Zählerstände Musterklauseln

Zählerstände. Stromzähler Nr.: Stand bei Auslaufen: , kWh Wasserzähler Nr.: Stand bei Auslaufen: , Liter
Zählerstände. 40.1 Die Zählerstände werden via @remote, eService oder Zählerstandskarte gemeldet. Für die Installation von @remote wird eine einmalige Installationsgebühr verrech- net. 40.2 Sofern die Zählerstände nicht via eService oder @remote an Ricoh übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zählerstände jeweils am Ende der Abrechnungsperiode mit der Zählerstandskarte unaufgefordert zu melden. Für diese manuelle Zählerstandserfassung wird eine Bearbei- tungsgebühr erhoben. 40.3 Unterlässt der Kunde diese Meldung oder wird das Gerät vom Kunden nicht benutzt, kann Ricoh die Zählerstände zwecks Rechnungstellung schätzen. Die Schätzung erfolgt auf Grundlage des bisherigen Kopier bzw. Outputvolu- mens, wobei bei vereinbartem Mindestvolumen dieser Wert nicht unterschritten werden darf. In Abwesenheit beider Grössen, basiert die Schätzung auf dem Kopier- bzw. Outputvolumen, welches Ricoh vernünftigerweise vom Kunden erwarten durfte. Die Fälligkeit der auf Grund- lage der Schätzung erstellten Vergütungsforderung wird durch die nachgereichte Zählerstandmeldung nicht aufge- schoben. Ein allfälliger Vergütungsausgleich erfolgt im Rahmen der für die folgende Abrechnungsperiode erstell- ten Rechnung.
Zählerstände. Stellen I-Wert Anfang/ alt Stellen I-Wert Anfang/ neu
Zählerstände. Zähler für Zähler-Nr. Standort Zählerstand
Zählerstände. Stellen I-Wert Anfang/ alt Stellen I-Wert Anfang/ neu Zähler - Vb m³ m³ ENC - Vo m³ m³ MU - Vn m³ m³ MU - Vbu m³ m³ MU - E kWh kWh MUStör - VnStör m³ m³ MUStör - VbuStöt m³ m³ MUStör - EStör kWh kWh MRG - Vb m³ m³ MRG - Vn m³ m³ MRG - Vbu m³ m³ Zeit von: bis: Baro: bar Vb/h: m³/h Peff: bar Z-Zahl Vb: m³ Vn/h: m³/h T: °C K-Zahl Vn: m³ Ort, Datum nachgelagerter Netzbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum vorgelagerter Netzbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum Messstellenbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum Anlagenbetreiber Stempel/Unterschrift Eine separate Unterschrift des Messstellenbetreibers ist nicht erforderlich, wenn einer der beiden Netzbetreiber unter Ziffer 1.2 als Messstellenbetreiber benannt ist. Eine separate Unterschrift des Anlagenbetreibers ist nicht erforderlich, wenn einer der bei- den Netzbetreiber unter Ziffer 1.2 als Anlagenbetreiber benannt ist. Anlage 5: Muster Verarbeitung Messergebnisse Dokumentation der Mengenermittlung je Messstelle und Messschiene Zählpunktbezeichnung indirekte Ableitung aus Zählpunktbezeichnung: Name Messstelle Nummer Messstelle Nummer Messschiene Tag Stunde Energie [kWh] (Granularität: Stunde) Z-Zahl (Granularität: Monat) Brennwert Hs,n [kWh/m³] (Granularität: Monat) Thyssengas GmbH Seite 1 von 1 TT.MM.JJ Sideletter zum Netzkopplungsvertrag NKV-0xx-0xxx-V06 vom tt.mm.jjjj Thyssengas schließt mit ihren nachgelagerten Netzbetreibern Standardverträge ab, die den Interessen aller nachgelagerten Netzbetreiber gerecht werden und möglichst alle Eventualitäten abdecken. Die Standardverträge werden diskriminierungsfrei allen nachgelagerten Netzbetreibern angeboten und können - bis auf die technischen Parameter - daher nicht individualvertraglich angepasst werden. Um dem individuellen Vertragsverhältnis mit dem nachgelagerten Netzbetreiber gleichwohl gerecht zu werden, vereinbaren die Vertragspartner des Netzkopplungs- vertrages NKV-0xx-0xxx-V06 vom tt.mm.jjjj (nachfolgend „NKV“ genannt) in Ergänzung zum NKV Folgendes:
Zählerstände. 40.1 Sofern die Zählerstände nicht automatisch an Ricoh über- tragen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zählerstände jeweils am Ende der Abrechnungsperiode unaufgefordert zu melden. 40.2 Unterlässt der Kunde diese Meldung oder wird das Gerät vom Kunden nicht benutzt, kann Ricoh die Zählerstände zwecks Rechnungstellung schätzen. Die Schätzung erfolgt auf Grundlage des bisherigen Kopier bzw. Outputvolu- mens, wobei bei vereinbartem Mindestvolumen dieser Wert nicht unterschritten werden darf. In Abwesenheit beider Grössen, basiert die Schätzung auf dem Kopier bzw. Outputvolumen, das Ricoh vernünftigerweise vom Kunden erwarten durfte. Die Fälligkeit der auf Grundlage der Schätzung erstellten Vergütungsforderung wird durch die nachgereichte Zählerstandmeldung nicht aufgescho- ben. Ein allfälliger Vergütungsausgleich erfolgt im Rahmen der für die folgende Abrechnungsperiode erstellten Rech- nung.
Zählerstände. Wasser Küche u. Theke: Heizung u. Bar: Sanitär: vorher: nachher: vorher: nachher: vorher: nachher:
Zählerstände. Die Zählerstände von ▇▇▇▇▇▇, die bereits strotög Kunden waren, werden zu Beginn des Vertrages rechnerisch ermittelt. Wahlweise kann der Kunde der strotög GmbH seinen Zählerstand zum Vertragsbeginn mitteilen.