forderungen an Kunden und sonstige 121.331 74.605 171.780 Verbindlichkeiten gegenüber Xxxxxx und sonstigen 190.658 174.817 252.120 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.163.028 992.968 1.443.230 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 14,7 13,3 14,1 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,5 17,8 17,7 Verschuldungsquote (Tier 1) 8,1 8,7 7,3 • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust (abgesehen von der bzw. den etwaigen Zinszahlung(en)) tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist.‌ • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sehen eine festgelegte Zinszahlung während der Laufzeit vor, die bei Emission festgelegt wird. In diesem Fall partizipiert der Wertpapierinhaber nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wertpapiere während der Laufzeit verringert. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapie- rinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null be- tragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen