Zählerstände Musterklauseln

Zählerstände. Stromzähler Nr.: Stand bei Auslaufen: , kWh Wasserzähler Nr.: Stand bei Auslaufen: , Liter
Zählerstände. Stellen I-Wert Anfang/ alt Stellen I-Wert Anfang/ neu Zähler - Vb m³ m³ ENC - Vo m³ m³ MU - Vn m³ m³ MU - Vbu m³ m³ MU - E kWh kWh MUStör - VnStör m³ m³ MUStör - VbuStöt m³ m³ MUStör - EStör kWh kWh MRG - Vb m³ m³ MRG - Vn m³ m³ MRG - Vbu m³ m³ Zeit von: bis: Baro: bar Vb/h: m³/h Peff: bar Z-Zahl Vb: m³ Vn/h: m³/h T: °C K-Zahl Vn: m³ Ort, Datum nachgelagerter Netzbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum vorgelagerter Netzbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum Messstellenbetreiber Stempel/Unterschrift Ort, Datum Anlagenbetreiber Stempel/Unterschrift Eine separate Unterschrift des Messstellenbetreibers ist nicht erforderlich, wenn einer der bei- den Netzbetreiber unter Ziffer 1.2 als Messstellenbetreiber benannt ist. Eine separate Unterschrift des Anlagenbetreibers ist nicht erforderlich, wenn einer der beiden Netzbetreiber unter Ziffer 1.2 als Anlagenbetreiber benannt ist. Anlage 5: Muster Verarbeitung Messergebnisse Dokumentation der Mengenermittlung je Messstelle und Messschiene Zählpunktbezeichnung indirekte Ableitung aus Zählpunktbezeichnung: Name Messstelle Nummer Messstelle Nummer Messschiene Tag Stunde Energie [kWh] (Granularität: Stunde) Z-Zahl (Granularität: Monat)
Zählerstände. 40.1 Die Zählerstände werden via @remote, eService oder Zählerstandskarte gemeldet. Für die Installation von @remote wird eine einmalige Installationsgebühr verrech- net.
Zählerstände. Zähler für Zähler-Nr. Standort Zählerstand
Zählerstände. Die Zählerstände von Xxxxxx, die bereits strotög Kunden waren, werden zu Beginn des Vertrages rechnerisch ermittelt. Wahlweise kann der Kunde der strotög GmbH seinen Zählerstand zum Vertragsbeginn mitteilen.
Zählerstände. Wasser Küche u. Theke: Heizung u. Bar: Sanitär: vorher: nachher: vorher: nachher: vorher: nachher: Strom vorher: nachher: Heizung/Lüftung Warmwasser vorher: nachher: Xxxxx Xxxxxx vorher: nachher: Wasser Keller vorher: nachher: Scheune vorher: nachher: Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr Weingläser (kostenpflichtig) 168 Sektgläser (kostenpflichtig) 160 Bierkrüge 121 Weizenbiergläser 15 Wassergläser Impulse (kostenpflichtig) 96 Universalgläser 22 Schnapsgläser 75 Pilsgläser 33
Zählerstände. Wasser Warmwasser Strom Öl Heizung Gas Dieses Protokoll ergänzt den Mietvertrag. (Ort) (Datum) Anlage 3 zum Mietvertrag vom Jeder Lärm, der Mitbewohner beeinträchtigen könnte, ist zu vermeiden. Das Gleiche gilt für Geruchsbelästigungen (z.B. Grillen auf dem Balkon). Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sind nur mit Zimmerlautstärke zu betreiben, bei geöffneten Fenstern auch leiser. Die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr verpflichten zu erhöhter Rücksichtnahme. Treppenhaus, Aufzüge, Dachboden, Keller und Abstellplätze sind keine Spiel- und Aufenthaltsorte für Kinder. Außerhalb der Miet- und Abstellräume dürfen keine Gegenstände abgestellt und auf Balkons, Loggien, Terrassen usw. darf kein Gerümpel angesammelt werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen nach Abschluss eines Mietvertrages geparkt werden. Abfälle und Schmutz sind in geeigneten Gefäßen zu sammeln, die nur in die Abfuhrmüllgefäße oder die Müllabwurfanlage zu entleeren sind. Sperriger Abfall ist vorher zu zerkleinern. Brennendes und glimmendes Material und Flüssigkeiten dürfen weder in Müllgefäße noch in Müllabwurfanlagen geschüttet werden, in letztere auch keine schweren Gegenstände, wie z.B. Flaschen oder Zeitungspakete. Wegen der Verstopfungsgefahr dürfen Abfälle, insbesondere Windeln, Binden, Küchenabfälle u.ä. nicht in das Toilettenbecken geworfen werden. Das Ausschütten oder Ausgießen von Flüssigkeiten, Unrat oder sonstigen Stoffen sowie das Ausklopfen oder Ausschütteln von Teppichen auf Balkonen, Fluren und von Fenstern ist nicht gestattet. Gemeinschaftseinrichtungen stehen den Mietern gleichberechtigt zur Verfügung. Für die Benutzung vorhandener Geräte kann eine Gebühr erhoben werden. Die Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Der Mieter hat, bevor er Gemeinschaftseinrichtungen benutzt, auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu achten, sie nach der Benutzung zu säubern und erkennbare Mängel anzuzeigen. Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Gartenanlage darf nur insoweit als Spiel- oder Liegeplatz genutzt werden, als sie als solche gekennzeichnet ist. Radio- und Fernsehgeräte u. ä. dürfen nur mit dem für die Gemeinschaftsantennenanlage bestimmten Anschlusskabel angeschlossen werden. Personenaufzüge dürfen zur Lasten- bzw. Möbelbeförderung nur mit Erlaubnis des Hausmeisters benutzt werden. Zur Vermeidung von Frostschäden sind die Mieträume, auch bei Abwesenheit, ausreichen...
Zählerstände. 40.1 Sofern die Zählerstände nicht automatisch an Ricoh über- tragen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zählerstände jeweils am Ende der Abrechnungsperiode unaufgefordert zu melden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und