Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Musterklauseln

Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Der Leistungsfall
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitra- ges hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Bei- träge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unver- züglich mitteilen. Bundesfreiwilligendienst oder militä- rische Reserveübungen fallen nicht darunter. 6.2.2 Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif nied- rigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ab- lauf eines Monats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen, spä- testens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Ände- rung. 6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Der Leistungsfall
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäf- tigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeich- nis (zur richtigen Tarifeinstufung siehe im Einzelnen die Tarifbestimmungen mit Berufs- und Gefahrgruppenverzeich- nis zu UnfallGiro).
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Be- schäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Prämien ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. (Ein kurzer Auszug daraus ist in Ihren Antragsunterlagen enthalten. Das aktuelle Berufsgruppenverzeichnis der Helvetia finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx.) Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. 6.2.2 Errechnen sich bei gleich bleibender Prämie nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Ver- sicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhe- re Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versiche- rungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. 6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhter oder ge- senkter Prämie weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Wir unterscheiden in unserem Tarif nach den Berufsgruppen A und B. Zur Berufsgruppe A gehören Personen, die eine kaufmännische, verwaltende oder planende Tätigkeit ausüben. Dazu zählen z. B. Berufe in der Verwaltung, im Verkauf, der Datenverarbeitung (EDV-Bereich) sowie aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen. Zur Berufsgruppe B gehören Personen, die eine körperliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben (einschließlich mitarbeitende Meister). Dazu zählen z. B. Berufe im Gastgewerbe, der Land- und Forstwirtschaft, bei der Polizei, der Feuerwehr, beim Zoll oder im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugdienst der Bundeswehr. Grundlage für die Einstufung ist unser Berufsgruppenverzeichnis. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten der Berufsgruppe B aus, wird der Beitrag der Berufsgruppe B berechnet.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Prämien ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis (siehe Anhang). 6.2.2 Errechnen sich bei gleichbleibender Prämie nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versiche- rungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungs- summen, gelten diese, sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. 6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhter oder gesenkter Prämie weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Der Leistungsfall
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 6.2.1 Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. 6.2.2 Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person und führt dies nach unserem Berufsschlüsselverzeichnis zu einer höheren Einstufung, hat das keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder den Beitrag. 6.2.3 Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person und führt dies nach unserem Berufsschlüsselverzeichnis zu einer niedrigeren Einstufung, erhöhen wir bei gleichbleibendem Beitrag die Versicherungssummen. Wir berechnen die Versicherungssummen nach dem bei Vertragsabschluss gültigen Tarif. Sie gelten ab Zugang Ihrer Änderungsmitteilung. Wenn Sie es wünschen, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei gesenktem Beitrag weiter. Der neue Beitrag gilt ab Zugang Ihres Änderungswunschs.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. Das Berufsgruppenverzeichnis finden Sie unter In diesem Berufsgruppenverzeichnis unterscheiden wir folgende Gefahrengruppen: • Gefahrengruppe A+: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen, die in der Wissenschaft, der Verwaltung des Bundes oder des öffentlichen Dienstes tätig sind. • Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen, die einer kaufmännischen, verwaltenden, planenden, gestaltenden oder lehrenden Tätigkeit nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Sachbearbeiter, Lehrer, Kaufleute, Handelsvertreter oder Verkäufer. Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Sprengpersonal, sofern sie ausschließlich im Innendienst tätig sind. • Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen, die einer körperlichen oder handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Mechaniker, Elektriker, Gärtner. • Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen, die eine körperliche oder handwerkliche Tätigkeit mit einem besonders hohen Unfallrisiko ausüben. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Landwirte, Polizisten, Maurer. • Gefahrengruppe D: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen, deren berufliche Tätigkeit aufgrund des Unfallrisikos generell nicht versichert ist. Hierunter fallen insbesondere folgende Berufe: Berufs- Lizenz- und Vertragssportler, Soldaten, Dachdecker, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Personenschutzfachkräfte, Feuerwehrleute, Taucher, Beamte in Sondereinsatzkommandos (z.B. GSG 9, KSK, MEK, SEK), Stuntman oder Artisten/Akrobaten. Bei den aufgeführten Berufen handelt es sich nur um beispielhafte Aufzählungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Im Zweifel setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. • Berufsgruppe A Die Einstufung in die Berufsgruppe A erfolgt für versicherte Personen, die eine kaufmännische, verwaltende, planende oder lehrende Tätigkeit ausüben. Dazu zählen z. B. Berufe in der Verwaltung, im Verkauf, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, außerdem aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen. Auch Personen, die keine berufliche Tätigkeit ausüben, also Xxxxxxx, Rentner und Pensionäre werden der Berufsgruppe A zugeordnet. • Berufsgruppe B Die Einstufung in die Berufsgruppe B erfolgt für versicherte Personen, die eine körperliche, sportliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben (einschließlich mitarbeitender Meister). Dazu zählen z. B. Berufe im Gastgewerbe, in der Holz-, Metall- oder Kunststoffverarbeitung sowie der Vollzugsdienst (nicht Verwaltung) bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei oder Feuerwehr. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten der Berufsgruppe B aus, wird der Beitrag der Berufsgruppe B berechnet.