Firma, Rechtsform und Sitz Musterklauseln

Firma, Rechtsform und Sitz. Das Sondervermögen wird von der am 23. Mai 1991 ge- gründeten Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt verwaltet. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Ge- sellschaft durfte seit 1991 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme Son- dervermögen, seit 2005 Gemischte Sondervermögen, seit 2008 Sonstige Sondervermögen, seit 2012 Sondervermö- gen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach- Hedgefonds) sowie Immobilien-Sondervermögen verwal- ten. Die BaFin hat der Gesellschaft 2014 eine Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusam- mensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafter- kreis sowie über die Höhe des gezeichneten und einge- zahlten Kapitals und zusätzlicher Eigenmittel finden Sie am Schluss des Allgemeinen Teiles des Verkaufsprospekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl- ten Kapital umfasst
Firma, Rechtsform und Sitz. Die Gesellschaft ist eine am 13. August 1999 gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). Die Firma der Gesellschaft lautet Warburg Invest AG. Die Ge- sellschaft hat mit Wirkung vom 8. Januar 2019 von NORD/LB Asset Management AG in Warburg Invest AG umfirmiert. Sie hat ihren Sitz in 30159 Hannover, An der Börse 7. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB. Seit dem 22. Mai 2000 durfte die Gesellschaft neben Wertpapier-Sondervermögen auch Geldmarkt- und Investment- fondsanteil-Sondervermögen verwalten. Nach Inkrafttreten des InvG am 1. Januar 2004 durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme Sondervermögen (OGAW) verwalten. Unter dem 27. Juni 2008 wurde der Ge- sellschaft darüber hinaus von der BaFin die Genehmigung zur Verwaltung von Sonstigen Sondervermögen erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft darüber hinaus unter dem 30. Dezember 2013 eine Erlaubnis als AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt.
Firma, Rechtsform und Sitz. Der Fonds wird von First Private Investment Management KAG mbH mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Gegründet wurde die Gesell- schaft am 19. November 1990 unter dem Namen Salomon Brothers Kapitalanlagegesellschaft mbH. Seit 14. April 2003 firmiert die Gesell- schaft als First Private Investment Management KAG mbH. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft durfte seit November 1990 Wertpapier-Sonderver- mögen und seit Februar 1995 Geldmarkt-Sondervermögen verwal- ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes im Januar 2004 durf- te die Gesellschaft Richtlinienkonforme Sondervermögen verwalten. Mit Inkrafttreten des KAGB im Juli 2013 hat die Gesellschaft eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und darf Invest- mentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.
Firma, Rechtsform und Sitz. Investmentgesellschaft des vorliegenden Angebots ist die HL Augsburg Offices GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (»Gesellschaft« oder »Investmentgesellschaft«) mit Sitz und Geschäftsanschrift in der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 in 82049 0 % rd. 0,004 % rd. 10,1 % 89,896 % Pullach. Es handelt sich bei der Investmentgesellschaft um eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Sie unterliegt deutschem Recht. Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 9 Die Investmentgesellschaft wurde zunächst im Juni 2021 als Vorratsgesellschaft in Form einer gewöhnlichen GmbH & Co. KG gegründet und am 06.07.2021 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 114471 eingetragen. Die Umfirmierung in HL Augsburg Offices GmbH & Co. geschlossene Investment-KG erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 13.10.2021. Der anschließend vollständig neu gefasste Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Der vollständige Gesellschaftsvertrag ist in Kapitel 15 »Gesellschaftsvertrag« ab der Seite 92 abgedruckt. Die Dauer der Gesellschaft ist befristet auf zehn Jahre (»Grundlaufzeit«). Die Grundlaufzeit beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft, in dem die Anteile an der Gesellschaft voll platziert wurden; bei einer Vollplatzierung im Laufe des Jahres 2022 endet die Grundlaufzeit somit mit Ablauf des 31.12.2032 (sofern die Vollplatzierung nicht im Laufe des Jahres 2022 erreicht wird, sondern die Platzierungsphase gemäß § 10 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft voll ausgeschöpft wird, endet die Grundlaufzeit spätestens zum 31.12.2034). Die Vollplatzierung ist erreicht, wenn während der Platzierungsphase durch die mittelbare Beteiligung von Anlegern über den Treuhandkommanditist und/oder des Beitritts des Platzierungsgaranten Einlagen in Höhe von insgesamt bis zu 24.550.000 Euro zugunsten der Gesellschaft begründet werden. Die Grundlaufzeit kann einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu 50 % der Grundlaufzeit verlängert werden. Die Verlängerung der Grundlaufzeit der Gesellschaft bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter, der mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird und ist nur zulässig, wenn einer der nachfolgend genannten Gründe einschlägig ist: die Veräußerung und Übertragung des Vermögensgegenstands, der im Wesentlichen das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft a...
Firma, Rechtsform und Sitz. Die Gesellschaft, die das Anlageobjekt erwirbt (»Objektgesellschaft«) ist die LAUREA Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit Sitz und Geschäftsanschrift in der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxx x. Xxxxxxx. Sie besteht auf unbestimmte Zeit unterliegt deutschem Recht. Die Objektgesellschaft wurde zunächst im Juli 2012 als Vorratsgesellschaft in Form einer gewöhnlichen GmbH & Co. KG gegründet und am 19.07.2012 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 99350 eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 13.10.2021 neu gefasst. Die Ergebnisse der Vorjahre wurden durch die Altgesellschafter ausgeglichen.
Firma, Rechtsform und Sitz. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 130042 beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, ist eine extern verwaltete AIF-Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen im Sinne des §§ 108 Abs. 1, 110 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 13 KAGB. Sie ist in Form einer Umbrella- Konstruktion ausgestaltet. Die Gesellschaft bildet ausschließlich Investmentvermögen in Form von Teilgesellschaftsvermögen gemäß § 214 in Verbindung mit §§ 218 bis 219 und §§ 220 bis 224 sowie nach § 284 KAGB. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Xxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxx.
Firma, Rechtsform und Sitz. Die Gesellschaft ist eine am 27. September 1988 gegründete EU-Verwaltungsgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 17 Nr. 1 KAGB, die nach Kapitel 15 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) die Erlaubnis zur Verwaltung von OGAW erhalten hat. Die kollektive Vermögensverwaltung des Fonds in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs gemäß § 51 und § 52 KAGB. Des Weiteren erhielt die Gesellschaft am 30. August 2013 die Lizenz für die Verwaltung bestimmter alternativer Investmentfonds. Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft ist die Errichtung und Verwaltung von i) OGAW sowie ii) alternativer Investmentfonds („AIF“) gemäß der EU-Richtlinie 2011/61/EU in ihrer jeweils gültigen Fassung und andere Organismen für gemeinsame Anlagen, die nicht von den erwähnten Richtlinien umfasst sind. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Munsbach, Luxemburg. Die Firma der Gesellschaft lautet Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. Sie darf seit dem 17. Januar 2019 OGAW-Investmentvermögen in Deutschland verwalten. Nähere Angaben über den Vorstand und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.
Firma, Rechtsform und Sitz. Die Gesellschaft ist eine am 2. Oktober 2001 gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft zudem die Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB am 20. Januar 2015 erteilt. Die Gesellschaft darf daher weiterhin die folgenden Investmentvermögen verwalten: Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB; Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB; offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Buchstaben e), f) und h) KAGB genannten; Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB – einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB – welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in Abs. 2 Buchstabe e), f) und h) genannten.
Firma, Rechtsform und Sitz. Investmentgesellschaft des vorliegenden Angebots ist die HL INVEST Freiburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG mit Sitz und Ge- schäftsanschrift in der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxx. Es handelt sich bei der Investmentgesellschaft um eine geschlos- sene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Sie unterliegt deutschem Recht.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.