Liegegeld Musterklauseln

Liegegeld. Meter x EUR 3,00 x Liegezeiträume = EUR , O Umsatzsteuer (19 %) EUR , O Umsatzsteuerfreie Lieferung gem. § 8 Abs. 1 Ziff. 3 UStG EUR 0 , 00 SUMME EUR , O Crewliste erhalten. O Liegegeld dankend erhalten. Borkum, den Ort und Datum Unterschrift Hafenmeisterei Borkum, den Ort und Datum Unterschrift Hafennutzer
Liegegeld. Für festliegende Schiffe mit gewerblicher Nutzung, je Quadratmeter Grundfläche (Länge x Breite) und Monat Stillliegende Schiffe ohne gewerbliche Nutzung
Liegegeld. Für alle Schiffe die nicht mehr gewerblich genutzt werden und auch nicht am Seeverkehr teilnehmen (z.B. Stilllieger), je angefangene 24 Stunden Offshore Schifffahrt
Liegegeld. Für Einrumpfschiffe (Monohull) wie Guard Schiffe, Arbeitsboote (z.B. Multicats) und Crew Transportboote, die für Offshore Firmen und/ oder im Offshore Einsatz tätig sind und einen Liegeplatz in Anspruch nehmen ist je angefangene 12 Stunden Für Mehrrumpfschiffe (z.B. Twinhull/ SWATH) wie Crew-Transfer Schiffe, Guard Schiffe und Arbeitsschiffe, die für Offshore Firmen und/ oder im Offshore Einsatz tätig sind und einen Liegeplatz in Anspruch nehmen wird ein Liegegeldaufschlag berechnet. Dieser Liegegeldaufschlag beträgt 15% zum o.g. Liegegeld, je angefangene 12 Stunden.
Liegegeld. Für Sport- und Freizeitschiffe, einschließlich Traditions- und Großsegler, die einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, ist ein Liegegeld zu zahlen.
Liegegeld. (1) Für Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Geräte, die an den Hafenanlagen der SWS Seehafen Stralsund GmbH gemäß §1 einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, ist Liegegeld zu zahlen.
Liegegeld. (1) Das dem Frachtführer geschuldete Standgeld (Liegegeld) beträgt bei einem Schiff mit einer Tragfähigkeit bis zu 1500 Tonnen für jede angefangene Stunde, während der der Frachtführer nach Ab- lauf der Lade- oder Löschzeit wartet, 0,05 Euro je Tonne Tragfähigkeit. Bei einem Schiff mit einer Tragfähigkeit über 1500 Tonnen beträgt das für jede angefangene Stunde anzusetzende Liegegeld 75 Euro zuzüglich 0,02 Euro für jede über 1500 Tonnen liegende Tonne.
Liegegeld. (1) Das dem Frachtführer geschuldete Standgeld (Liegegeld) beträgt für jede angefangene Stunde, in der der Frachtführer nach Ablauf der Lade- und Löschzeit wartet, bei Tankschiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 500 Tonnen 25 Euro, bis zu 1000 Tonnen 54 Euro, bis zu 1500 Tonnen 75 Euro. Bei Tankschiffen mit einer Tragfähig- keit über 1500 Tonnen beträgt das für jede angefangene Stunde anzuset- zende Liegegeld 75 Euro zuzüglich 10 Euro je weitere angefangene 500 Ton- nen.
Liegegeld. 5.1 Für Schiffe, die 24 Stunden nach beendetem Laden/Löschen einen Liegeplatz in Anspruch nehmen, ist Liegegeld zu zahlen. je 24 Stunden 0,15 € / BRZ (kürzere Zeiten werden anteilig berechnet)
Liegegeld. Für das Liegen im Hafengebiet sind zu zahlen: