Zweckgesellschaft Musterklauseln

Zweckgesellschaft. Entsprechend den Planungen der Verwaltungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige wird die Wealthcap Portfolio 4/5 GmbH & Co. KG als Zweckgesellschaft zur mittelbaren Beteiligung an Zielfonds fungieren. Die Investmentgesellschaft ist vor diesem Hintergrund der Wealthcap Portfolio 4/5 GmbH & Co. KG als Kom- manditistin beigetreten. Weitere Kommanditistin ist neben der Investmentgesellschaft die Wealthcap Portfolio 4 GmbH & Co. geschlossene Investment KG als Schwestergesellschaft der Investmentgesellschaft („Schwestergesellschaft“). Es handelt sich bei der Wealthcap Portfolio 4/5 GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Grünwald, bei der die Wealthcap Portfolio 5 Komplementär GmbH mit Sitz in Grünwald als Komplementärin der Investment- gesellschaft und die Wealthcap Portfolio 4 Komplementär GmbH mit Sitz in Grünwald als Komplementärin der Schwestergesell- schaft die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter über- nommen haben. Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München ist der Zweckgesellschaft als Komman- ditistin mit Geschäftsführungsbefugnis beigetreten und hat eine Einlage i. H. v. 10.000 EUR übernommen. Die Haftsumme beläuft sich auf 100 EUR. Soweit Investitionen in Zielfonds mittelbar über die Wealthcap Portfolio 4/5 GmbH & Co. KG erfolgen, werden die beiden nicht geschäftsführenden Kommanditisten die Zweckgesellschaft mit ausreichend Kapital ausstatten, indem sie ihr jeweils für Investi- tionen zur Verfügung stehendes Kommanditkapital – bzw. einen Teil hiervon – als Kommanditeinlage der Zweckgesellschaft zur Verfügung stellen. Rückflüsse aus den mittelbaren Zielfondsin- vestitionen werden in diesem Fall durch die Zweckgesellschaft vereinnahmt und an die Investmentgesellschaft und ihre Schwes- tergesellschaft entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung an der Zweckgesellschaft ausgeschüttet. Die Aufnahme von Fremd- kapital kann nicht nur auf Ebene der Investmentgesellschaft, sondern auch auf Ebene einer Zweckgesellschaft erfolgen (vgl. Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Informationen über mög- liche Kosten auf Ebene einer Zweckgesellschaft finden sich im Kapitel „Kosten“, Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaft(en)“. Der Gesellschaftsver- trag der Wealthcap Portfolio 4/5 GmbH & Co. KG unterliegt dem deutschen Re...
Zweckgesellschaft. Rechtlich eigenständige Gesellschaft mit dem Zweck, von einer Unternehmung Ansprüche aus Verpflichtungen zu übernehmen, zu verbriefen und am Kapitalmarkt zu platzieren. Auch Sponsor genannt, verpflichtet sich vertraglich zur Leistung von (periodischen) Zahlungen – „Versicherungsprämien“ – an den Emittenten von Insurance Linked Securities. Im Gegenzug erhält er dafür Versicherungsdeckung für ein spezifisches Versicherungsereignis. Insurance Linked Securities sind Wertschriften, deren Erträge bzw. Rückzahlung von der Eintretenswahrscheinlichkeit bzw. vom Eintreten von einem oder mehreren Versicherungsereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Explosions- und Feuerkatastrophen, Luftfahrtkatastrophen oder ähnliche seltene Versicherungsereignisse) abhängen. Es gilt zu beachten, dass im Falle des Eintretens eines zuvor vertraglich genau definierten Versicherungsereignisses, ein Totalverlust einzelner Anlagen eintreten kann. ILS zeichnen sich durch eine signifikante Intra-Asset-Class- Unabhägigkeit aus, da die Risiken aus unterschiedlichen Versicherungssparten (Naturgefahren, Space, Satelliten, Mortalität, Feuer & Explosion, etc.) nicht miteinander korrelieren und die einzelnen Risikoklassen einer Versicherungssparte (Erdbeben, Wintersturm, Hurrikan, etc.) voneinander unabhängig sind. Cat Bonds sind typischerweise als Emission durch eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) strukturiert. Die nachstehende grafische Darstellung veranschaulicht die Geldströme zwischen dem Versicherungsnehmer, der Zweckgesellschaft als Emittenten der Insurance Linked Security und dem Investor, dem Plenum CAT Bond Fund: Bei Emission zahlen die Investoren den Nominalwert der durch die Zweckgesellschaft ausgegebenen ILS (Deckungskapital) in die Zweckgesellschaft ein. Das Nominalkapital wird durch die Zweckgesellschaft in Form von erstklassigen Anlagen, die die Verpflichtungen der Zweckgesellschaft als Hinterlagen besichern, gehalten. Im Rahmen eines Versicherungsvertrages zahlt der Versicherungsnehmer periodisch eine Versicherungsprämie an die Zweckgesellschaft. Die Investoren (hier der Fonds) erhalten eine periodische Ausschüttung (Coupon), welche in etwa der Versicherungsprämie zuzüglich des Zinsertrages aus den Hinterlagen entspricht. Ist während der Laufzeit einer ILS kein für dieses massgebliches Versicherungsereignis eingetreten, erhalten die Inhaber der ILS bei deren Fälligkeit den Nominalbetrag zurückbezahlt. Tritt ein qualifizierendes Versicherungsereignis ein, muss die Z...
Zweckgesellschaft. Name der Verbriefung / Rechtsitz Konsolidierung Aktiva Verbindlichkeiten Kredite Schuldtitel Sonstige Senior Mezzanine Junior Cassa Centrale Securitisation Srl Xxx Xxxxxxxxx, 0 00000 Xxxxxx (XX) NEIN 126.390 104.024 17.500 8.784
Zweckgesellschaft. Gesellschaft, die aus steuerlichen oder wirtschaftlichen Gründen, z. B. als Blockergesellschaft, zwischengeschaltet wird

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.