Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung Musterklauseln

Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrages ein Merkmal zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 "Merkmale zur Beitragsberech- nung" und/oder Anhang 5 "Berufsgruppen (Tarif- gruppen)", die die Beitragsberechnung bestimmen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungs- schein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung (Art, Aufbau, Verwendung, Motorleistung, Anzahl der Plätze, Nutzlast), berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? 1) Ändert sich während der Laufzeit des Vertrages ein Merkmal zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 3 „Merkmale zur Beitragsberechnung“ und Anhang 4 „Berufsgruppen (Tarifgruppen)“, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Ein außeror- dentliches Kündigungsrecht haben Sie dadurch nicht. Im Falle einer Beitragserhöhung besteht kein Kündigungsrecht nach G.2. Auswirkung auf den Beitrag 2) Der neue Beitrag gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre Mitteilung über die Änderung und – sofern von uns angefordert – die erforderlichen Bestätigungen und Belege (K.4 Absatz 2) zugehen. Bei Wohn- sitzwechsel des Halters gilt K.3. Verletzen Sie Ihre Pflicht nach K.4 Absatz 1, Änderungen unverzüglich anzuzeigen oder haben Sie unzu- treffende Angaben gemacht, richtet sich der neue Beitrag und der Zeitpunkt, zu dem dieser wirksam wird, nach K.4 Absatz 3 bis 5.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versiche- rungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, be- rechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? L.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung nach J.2, die die Beitragsberechnung bestimmen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versiche- rungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssen- kung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Merkmale zur Bei- tragsberechnung sind Umstände, die wir mit Ihnen im Versiche- rungsvertrag vereinbaren und die wir im Versicherungsschein als „Merkmale zur Beitragsberechnung“ ausweisen. Unterlas- sen Sie Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der Beitrag in Bezug auf diese Merkmale zur Beitragsbe- rechnung zu den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen werden berücksichtigt? K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung nach Anhang 3 (Merkmale zur Bei­ tragsberechnung), berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö­ hung führen.
Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Bei- tragsberechnung, berechnet der Versicherer den Bei- trag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Merkmale zur Beitrags- berechnung sind Umstände, die im Versicherungsver- trag vereinbart werden und im Versicherungsschein ausgewiesen sind. Die Änderung eines im Versiche- rungsschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsbe- rechnung muss der Versicherungsnehmer dem Ver- sicherer unverzüglich anzeigen.