Zugriffsberechtigungen Musterklauseln

Zugriffsberechtigungen. 6.5.1 Der AG darf die Cloud Services im Rahmen der Nutzungsbedingungen von seinen Mitarbeitern, Partnern, Kunden, Lieferanten und/oder Beratern und/oder entsprechenden Personen anderer Unternehmen des voestalpine-Konzerns nutzen lassen. 6.5.2 Die jeweiligen Zugriffsberechtigungen und die vorzusehenden Sicherungsmaßnahmen gibt der AG dem AN von Zeit zu Zeit bekannt.
Zugriffsberechtigungen. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Arbeitsplatz erhält der Kunde für eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle drei Monate, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
Zugriffsberechtigungen. Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Named User eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Für den Fall, dass Leistungen der econ Solution GmbH von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Die econ solutions GmbH haftet in diesem Fall nicht für Beeinträchtigungen der Datenintegrität durch unbefugte Dritte, die in den Besitz des Passwortes gelangt sind; die unverzügliche Änderung des Passwortes obliegt allein dem Kunden.
Zugriffsberechtigungen. Die Zugriffsberechtigungen sind sowohl bei zentralem Betrieb (Systemadministration beim IT-Dienstleister der FHH) als auch bei dezentralem Betrieb (Systemadministration in den Behörden selbst) so einzurichten, dass eine Funktionstrennung zwischen Systemadministra- toren und fachlich Zuständigen sowie den Anwendern abgebildet wird. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank der elektronischen Dokumentenverwaltung (z.B. mittels SQL-Statements) darf nur einem Systemadministrator möglich sein. Bei dezentralem Betrieb können spezielle Re- gelungen zur technisch-organisatorischen Abschottung der Systemadministrationsfunktiona- litäten von den Anwenderinnen und Anwendern im Zuge der örtlichen Mitbestimmung ver- einbart werden. Die notwendigen Berechtigungskonzepte sind unter Beteiligung der örtlichen Personalräte zu erstellen.
Zugriffsberechtigungen. Die im PFM zur Verfügung gestellten Informationen und Daten sind für alle unter der jeweiligen Kundennummer geführten Kontoinhaber und Bevollmächtigten einsehbar und nutzbar.
Zugriffsberechtigungen. Nur die verfahrensbeteiligten Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte dürfen im Rahmen der sachlichen und personellen Zuständigkeit die Daten erfassen, einsehen oder ändern. Die Primärbenutzer einer anwendenden Stelle sind zudem befugt, die Datensätze der Behörde und der jeweiligen Benutzer (Verwender) der eigenen Behörde einzusehen, zu bearbeiten oder zu löschen.
Zugriffsberechtigungen. Zugang zu den Videoaufzeichnungen hat ausschließlich das im § 4 genannte Sachgebiet.
Zugriffsberechtigungen. Zugriff auf im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung genannten personenbezogenen Daten haben nur die in der Anlage […] benannten Mitarbeiter der EDV-Abteilung. Die Hotline-Mitarbeiter haben Zugriff auf Daten der IV-Datenbank im Rahmen ihrer Aufgaben und der Zweckbestimmung dieser Betriebsvereinbarung. Zur Sicherstellung der Kontrollrechte des Betriebsrates wird in einer Protokolldatei festgehalten, wer wann Zugriff auf die IV-Datenbank hatte.
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