Streitbeilegung Musterklauseln

Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Streitbeilegung. Jede Streitigkeit, die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Verbindung mit der Festlegung und Auszahlung der Leistungen entsteht, wird, sofern keine gütliche Einigung zustande kommt, von der zuerst tätig werdenden Partei dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemäß den Bestimmungen von Artikel R 114-1 des französischen Versicherungsgesetzbuchs (Code des Assurances) vorgelegt.
Streitbeilegung. Jede Partei kann den Ausschuss mit Streitigkeiten über die Auslegung und Anwen- dung dieses Abkommens befassen. Der Ausschuss bemüht sich um Beilegung der Streitigkeiten. Dem Ausschuss werden alle zweckdienlichen Informationen zur Verfügung gestellt, die für eine eingehende Prüfung der Angelegenheit im Hinblick auf eine annehmbare Lösung erforderlich sind. Zu diesem Zweck untersucht der Ausschuss alle Möglichkeiten, das ordnungsgemässe Funktionieren dieses Abkom- mens aufrechtzuerhalten.
Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritt, als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlich.
Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Streitbeilegung. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
Streitbeilegung. Bei Klagen im Rahmen dieses Vertrags vereinbaren die Parteien die folgenden ausschließlichen Gerichtsstände: (i) Wenn Microsoft Klage einreicht, ist der Gerichtsstand dort, wo der Kunde seinen Hauptsitz hat. (ii) If Wenn der Kunde Klage gegen Microsoft oder eine Microsoft-Gesellschaft mit Sitz außerhalb von Europa einreicht, sind die Xxxxxx- oder Bundesgerichte in King County, Bundesstaat Washington, USA, zuständig. (iii) Wenn der Kunde die Klage gegen Microsoft oder ein mit Microsoft verbundenes Unternehmen mit Sitz in Europa erhebt und nicht auch gegen Microsoft oder ein mit Microsoft verbundenes Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, ist der Gerichtsstand Irland. (iv) Die Parteien stimmen der persönlichen Gerichtsbarkeit an den vereinbarten Gerichtsständen zu. Diese Gerichtsstandswahl hindert keine der Parteien daran, Unterlassungsansprüche in Bezug auf eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder Vertraulichkeitsverpflichtungen in einer beliebigen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.
Streitbeilegung. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens des Kunden innerhalb von einem Monat ab Erhalt der schriftlichen Stellungnahme des ISP auf den Rechnungseinspruch oder die sonstige Beschwerde des Kunden eingebracht werden. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Streitbeilegungsverfahrens finden Sie unter xxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Streitbeilegung. Die Parteien werden bestrebt sein, über alle sich bei der Durchführung dieses Vertrages ergebenden Fragen und Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.