Zeitpunkt der Gründung, Laufzeit und Geschäftsjahr Musterklauseln
Zeitpunkt der Gründung, Laufzeit und Geschäftsjahr. Die Investmentgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2015 als Vorratsgesellschaft gegründet und am 25.11.2015 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 104594 eingetragen. Die Umfirmierung in HL INVEST Freiburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG erfolgte mit Gesell- schafterbeschluss vom 28.07.2016. Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2016 vollständig neu gefasst und tritt mit sofortiger Wir- kung in Kraft. Die Dauer der Investmentgesellschaft ist befristet. Sie endet grundsätzlich mit Ablauf des 31.10.2027 (Grundlaufzeit). Die KVG kann die Geschäftsführenden Gesellschafter1 anweisen, die Grundlaufzeit einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahren zu verlängern, sofern die Anleger in einer Ge- sellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren dem Verlängerungsbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebe- nen Stimmen zustimmen. Zulässige Gründe für eine Verlänge- rung der Grundlaufzeit bestehen insbesondere darin, dass - die Anlageobjekte der Gesellschaft nicht bis zum Ende der Grundlaufzeit verkauft werden können und mehr Zeit für die Verwertung der Anlageobjekte erforderlich ist, - der erwartete Veräußerungserlös für die Anlageobjekte nicht den Renditeerwartungen der Investmentgesellschaft entspricht und während der Verlängerungsdauer eine Wertsteigerung der Anlageobjekte zu erwarten ist, - die Gesellschafter den bisherigen Geschäftsverlauf als zufrieden- stellend erachten und dies für die Zukunft weiter annehmen oder - andere wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die aus Sicht der KVG und der Geschäftsführenden Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit der Invest- mentgesellschaft sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungsstruktur (nach der Platzierungsphase) 100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG 100 % 100 % 100 % rund 94,45 % rund 5,53 % rund 0,02 % 0 % Büroimmobilie Hotelimmobilie Anlageobjekt 2 / Bauabschnitt 5a
1 Der persönlich haftende Gesellschafter und der Geschäftsführende Kommanditist der Investmentgesellschaft werden zusammen die »Geschäftsführenden Gesellschafter« genannt. Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt un- berührt. Nach Ablauf der Grundlaufzeit (ggf. zuzüglich einer oder mehrerer Verlängerungen) wird die Investmentgesellscha...
