Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
2. Bei der Berechnung für Leistungen, die der Veranstalter nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der ursprünglich gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der Veranstalter berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Veranstalter auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Vertragspartners oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Veranstalter dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann der Veranstalter für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a. bis c. einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz verlangen.
4. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Veranstalter einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Veranstalter zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, der Veranstalter hat die Verschiebung zu vertreten.
7. Bei Veranstaltungen, die über 24 Uhr hinausgehen, kann der Veranstalter, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Gästezahl.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten ggf. Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro.
2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung um bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl, bis spätestens fünf Werktage vor dem Buchungstermin und nach Zustimmung durch die RD Gastro, ist diese kostenfrei. Für jede spätere Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl werden 90 % der anteiligen Leistungen berechnet.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen.
5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Resort spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Resorts, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teil- nehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Resort frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbe- ginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbar- ten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entspre- chend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Resort berechtigt, die be- stätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten An- fangs -oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Resort diesen Abweichungen zu, so kann das Resort die zusätzliche Leistungsbereit- schaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Resort trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem DAS LIEBIG spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des DAS LIEBIG, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem DAS LIEBIG frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der vereinbarten Teilnehmerzahl. Abschnitt 1 Satz 3 gilt entsprechend.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist DAS LIEBIG berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt DAS LIEBIG diesen Abweichungen zu, so kann DAS LIEBIG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, DAS LIEBIG trifft daran ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Tagungsabteilung mitge- teilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere, wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderwei- tig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zu- mindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Nach Vertragsunterzeichnung beider Parteien ist eine kostenlose Stornierung der Zimmer und Konferenzräumlichkeiten je nach Vertragsart wie folgt möglich: Variante A: bis 12 Wochen vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung der Veranstaltung möglich bis 8 Wochen vor Anreise 50% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden bis 2 Wochen vor Anreise 20% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden bis 7 Tage vor Anreise 10% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden Variante B: bis 6 Monate vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung der Veranstaltung möglich bis 3 Monate vor Anreise 30% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden bis 1 Monat vor Anreise 20% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden bis 21 Tage vor Anreise 10% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden Bis 14 Tage vor Anreise 5% aller gebuchten Leistungen können kostenlos storniert werden
2. Der Prozentsatz der oben angeführten Rücktrittsdaten bezieht sich auf das jeweils verbleibende Restkontingent an Zimmern bzw. die Anzahl der Teilnehmer.
3. Alle gebuchten Zimmer und Leistungen, die am Anreisetag nicht in Anspruch genommen worden sind, werden mit 90% des vereinbarten Preises für die gesamte Reservierungsdauer dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
4. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 25% gilt Ziff.VI.2) entsprechend mit der Maßgabe, dass das Hotel darüber hinaus berechtigt ist, die vereinbarten Preise im angemessenen Rahmen nach oben anzupassen. Ferner ist das Hotel in einem derartigen Fall berechtigt, die vereinbarten Räumlichkeiten gegen andere geeignete Räumlichkeiten auszutauschen, es sei denn, dass dies für den Veranstalter unzumutbar ist.
5. Im Falle einer Erhöhung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird für die Abrechnungszwecke die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und/ oder Endzeiten, kann das Hotel angemessene zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Bildungshaus die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Bildungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Bildungshaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Bildungshaus trifft ein Verschulden.