Änderung der Vectron Musterklauseln

Änderung der Vectron. Smart4Pay-Bedingungen 2.15.1. Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der Vertragsleistungen und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Die geänderten AGB werden dem Betreiber spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E- Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens widerspricht und die Vertragsleistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Änderung der AGB, besteht für den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, welches binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.