Zeitliche Selbstbeteiligung Musterklauseln
Zeitliche Selbstbeteiligung. Für die ersten acht Betriebsstunden einer Betriebsun- terbrechung oder –beeinträchtigung hat der Versiche- rungsnehmer keinen Anspruch auf den Tagessatz. Bei mehreren Schäden, zwischen denen ein Ursachen- zusammenhang besteht, wird die zeitliche Selbstbeteili- gung nur einmal abgezogen.
Zeitliche Selbstbeteiligung. Für den im Versicherungsschein vereinbarten Zeitraum der zeitlichen Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf den Tagessatz. Bei mehreren Schäden, zwischen denen ein Ursachenzusammenhang besteht, wird die zeitliche Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
