Änderung der AGB Musterklauseln

Änderung der AGB. HaustierDocs behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und anzupassen, um einzelne Regelungen der AGB an geänderte Rechtsvorschriften oder Gerichtsentscheidungen, technologische Entwicklungen, Weiterentwicklungen des Internetportals oder Änderungen der Marktsituation anzupassen. HaustierDocs informiert den Nutzer über Änderungen der AGB mit einer Frist von in der Regel 30 Kalendertagen über die bei einer Registrierung hinterlegte E-Mailadresse. Liegen wichtige Gründe vor, aufgrund der die Änderungen der AGB mit einer kürzeren Frist umgesetzt werden müssen (z.B. Verpflichtung aufgrund einer Gerichtsentscheidung), weist HaustierDocs den Nutzer in der Bekanntgabe durch E-Mail ausdrücklich auf diese kürzere Frist hin. Verwendet der Nutzer das Internetportal nach Ablauf der Frist weiter, erklärt er sich mit der Geltung der geänderten AGB zum Ablauf der von HaustierDocs gesetzten angemessenen Frist einverstanden. Möchte der Nutzer die geänderten AGB nicht akzeptieren, kann er sein Kundenkonto unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx löschen. HaustierDocs weist den Nutzer in der Bekanntmachung per E-Mail ausdrücklich auf die Frist, diese Rechtsfolge und die Möglichkeit zur Löschung des Kundenkontos hin. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen und Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gilt dann eine entsprechende, inhaltlich und wirtschaftlich der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung bestmöglich nahekommende Bestimmung als vereinbart, wie sie die Vertragsparteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Unvollständigkeit dieser AGB.
Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.
Änderung der AGB. Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der myVectron-Leistungen sowie von myVectron und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Die geänderten AGB werden dem Betreiber spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens widerspricht und die myVectron-Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Änderung der AGB, besteht für den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, welches binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.
Änderung der AGB. Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der Vertragsleistungen und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Die geänderten AGB werden dem Betreiber spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens widerspricht und die Vertragsleistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Änderung der AGB, besteht für den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, welches binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.
Änderung der AGB. Für den Fall, dass Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen diese AGB betreffen, werden die betroffenen Bestimmungen entsprechend ab dem Zeitpunkt geändert, an dem die regulatorische Veränderung in Kraft tritt, es sei denn solche Veränderungen beziehen sich auf bestimmende Rechtsnormen. VIII. CHANGES TO THE GTC In case of changes in the regulatory framework governing these GTC, the affected provisions will change accordingly from the date of entry in force of the regulatory change, unless such change relates to dispositive legal norms.
Änderung der AGB. 18.1. MuM ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. MuM wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung unterrichten. 18.2. Für die Überlassung von Software sowie für Seminare und Schulungen gilt die jeweils bei Vertrags- schluss gültige Fassung dieser AGB. 18.3. Für Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Software Service Verträge, Abonnements, Wartungs- verträge und Subcriptions gilt folgendes: 18.3.1. Die Änderung der AGB gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. MuM ist im Falle des Widerspruchs des Kunden zur fristgerechten Kündigung berechtigt. MuM wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen. Mit der Änderungsankündigung geht dem Kunden die ordentliche Kündigung seitens MuM zu, die unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Kunde der Änderung widerspricht. 18.3.2. MuM ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ganz oder teilweise mit einer Voran- kündigungsfrist von einem Monat auf einen Dritten zu übertragen, so dass der Dritte anstelle von MuM in sämtliche Rechte und Pflichten eintritt. Der Kunde ist berechtigt, sich in einem solchen Fall durch Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber MuM innerhalb von einem Monat nach dem Zugang der Vorankündigung ohne Begründung von dem Vertragsverhältnis zu lösen.
Änderung der AGB. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt.
Änderung der AGB. 13.1. Änderungen dieser AGB können durch Angebot von Deutsche Glasfaser und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von Deutsche Glasfaser erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Wenn der Kunde nicht in- nerhalb von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen wird. Wider- spricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. 13.2. Änderungen der AGB zugunsten des Kunden werden durch einseitige Mittei- lung der Deutsche Glasfaser gegenüber dem Kunden wirksam.
Änderung der AGB. Über Änderungen dieser AGB wird MAXDOME den Kunden schriftlich oder per E-Mail infor- mieren. Bei nicht wesentlichen Vertragsänderungen, die nicht von Ziffer 3.6 erfasst sind, gilt die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. MAXDOME verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Änderung der AGB. 1. Die AKCENTA ist berechtigt, diese AGB mit folgendem Vorgang zu ändern – den Änderungsentwurf stellt die Gesellschaft den Kunden auf ständigem Datenträger zur Verfügung, der die Verwahrung dieser Informationen und deren Wiedergabe in unveränderter Form – konkret durch deren Zustellung den Kunden im Einklang mit Art. III Abs. 6 AGB und ferner durch Veröffentlichung auf Internetseitender AKCENTA ermöglicht. 2. Falls der Kunde der AKCENTA schriftlich seine Missstimmung mit den entworfenen Änderungen der AGB spätestens einen Tag vor der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderung nicht mitteilt, dann gilt, dass die so mitgeteilten Änderungen für den Kunden ab dem Datum der Wirksamkeit der Änderung verbindlich sind, das nicht kürzer sein darf als zwei Monate ab Zugänglichmachung der neuen AGB den Kunden auf eine den Fernzugang gemäß Absatz 1 ermöglichende Art und Weise. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Tag des Wirksamwerdens der Änderung der AGB die Änderung abzulehnen und den Vertrag mit der Kündigungsfrist und unter den Bedingungen gemäß Art. VIII Abs. 4 Ziffer 2 zu kündigen, falls durch allgemeine Rechtsvorschriften keine kürzere Kündigungsfrist festgesetzt ist (z.B. § 152 ZPS). 4. Der aktuelle Wortlaut dieser AGB und das Archiv der AGB ist auf Internetseitender AKCENTA zugänglich. 5. Diese AGB werden wirksam am 01. 08. 2020. výlučně příslušným ustanovením AML zákona.