Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit Musterklauseln

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. 2. Eine rechtzeitige Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Berechnung zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume / Catering Location zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft nach billigem Ermessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Veranstalters. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, die der Veranstalter nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der ursprünglich gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der Veranstalter berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Veranstalter auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Vertragspartners oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Veranstalter dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann der Veranstalter für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a. bis c. einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz verlangen. 4. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Veranstalter einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat. 6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Veranstalter zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, der Veranstalter hat die Verschiebung zu vertreten. 7. Bei Veranstaltungen, die über 24 Uhr hinausgehen, kann der Veranstalter, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Das Hotel benötigt bis spätestens 10 Werktage vor Anreise die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen bzw. eine aktuelle Zimmer- und Namensliste. 2. Eine Garantiezahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. 3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden. 5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. 6. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchte Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Vermieter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um max. 5 % wird vom Vermieter bei der Abrechnung berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Veranstalter hat das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist, dass der Vermieter aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat. 3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter nicht unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % im Vergleich zur vereinbarten Teilnehmerzahl (im Falle einer "ca.- Zahl" gilt die dabei in Ziffern genannte absolute Zahl) muss die ALAMUND spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und wird bei der Abrechnung mindernd berücksichtigt. 2) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% im Vergleich zur vereinbarten Teilnehmerzahl (im Falle einer "ca.- Zahl" gilt die dabei in Ziffern genannte absolute Zahl) muss der ALAMUND spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (bzw. per Telefax) mitgeteilt werden. Sofern sich ALAMUND nicht schriftlich mit einer abweichenden Regelung einverstanden erklärt, wird in einem solchen Fall für die Abrechnung die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. 3) Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gilt Ziff. VI.2) entsprechend mit der Maßgabe, dass der Veranstalter darüber hinaus berechtigt ist, die vereinbarten Preise im angemessenen Rahmen nach oben anzupassen. 4) Im Falle einer durch ALAMUND bestätigten Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl zur vereinbarten Teilnehmerzahl wird für Abrechnungszwecke die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 5) Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material werden nach den Vertragspreisen von ALAMUND berechnet. 6) Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung von ALAMUND die vereinbarten Anfangs- und/oder Endzeiten, kann ALAMUND angemessene zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, ALAMUND trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist. 3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel seine zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden. VII.a) Sonderregelung zu obenstehender Ziffer IV (und Ziffer IV der AGB Hotelaufnahme- vertrag soweit iVm. der Veranstaltung einschlägig) für Veranstaltungen bis 31.12.2021 (Veranstaltungsbeginn maßgeblich) 1. In Ausgestaltung der Ziffern IV Nr. 3 Satz 3 AGBV (AGB für Veranstaltungen) und AGBH (AGB Hotelaufnahme) und abweichend zu den in den AGB benannten pauschalierten ersparten Aufwendungen aus Ziffern IV Nr. 4 AGBV und aus Ziffer IV Nr. 3 Satz 4 AGBH gelten für Veran- staltungen mit und ohne Übernachtungen, die bis 31.12.2021 durchgeführt werden, folgende Rücktrittsbedingungen: bis zu 7 Tage vor Anreise 100 % kostenfrei bis zu 14 Tage vor Anreise 100 % kostenfrei bis zu 21 Tage vor Anreise 100 % kostenfrei bis zu 28 Tage vor Anreise 100 % kostenfrei bis zu 1 Tag vor Anreise 10 % kostenfrei bis zu 7 Tage vor Anreise 50 % kostenfrei bis zu 14 Tage vor Anreise 50 % kostenfrei bis zu 14 Tage vor Anreise 50 % kostenfrei bis zu 3 Tage vor Anreise 25 % kostenfrei bis zu 7 Tage vor Anreise 25 % kostenfrei bis zu 7 Tage vor Anreise 25 % kostenfrei bis zu 1 Tag vor Anreise 10 % kostenfrei bis zu 2 Tage vor Anreise 10 % kostenfrei bis zu 2 Tage vor Anreise 10 % kostenfrei ** Die Angabe der jeweiligen Personenzahl/RN bezieht sich auf die reale Gruppengröße und ist keine Addition der Veranstaltungstage. Z.B. 100 Personen an 3 Tagen fallen in die Stornogruppe 100 pax/ RN und nicht die Gruppe für 300 pax/RN. Falls an verschiedenen Veranstaltungstagen unterschied- liche Personenzahlen gebucht sind, ist die höhere Personenzahl maßgeblich. Gleiches gilt, wenn Zimmeranzahl und Tagungsteilnehmer unterschiedlich hoch sind. Die prozentualen Angaben gelten entsprechend für weitere veranstaltungsrelevante Leistungen wie Raummiete, zusätzliche Speisen und Getränke oder gebuchte Workshops. Im Falle eines vereinbar- ten unterschrittenen Mindestumsatzes, welcher sich aus T...
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Restaurant spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mit- geteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Restaurants, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmer- zahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Restaurant frühzeitig, spä- testens bis fünf Werktage vor Veranstaltungs- beginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten An- fangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichun- gen zu, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rech- nung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden.