Zwischenbericht. 1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen Zwischenbericht vor.
Appears in 7 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch
Zwischenbericht. 1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von Vertragsparteien in aller Regel spätestens 90 Tagen Tage nach dem Zeitpunkt seiner Einsetzung einen Zwischenbericht vor.
Appears in 5 contracts
Samples: www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, fedlex.data.admin.ch
Zwischenbericht. 1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von 90 Tagen nach seiner Einsetzung Ein- setzung einen Zwischenbericht vor.
Appears in 1 contract
Samples: www.fedlex.admin.ch