Zugriffsberechtigungen für Nutzende. Der Leistungsempfänger kann für seine Nutzende GERES-Rollenberechtigungen beantragen nach erfolgter Genehmigung und Verfügung seines Antrags. Für den Zugriff auf die GERES-Daten werden auf Grund von Verfügungen, welche der Rechtsdienst DVI/GA verfasst, individuelle, zugeschnittene Rollen erstellt. Für die Vergabe an die Nutzenden defi- niert der Leistungsempfänger eine Ansprechperson (Service verantwortliche Person), welche für die Verwaltung der GERES-Rollenvergabe zuständig ist. Der Leistungserbringer wie auch der Leistungsempfänger stellen sicher, dass sich die Mitarbeiten- den und externen Dienstleister wie SW-Anbieter an das Datengeheimnis sowie die Sorgfaltspflicht halten. Der Leistungsempfänger gibt im Verlauf des Antragsprozesses die verantwortliche Ansprechperson bekannt. Diese wird in die Verfügung aufgenommen. Bei einem Wechsel muss der Leistungsempfän- ger den Leistungserbringer informieren.